12. Dezember 2006
Eine nicht enden wollende Welle der Kritik löste die in aller Stille getroffene Entscheidung zur Rückgabe der
Berliner Straßenszene von
Ernst Ludwig Kirchner aus dem Brücke-Museum in Berlin an die Hess Erbin
Anita Halpin im Sommer dieses Jahres aus. Hoch und höher schlugen die Wogen, die sich über den Verantwortlichen des Beschlusses der Kirchner-Restitution – dem ehemaligen Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur,
Thomas Flierl und seiner Staatssekretärin
Barbara Kisseler – brachen. Kritiker warfen Flierl und Kisseler Dilettantismus und Verantwortungslosigkeit vor, attestierten der Bundesregierung Apathie und erklärten die Restitution für fragwürdig und unrechtmäßig.
Die scharfe Kritik an der deutschen Restitutionspraxis entfacht seitdem wiederholt die Forderung nach ihrer Überarbeitung und Änderung. So bedürfe es der Überarbeitung der Handreichung von 2001, einer größeren Bereitstellung finanzieller Mittel zur Provenienzforschung, der verbesserten Zusammenarbeit und Koordination auf nationaler Ebene sowie einer Transparenz der Verfahren. Auch werden Stimmen laut, die andere Restitutionsmodelle fordern, darunter eine gesetzte Frist für Antragsteller, Haltefristen, die den neuen Besitzer hindern, den restituierten Kunstgegenstand direkt auf den Kunstmarkt zu werfen, Fondsgründungen oder eine Liste, die nationales Kulturgut verzeichnet, das nicht außer Landes gebracht werden darf. Welche Maßnahmen sind möglich oder nötig, um – wie es die Washingtoner Konferenz forderte – „fair und gerecht“ zu handeln? In Deutschland wird darüber noch intensiv diskutiert. Wie gehen andere europäische Länder mit dem sensiblen Thema Restitution um? Zu welchen Lösungen ist man dort gekommen? Werfen wir einen Blick auf zwei unserer Nachbarländer, auf die Niederlande und Österreich.
Man müsse doch zu Fristen kommen, plädierte Christoph Stölzl, ehemaliger Kultursenator Berlins, in einem Interview im Deutschlandradio am 8. November dieses Jahres. „Man muss sagen, das Geschäft der Wiedergutmachung […] muss irgendwann einmal beendet sein.“ Viele Parteien mögen diese Forderung in Deutschland für moralisch bedenklich, vielleicht gar unmöglich halten; die Niederlande haben genau diesen Schritt getan. Bis zum vierten April 2007 ist es dort Betroffenen noch möglich, einen Antrag auf Eigentumsansprüche auf Kunstgegenstände aus der NK-Sammlung einzureichen. Die NK-Sammlung – NK steht für Nederlands Kunstbezit (Niederländischer Kunstbesitz) – ist ein Teil der Reichssammlung, wird vom niederländischen Staat verwaltet und umfasst 4217 Kunstgegenstände, darunter regulär erworbene und solche, die im Krieg von deutschen Besatzern konfisziert und nach der Befreiung an die Niederlande zurückgegeben wurden, wo man sie der NK-Sammlung und nicht den rechtmäßigen Besitzern zuführte. Die Begleitkommission Herkomst Gezocht (Herkunft unbekannt) – nach ihrem Vorsitzenden Rudolf Ekkart auch Ekkart-Kommission genannt – recherchierte von April 1999 bis Dezember 2004 die Provenienzen dieser Kulturgüter und empfahl in ihrem Schlussbericht das Setzen einer Zweijahresfrist, in der noch die Möglichkeit bestehen solle, Restitutionsforderungen zu stellen.
Das Setzen einer Frist bedarf bestimmter Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, darunter die ausreichende Erforschung der jeweiligen Provenienzen, die Veröffentlichung der Ergebnisse, eine Kampagne auf nationaler und internationaler Ebene, in der die Restitutionspolitik publik gemacht wird, damit sie die potentiellen Antragsteller erreicht. Dies alles sei in den Niederlanden geschehen, gibt das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft zur Auskunft. Dort hält man die Praxis, eine Frist einzusetzen, gerade aufgrund der intensiv betriebenen Provenienzforschung für sinnvoll. „Die Aussicht, dass in Archiven noch neue Informationen gefunden werden, wird immer geringer. Außerdem werden im Laufe der Zeit die Informationen aus erster und zweiter Hand immer seltener.“
Mit dem 4. April 2007 ist das Thema Restitution für die Niederlande jedoch nicht endgültig abgewickelt, denn die Frist beziehe sich auf die von der Regierung im Jahr 2001 geschlossene Lockerung der Restitutionspolitik, dessen wichtigster Punkt „die Wiederaufnahme von Fällen [sei], die in der Nachkriegszeit gänzlich unbefriedigend von der Stichting Nederlands Kunstbezit [Stiftung Niederländischer Kunstbesitz, Anm. d. Verf.] erledigt worden sind“. Dies hoffe man durch die „Spurensuche“ von Herkomst Gezocht bewältigt zu haben. In Fällen, in denen ganz neue Fakten auftauchten, könne selbstverständlich auch nach dem 4. April ein Restitutionsantrag eingereicht werden. Die aktive Suche höre allerdings nach diesem Stichtag auf.
Um noch vor Ablauf der Frist mögliche Antragsteller zu erreichen, werden die bislang ungelösten Fälle aus der NK-Sammlung wie bereits im Jahr 2005 in einer Ausstellung präsentiert. „Geroofd maar van wie?“ (Geraubt, aber von wem?) lautet der Titel der Ausstellung, die am 30. November 2006 in einem ehemaligen Theater in Amsterdam eröffnete. Mit Hilfe der niederländischen Bevölkerung hofft man, weitere Hinweise zu erhalten, mittels der die rechtmäßigen Besitzer der gezeigten Kunstobjekte ausfindig gemacht werden können. Darüber hinaus soll die Ausstellung auch über die Arbeit der Ekkart-Kommission informieren.
Könnten Fristen auch ein Modell für Deutschland sein? Der Kulturstaatsminister hat es gestern nach einem Gespräch mit Georg Heuberger, Vertreter der Jewish Claim Conference, für den jetzigen Zeitpunkt verneint. Die Bedingungen in den Niederlanden sind auch andere als die in Deutschland. Hierzulande sind die verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgüter im ganzen Land in unterschiedlichen Museen verstreut, dort konzentriert sich ihr Bestand – zumindest aus staatlichem Besitz – auf eine Sammlung, was allein die Logistik hinsichtlich der Provenienzrecherche und der Veröffentlichung der Ergebnisse erleichtert. Bevor in Deutschland über Fristen nachgedacht werden kann, so scheint es, müssen zunächst die Bedingungen zur Provenienzrecherche verbessert, die Recherche selbst weiter vorangetrieben und die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen optimiert werden – und selbst dann bleibt immer noch die Frage, ob Fristen in Deutschland, dem Schauplatz der grausamen NS-Zeit, moralisch unbedenklich sind.
In Österreich wurde in diesem Jahr höchstes Nationalgut restituiert – und dabei gleich fünf Gemälde Gustav Klimts auf einen Streich. Auf dem Gebiet der Kunstrestitution engagiert sich in Österreich der 1995 gegründete Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, der die Überlebenden der nationalsozialistischen Gewalt unter anderem auch durch Entschädigungszahlungen unterstützt. Seit 1998/1999 ist es Auftrag des Nationalfonds, „ihm übereignete ‚erblose’ Kunstgegenstände aus öffentlichem Besitz zugunsten von NS-Opfern zu verwerten“. Herrenlose Kulturgüter, deren Erwerb im Zusammenhang mit dem NS-Regime stehen und für die sich keine Rückstellungsadressaten finden lassen, sollen den Opfern zugute kommen.
Wie sieht aber die „Verwertung“ dieser Kunstobjekte in der Praxis aus? Man denke an eine Versteigerungsaktion, mit der professionell Rückgabe-Erfahrene, öffentliche Museen und auch Opfervertretungen wie die Israelitische Kultusgemeinde Wien betraut würden, so Hannah Lessing, Generalsekretärin des Nationalfonds und Allgemeinen Entschädigungsfonds. Ein Auktionstermin sei aber noch nicht bestimmt, da die Provenienzforschungen für die Museen und Sammlungen des Bundes und der Stadt Wien, mit der eine eigene Forschungskommission betraut wurde, noch nicht zum Abschluss gekommen seien. Die Bereitstellung finanzieller Mittel zum Rückkauf von verfolgungsbedingt entzogenen Kunstwerken stelle kein Anliegen des Nationalfonds dar. Dieses liege allein in der „Opferanerkennung“.