24. September 2004
Verbänden sich mit ihr nicht die verwünschenswertesten Episoden deutscher Geschichte und das unheilvolle Schicksal einer großen jüdischen Familie – die Chronik der Sammlung Steinthal läse sich wie ein gelungener Krimi.
Aus Liebe zur Kunst und zur Ausschmückung seiner herrschaftlichen Berliner Villa baute sich der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank und Mannesmann AG- Mitbegründer Max Steinthal (geb. 1850) bald nach der Heirat mit seiner Frau Fanny (geb. 1866) im Jahr 1889 eine umfassende Kunstsammlung auf. Beratend stand ihm dabei wohl gelegentlich Wilhelm von Bode bei. Als die Eheleute Steinthal 1939 in Folge antijüdischer Repressionen den angestammten Familiensitz in der Charlottenburger Uhlandstraße verlassen mussten, stand auch der eindrucksvollen Kunstsammlung - mit Werken unter anderem Corinths, Sorollas, Segantinis, Pissarros - als ein Teil des Vermögens der Steinthals eine bange Zukunft bevor.
Erst jetzt, im Jahr 2004, konnte ein Teil der umfangreichen Sammlung den mittlerweile in aller Welt lebenden Enkeln und Urenkeln der Steinthals im Zuge eines Restitutionsverfahrens zurückgegeben werden. Der Bankier selbst war 1940 in einem
Berliner Hotel verstorben. Neben den aufgefundenen Werken enthielt die Sammlung bisher noch vermisste Bücher, Miniaturen, wertvolle Möbel und Zeichnungen.
Das jüdische Museum in Berlin zeigt nun eine Auswahl der Sammlung, bevor diese nach Jahren des gemeinsamen Schicksals ab dem 16. November 2004 bei Sotheby’s versteigert wird. Zu den Höhepunkten der zur Auktion kommenden Werke zählen zwei bedeutende Gemälde aus dem 19. Jahrhundert: Las Tres velas (Die drei Segel) von Joaquín Sorolla y Bastida (1863-1923), geschätzt auf 2.250.000,- bis 3.750.000,- Euro und La Raccolta delle Zucche (Die Kürbisernte) von Giovanni Segantini (1858-1899), geschätzt auf 1.800.000,- bis 2.700.000,- Euro. Für Camille Pissarros (1830-1903) Die Badenden veranschlagt man 90.000,- bis 120.000,- Euro, einem Stillleben Rosen in Schale von Lovis Corinth (1858-1925) gilt die Schätzung in Höhe von 150.000,- bis 225.000,- Euro.
Der glückliche Umstand des bisherigen Zusammenbleibens von Teilen der Sammlung verdankt sich vor allem zahlreichen Zufällen. Der Beschlagnahmung durch die Nationalsozialisten konnten die Preziosen der Eheleute Steinthal zunächst durch Überschreibung an einen nichtjüdischen Ex-Schwiegersohn entgehen, der einen beachtlichen Anteil der Sammlung zum Schutz vor Kriegszerstörung in seine Dresdner Villa verlagerte. Aus unerfindlichen Gründen hatten die Nationalsozialisten offensichtlich versäumt, nach dem Tode Fanny Steinthals im Jahr 1941 auf die Werke zuzugreifen. Zu diesem Zeitpunkt lebten bereits alle der sieben Kinder der Familie im Ausland und § 3 der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz von 1941 lautete wie folgt: „Das Vermögen des Juden, der die deutsche Staatsangehörigkeit (…) verliert, verfällt mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit dem Reich“. Dennoch entging die Sammlung auf wundersame Weise der Konfiskation durch die Behörden des NS-Regimes und überdauerte bis zu dessen Ende 1945 in Dresden.
Als der ehemalige Schwiegersohn der Familie jedoch 1950 aus der DDR flüchtete, wurden die zurückgebliebenen Bilder, laut Gesetz, als Vermögen eines sogen. „Republikflüchtigen“ zum „Volkseigentum“ der DDR. Wohl aus Unsicherheit über die Herkunft des durch die rückseitige Beschriftung „Steinthal“ als Sammlung erkennbaren Konvoluts an Bildern, lagerte man die Werke im Depot der Dresdner Museen ein. Erst das Hochwasser der Elbe 2002 brachte die Kunstwerke wieder ans Tageslicht. Zur eiligen Rettung hatte man die Bestände der Dresdner Museen ins nahe Schloss Pillnitz verlagert. Aufgrund konkreter Nachfragen des mittlerweile nach der Sammlung suchenden, kurz vor der Eröffnung der Ausstellung im Jüdischen Museum verstorbenen Erben Michael Max Montfort-Steinthal, stieß man bei Sichtungen des Pillnitzer Depots schließlich auf die Sammlung.
Die erfolgreiche Restitution der Sammlung Steinthal dokumentiert einmal mehr die Notwendigkeit und Fruchtbarkeit hartnäckiger Provenienzforschungen nach jüdischem und anderem privaten Kunstbesitz. Ganze Sammlungen und eine erhebliche Anzahl einzelner Bilder ähnlichen Schicksals harren auch heute noch unerkannt ihrer Bergung aus den Depots oder ihrer Identifizierung als enteignetes Kunstgut. Oftmals hat sich allein in ihnen das Erbe der ehemaligen Eigentümer und damit das Andenken an Teile der Lebensgeschichte dieser Menschen erhalten. In vielen Fällen allerdings können aufgrund der Verfolgung und Ermordung ganzer Familien keine Nachfahren Ansprüche geltend machen. Doch auch hier bedarf es endlich ernsthafter Bemühungen, die im Dezember 1999 von der Bundesregierung, den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden beschlossene „Erklärung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ äquivalent umzusetzen.
Im Jüdischen Museum Berlin vom 3. bis zum 26. September 2004.
www.jmb.de
Die Erklärung der Bundesregierung findet sich unter:
http://www.lostart.de/stelle/erklaerung.php3?lang=germanMehr im Dossier
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