Senat äußert sich zu Kirchner- Restitution

Logik des Misslingens

Henrike von Spesshardt
23. August 2006
Der Streit darüber, ob die Ende Juli erfolgte Restitution des Gemäldes Berliner Straßenszene (1913) von Ernst Ludwig Kirchner an die Erbin der ehemaligen jüdischen Eigentümer hätte erfolgen müssen oder nicht, tobt weiterhin. In den Feuilletons der Tageszeitungen ebenso, wie in immer neuen Pressemitteilungen von Freundeskreisen, Kunstmarktkennern, Anwälten und – seit Neuestem – auch im Berliner Wahlkampf: Eine Presseerklärung der Oppositionsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus verkündete gestern, beim „Desaster um die Rückführung des Kirchner Gemäldes“ sei wohl „rasche Aufklärung unerwünscht“, denn eine beantragte Sondersitzung habe der Parlamentspräsident Walter Momper soeben abgewiesen. So bestehe offenbar „kein Interesse der rot-roten Koalition daran, das Gemälde doch noch in Berlin zu halten“.

Abgesehen davon, dass man sich damit abfinden sollte, dass Kirchners Gemälde längst in New York und damit vorerst verloren ist, spricht die neuerliche Pressemitteilung auch Bände darüber, welch eine Konfusion die wenig offensive Informationspolitik der Berliner Kulturverwaltung offenbar hervorgerufen und damit erst den Nährboden für Spekulationen bereitet hat. Denn es besteht keinerlei rechtlicher Anspruch mehr auf eine Wiedererlangung des Gemäldes, abgesehen vielleicht von einem eventuellen Bieterfolg auf der Auktion im November. Über die Umstände der Rückgabe des Gemäldes berät am kommenden Montag der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten im Abgeordnetenhaus Berlin.

Bisher hielt sich der Berliner Senat mit seinen Äußerungen zum Hergang der Restitution bedeckt. Auf die erst knapp drei Wochen nach der offiziellen Rückgabe laut gewordenen Vorwürfe hin, äußerte er sich nur in einer eher knappen Pressemitteilung am 17. August zu den Vorgängen. Darin wehrte er sich gegen den Vorwurf des Förderkreises des Brücke- Museums sowie den weiterer Institutionsvertreter und vergaß, wie ein vor Trotz auf den Boden stampfendes Kind, gleich Satzteile des eingehenden Verteidigungstitels: „Kirchner zurecht zurückgeben“. Keineswegs habe man „dilettantisch“ gehandelt, sondern im Gegenteil, „juristisch korrekt agiert und politisch so gehandelt, wie es Bund, Länder und Kommunen aus guten Gründen verabredet haben“. Punkt. Kein Wort zu dem Hergang des Verfahrens oder zu den Details der Rückgabe. Ziemlich keck für eine Behörde, die den Bürgern gegenüber doch eigentlich auch zu Rechenschaft darüber verpflichtet wäre, warum der „Liebling“ der in- und ausländischen Museumsbesucher denn nun genau gehen musste – um zugegebenermaßen sehr gefühlsbetont zu argumentieren.

Zeit also, einfach einmal beim Senat anzurufen.

Dr. Konrad Schmidt-Werthern, Leitungsreferent für Kultur der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur stand artnet in Vertretung seines obersten Dienstherrn Dr. Thomas Flierl (PDS), Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur, für Fragen zur Verfügung. Als persönlicher Referent von Barbara Kisseler, der Staatssekretärin für Kultur bei der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, war Dr. Schmidt-Werthern in die Verhandlungen unmittelbar miteinbezogen.

artnet: Nach einem zweijährigen, im Geheimen ablaufenden Restitutionsverfahren, hat der Berliner Senat ein prominentes Bild von Ernst Ludwig Kirchner an die in London lebende Erbin der Sammlerfamilie Hess, Anita Halpin, zurückgegeben. Warum hat man sich nicht schon früher an die Öffentlichkeit gewandt?

Schmidt-Werthern: Im Gegensatz zu unseren Kritikern sind wir davon überzeugt, dass der frühe Gang an die Öffentlichkeit den Verhandlungen zum eventuellen Erhalt des Bildes in Berlin keineswegs gut getan hätte. Im Gegenteil: der explizite Wunsch der Antragsstellerin war es, anonym zu bleiben - schließlich hat sie mehr als 40 Jahre lang in London ein vollkommen unbehelligtes Leben geführt. Die Negierung dieses Wunsches und die damit verbundene Missachtung der Persönlichkeitsrechte der Erbin hielten wir für keinen guten Stil. Verhandlungen dieser Art werden auch von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz stets nicht öffentlich geführt. Zudem ging es schließlich um die Höhe einer eventuellen Entschädigung für das Bild. Eine öffentliche Diskussion, wie wir sie momentan erleben, hätte zum damaligen Zeitpunkt sicherlich sofort dazu geführt, dass ein solventerer Interessent all die uns eventuell möglichen Angebote mit einem Handstreich vom Tisch gefegt hätte im Sinne von: „da leg’ ich immer noch was oben drauf“.

artnet: Ein weiterer Vorwurf lautet, der Senat habe sich nicht um eventuelle Sponsoren für das Bild bemüht.

Schmidt-Werthern: Das ist schlichtweg falsch. Dem Senat war seit Anfang 2006 bewusst, dass für den Erhalt des Bildes im Brücke-Museum ein höherer finanzeller Ausgleich angeboten werden muss. Weitaus höher als das, was der Haushalt des Landes Berlin hergibt, höher auch als das, was der Etat der Kulturstiftung der Länder oder Lottogelder beizutragen im Stande sind. Daher haben wir zwei Sponsoren darum gebeten, Berlin finanziell behilflich zu sein. Die Summe, die dabei in Rede stand, war im zweistelligen Millionenbereich. Es war nicht genug, um die Erbin zu überzeugen.

artnet: Aus finanziellen Gründen sind die Verhandlungen um das Bild schließlich gescheitert?

Schmidt-Werthern: Ja, so ist es wohl.

artnet: Es war zu erfahren, Christie’s habe die 1,9 Millionen Mark (oder 950.000,- Euro), die die Berliner Museen 1980 für den Kirchner bezahlt hatten, an das Land Berlin zurückgezahlt - nach Aussagen des Auktionshauses auf eine Schenkungsanweisung der Erben der Familie Hess hin. Hat das Land Berlin das Geld bereits erhalten? Und ist der Betrag verzinst worden?

Schmidt-Werthern: Im Rahmen der „fairen und gerechten Lösung“, wie sie die Washingtoner Erklärung vorsieht, hat das Land Berlin den Preis erhalten, der beim gutgläubigen Erwerb des Bildes 1980 gezahlt wurde.

artnet: Dem Senat wird vorgeworfen, er habe während seiner Provenienzforschungen schlampig recherchiert und bedeutende Archive, wie das Schweizer Ernst- Ludwig- Kirchner Archiv, nicht berücksichtigt. Das habe erst aus der Presse von der Rückgabe des Gemäldes erfahren.

Schmidt-Werthern: Wenn Herr Dr. Henze vom Ernst-Ludwig-Kirchner Archiv heute sagt, er habe erst im August diesen Jahres von den Bemühungen des Landes Berlin um das Kirchner-Gemälde erfahren, dann verwundert dies sehr. Frau Prof. Möller vom Brücke-Museum, übrigens eine der anerkannten Kirchner-Expertinnen weltweit, hat bereits zu Anfang ihrer Provenienzforschungen beim Archiv angefragt, ob man ihr bei der Identifizierung eines sich auf der Rückseite des Gemäldes befindlichen Stempels behilflich sein könne. Ihre Anfrage wurde nie beantwortet und das, obwohl Frau Prof. Möller angegeben hatte, um welches Bild es sich handelte und aus welchem Grund die Anfrage erfolgte.

artnet: Das bedeutet, das Kirchner- Archiv wusste bereits im Vorfeld der Rückgabe von den Restitutionsverhandlungen?

Schmidt-Werthern: Es muss nach Frau Prof. Möllers Anfrage bezüglich des Stempels davon gewusst haben. Es ist doch bezeichnend, dass das einzige Dokument, das vom Archiv nach wie vor benannt werden kann, ein Briefwechsel zwischen dem späteren Käufer des Gemäldes Carl Hagemann und Ernst Ludwig Kirchner ist, der uns seit langem vorlag. Aus diesem Brief geht aber eben nicht hervor, dass der gezahlte Betrag jemals bei Tekla Hess angekommen ist – und alleine das zählt nach den Vorgaben der Handreichung. Bloße Wahrscheinlichkeiten sind kein Beweis für die Rechtmäßigkeit der Veräußerung im Sinne der Handreichung. Eine Quittung oder ein sonstiger Beweis fehlten uns bis zum Ende.

artnet: Welche Recherchemittel hat der Senat bei seinen Forschungen denn berücksichtigt?

Schmidt-Werthern: Unter den Institutionen, bei denen wir ob der Provenienz des Bildes angefragt haben, war unter anderem das Städel in Frankfurt, denn in dessen Besitz befand sich Kirchners Straßenszene ja ebenfalls lange Zeit. Zudem haben wir einen renommierten Kunsthistoriker und Spezialisten für die kunsthistorischen Vorgänge im sog. „Dritten Reich“ mit der Erstellung eines Gutachtens zur Geschichte der Sammlung Hess beauftragt. Und zuletzt half uns natürlich die Kennerin des Werkes von Kirchner schlechthin, Frau Professor Müller. Dieses Gutachten ist später auch an die Rechtsanwälte der Erbin gegangen.

artnet: Warum ist die sog. „Limbach-Kommission“ nicht angerufen worden, die als die „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter“ seit Juli 2003 für derartige Zwecke zur Verfügung steht?

Schmidt-Werthern: Die Limbach-Kommission übernimmt lediglich eine Mediatorenfunktion und soll in kritischen Fällen bei der Auslegung der Handreichung angerufen werden. Nach den Leitlinien der Handreichung –ich kann es nur immer wieder sagen- war der Fall nicht strittig. Die Limbach-Kommission in diesem Fall nach dem Motto „macht ihr halt mal wenn’s brenzlig wird“ zu missbrauchen, wäre wohl kaum zweckmäßig gewesen. Es handelte sich schlichtweg um keine Frage, die der Kommission hätte vorgelegt werden müssen.

artnet: Welche Schlüsse zieht der Senat aus dem Hergang der Geschichte, insbesondere den empörten Reaktionen der vergangenen Tage?

Schmidt-Werthern: Es fällt schon auf, dass die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die bereits viele prominente Werke restituiert hat, nie in der Weise kritisiert wurde wie das Land Berlin, obwohl auch die Stiftung auf derselben Grundlage prüft, wie wir. Bei der Straßenszene handelt es sich um ein wunderbares Werk, dass vielen Menschen am Herzen liegt, keine Frage. Aber es ist nicht ganz fernliegend, einen Teil der Reaktion auch dem Wahlkampf zuzuschreiben. Außerdem macht dieser Fall deutlich, was die Selbstverpflichtung Deutschlands nach der Washingtoner Erklärung de facto bedeutet - im Zweifelsfall eben die (schmerzliche) Rückgabe eines großartigen Werkes. Andererseits: Wie wäre die Reaktion gewesen, wenn wir das Werk nicht zurückgegeben hätten, obwohl wir in der Verpflichtung stehen? Es hätte ebenfalls einen Sturm der Entrüstung gegeben.

artnet: Liegen dem Land denn weitere Anträge auf Rückgabe von Kunstwerken vor?

Schmidt-Werthern: Nein, nicht aus der Sammlung Hess.

Das Gespräch mit Dr. Konrad Schmidt-Werthern führte Henrike Schulte für artnet am 22. August 2006.


Mehr im Dossier  Causa Kirchner
Mehr im Dossier  Kunst und Restitution

Weitere Artikel von Henrike von Spesshardt


Feedback abgebenFeedback abgeben
Artikel druckenArtikel drucken