Urheberschutz oder Freiheit der Kunst?

Die Kunst überfordert die Juristen

Anna Blume Huttenlauch
22. November 2006

Gespräch zu „Originalität und Urheberschaft in der zeitgenössischen Kunst“ am 17. November 2006 in der Akademie der Künste Berlin. Es diskutierten Cornelia Sollfrank, Eberhard Ortland, Klaus Staeck und Alexandra Strüven.
Moderation: Pascal Decker

Naturgemäß hinkt das Recht tatsächlichen Phänomenen stets hinterher. Ununterbrochen müssen die Gesetze auf technische Neuerungen, soziale Veränderungen und generelle Umstrukturierungen reagieren. In besonderem Maße gilt dies für das Urheberrecht, das von den in Schwindel erregendem Tempo auf den Markt geschleuderten neuen Verbreitungs- und Vervielfältigungstechniken vor ständig neue Herausforderungen gestellt wird. Sie werfen sogar immer drängender die grundsätzliche Frage auf, ob die Konzeption von „geistigem Eigentum“ den heutigen Strukturen kreativer Prozesse überhaupt noch gerecht wird.

Erfüllt das Urheberrecht noch seinen ursprünglichen Zweck – nämlich den Schutz geistiger Leistungen und deren Schöpfer – oder ist es mittlerweile zum Hemmnis geworden, das kreative Unternehmungen eher hindert als fördert? Die Konzeption des geistigen Eigentums entstand im 18. Jahrhundert, als es galt, verlegerische Investitionen zu schützen und den Wettbewerb unter Verlegern zu regulieren. Denn wer das unternehmerische Risiko auf sich nahm, Autoren mit noch ungewissen Erfolgsaussichten zu publizieren, musste vor Trittbrettfahrern geschützt werden, die sich andernfalls solch riskante Investitionen durch den billigen Nachdruck der erfolgreichen Autoren ersparten.

In den Vereinigten Staaten läuft seit mehreren Jahren eine akademische Diskussion, die das Urheberrecht unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet: Welches Maß an Schutz ist notwendig, um Urhebern den Anreiz zur Schaffung weiterer Werke zu geben und damit zugleich gesamtgesellschaftlich die kreative Produktion zu stimulieren? Und ab wann schlägt das Schutzmaß um in eine kontraproduktive Lähmung der schöpferischen Prozesse? Lawrence Lessig hat sich in dieser Debatte hervorgetan, ebenso William Landes oder auch Wendy Gordon.

Der Konflikt zwischen den Interessen des Ersturhebers am umfassenden Schutz seiner Werke einerseits und den Interessen Dritter am freien Zugang zu diesen Werken andererseits konstituiert das Koordinatensystem des Urheberrechts. Die Appropriation Art machte dieses Spannungsfeld erstmals in den 1980er Jahren zu ihrem künstlerischen Gegenstand. Durch die strategische Aneignung fremder Bilderfindungen versuchten Künstler wie Mike Bidlo, Sherrie Levine oder Richard Prince, die Strukturen des Kunstbetriebs und die ästhetischen Leitkategorien der Moderne aufzudecken, um sich kritisch dazu zu positionieren. Seitdem mehrere Appropriationisten in gerichtliche Schwierigkeiten mit den Schöpfern der verwendeten Vorlagen – beziehungsweise noch öfter deren Erben – gerieten, wurden auch die Juristen auf die Appropriation Art aufmerksam – jedenfalls in den USA. In Deutschland ist dieses Bewusstsein erst noch zu schärfen.

Einen ersten Schritt dazu tat am späten Freitagabend eine Veranstaltung in der Berliner Akademie der Künste am Pariser Platz. Unter dem Titel „Kunst und Urheberrecht – Kunst und Original in der zeitgenössischen Kunst“ diskutierten unter der Moderation von Rechtsanwalt Pascal Decker vier Panelisten – der Philosoph Eberhard Ortland, die Künstlerin Cornelia Sollfrank, der Akademiepräsident Klaus Staeck sowie die Kuratorin Alexandra Strüven – die Konflikte zwischen künstlerischem Wollen und urheberrechtlichem Dürfen.

Zunächst gab Alexandra Strüven einen Einblick in die kunsthistorische Tradition der Appropriation Art und schloss mit dem Fazit, dass sie sich aus kuratorischer Sicht eine Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten zu urheberrechtlich geschützten Werken explizit wünsche. Eberhard Ortland umriss dagegen die in der rechtlichen Praxis gegenläufige Entwicklung einer zunehmenden Ausdehnung des Urheberschutzes, den er primär mit dem Lobbyismus der in ihrer Zeit jeweils einflussreichen Industriebranchen in Beziehung setzte. Cornelia Sollfrank zeigte, wie sich ihr eigenes Werk mit den rechtlichen Grenzen auseinandersetzt. Anstatt sich durch die widersprüchlichen Aussagen von Juristen beeindrucken zu lassen, hat sie sich zur Aufgabe gemacht, Probleme zu erdenken, die Juristen nicht lösen können – und für ihre Appropriation von Andy Warhols Flowers ließ sie sich einfach von Warhol selbst Absolution erteilen. Klaus Staeck berichtete von 41 juristischen Verfahren, die er selbst wegen seiner Kunst durchzufechten hatte. Juristisch sicherer erschien es ihm dabei stets, sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit als auf die Freiheit der Kunst zu berufen, was er nicht zuletzt auch auf die häufig zu beobachtende Unsensibilität deutscher Richter für zeitgenössische Kunst zurückführte.

Die anschließende Diskussion warf entscheidende Fragen auf: Wo soll der Urheberschutz aufhören und die Freiheit der Kunst beginnen? Verdient die Kunst eine Sonderbehandlung oder gilt die Forderung nach erweitertem Zugang für alle Bereiche des Urheberrechts – also auch im Hinblick auf Werke der Musik, Computerprogramme etc.? Wie ist trotzdem sicherzustellen, dass sich ein Urheber nicht etwa für ihm ideologisch unvertretbare Standpunkte in Dienst nehmen zu lassen braucht? Und wie viele mutige Kuratoren gibt es, die in der Zwischenzeit trotz ungeklärter Gesetzeslage das Risiko nicht scheuen, der Appropriation Art ein angemessenes Forum zu bieten?

Die Antworten auf diese Fragen sind innerhalb eines Abends freilich nicht abschließend zu entwickeln. Die Diskussion konnte aber ihren Anspruch erfüllen, einen Stein los zu treten, der künftig hoffentlich eine für diese Konfliktfelder geschärfte Sensibilität mit sich und potentielle Lösungsansätze ins Rollen bringt.


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