Urteil im Prozess um „Sammlung Jägers“

Milder Ausgang

Damian Zimmermann
28. Oktober 2011

Der Prozess am Kölner Landgericht ist nach schnellstmöglicher Zeit beendet. Drei der vier Angeklagten im größten Kunstfälscher-Skandal der deutschen Nachkriegsgeschichte erhalten wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Urkundenfälschung die im Vorhinein verhandelten Höchststrafen: Wolfgang Beltracchi muss für sechs Jahre, seine Frau Helene für vier Jahre und Komplize Otto Schulte-Kellinghaus für fünf Jahre in Haft. Für alle Strafen gilt der offene Vollzug, das heißt, die Angeklagten müssen sich ausschließlich nachts in die Haftanstalt begeben. Lediglich bei Helene Beltracchis Schwester Jeanette S. blieb das Gericht leicht unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Höchststrafe von zwei Jahren – sie erhielt ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. Dass sie im Vergleich recht glimpflich davon kommt, liegt daran, dass das Gericht sie nicht als Teil der Bande, sondern lediglich als Gelegenheitshelferin ansah. Dadurch gelten zwei der drei Fälle, an denen sie beteiligt war, bereits als verjährt.

Dass die Strafen insgesamt recht milde ausgefallen sind, ist einer Verständigung zu verdanken, die die Staatsanwaltschaft, die Angeklagten und der Richter unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur Prozesseröffnung trafen: Für die umfangreichen Geständnisse der Angeklagten wurden niedrigere Höchststrafen vereinbart – ursprünglich drohten ihnen bis zu zehn Jahre Haft. Der dem Prozess vorsitzende Richter Wilhelm Kremer verteidigte in seiner Stellungnahme diese Vorgehensweise – schließlich habe dadurch ein langwieriger Indizienprozess verhindert und die Hauptverhandlung deutlich verkürzt werden können. Auch habe man auf die Vernehmung von bis zu 168 Zeugen verzichtet und so manchem einen peinlichen Auftritt erspart. Es sei es nicht die Aufgabe des Gerichts, „Zeugen vorzuführen oder Geständnisse bestätigen zu lassen“, so Kremer.

Für die Angeklagten habe zudem gesprochen, dass sie nicht vorbestraft seien und dass der Kunstmarkt es ihnen offensichtlich sehr leicht gemacht habe, die gefälschten Bilder in den Handel zu bringen. In diesem Zusammenhang zählte Richter Kremer die Summen auf, die die Verurteilten für den Verkauf der Bilder erhalten hatten und die, für die sie anschließend weiterverkauft wurden. Aus 800.000 Euro für ein Bild im Stile André Derains konnten so schon einmal 5,1 Millionen Euro werden. Angesichts solcher Gewinnsteigerungsraten sei der Blick von Experten und Händlern offensichtlich etwas getrübt gewesen. Dies solle dennoch nicht von der „erheblichen kriminellen Energie“ und der generalstabsmäßigen Planung Wolfgang Beltracchis ablenken, weshalb die sechsjährige Haftstrafe „angemessen, aber auch geboten“ sei.

Zum Schluss gab Wilhelm Kremer den Verurteilten noch einen Tipp mit auf den Weg. „Lenken Sie Ihre Talente auf legale Bahnen und alles ist in Ordnung.“ Und Wolfgang Beltracchi verabschiedete sich brav beim Richter, „dass das alles so fair und locker hier war“ und dass er „so oft gelächelt“ habe.


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