23. Januar 2006
Bereits mehrere Male war der amerikanische Neo-Pop-Künstler Jeff Koons aufgrund von Weiterverarbeitung bereits existierenden Bildmaterials für seine Malereien wegen Urheberrechtsverletzung verklagt worden. In einem Aufsehen erregenden Prozess, der schließlich am Supreme Court ausgefochten wurde, verlor Koons gegen den Fotografen Art Rogers, der ihn wegen der Verwendung seiner Fotografie
Puppies, 1980, angeklagt hatte. Koons hatte das Motiv für die Holzskulptur
A String of Puppies, 1988, benutzt. Wie
artnet bereits berichtete, scheiterte die Verteidigung, die sich auf die Freiheit zur Parodie berufen hatte und die Skulptur als satirische Kritik der amerikanischen Konsumgesellschaft verstanden wissen wollte. Sie hatte nicht zeigen können, inwiefern das Foto von Rogers Gegenstand der von Koons intendierten Parodie sein sollte.
In einem neuerlichen Streit gegen die Fotografin Andrea Blanch vermochte er nun, das Recht für sich gewinnen. Das Urteil lautete „fair use“ – was in Deutschland in etwa der Befreiung vom Urheberrecht durch den legalen Gebrauch von Material zu Studien- oder Forschungszwecken entspricht. Für die Malerei Niagara, 2000, nahm Koons Beine und Füße nebst mit Diamanten bestückten Gucci-Sandalen aus einer Fotografie von Blanch, betitelt Silk Sandals by Gucci, die 2000 in der Zeitschrift Allure zur Illustration publiziert worden war. Koons hatte das Beinwerk genommen, den Hintergrund weg gelassen und dieses neben drei weiteren Frauenfüßen vor eine surrealistische Landschaft aus Kuchen und Pies drapiert.
Vor dem Gericht argumentierte Koons Anwalt John Koegel, dass die Arbeit Niagara ein vollkommen neues künstlerisches Werk sei. Es kommentiere und feiere die Gelüste einer Gesellschaft, wie sie omnipräsent in den Medien in den Bildern vom Essen, der Unterhaltung, Mode und Schönheit wider gespiegelt werden.
In seiner Erklärung sagte Koons, es sei daher wichtig gewesen, an Stelle eines selbst gemalten Bildes der Beine das Foto aus der Zeitschrift Allure zu nehmen. Denn in seinen Bildern gehe es nicht um Dinge, die er selbst erfinde sondern um die Frage, in welchen Beziehungen die Dinge stünden, die wir wahrnehmen. Um Statements über die derzeitige Gesellschaft machen zu können und zumal eine Glaubwürdigkeit des Bildes herzustellen, müsse er Bilder aus der realen Welt nehmen. Schließlich ginge es darum, gerade jene Dinge zu repräsentieren, die sich im Bewusstsein der Massen befinden.
Dieser Argumentation zugeneigt zeigte sich auch der Richter Louis L. Stanton des U.S. District Court; in seinem Urteilsspruch sagte er, es handele sich um einen transformativen Gebrauch der Fotografie von Blanch. Die Malerei dupliziere nicht den Gegenstand aus dem Original sondern verwende dieses als ein Rohmaterial, um daraus in einer neuen Weise neuartige Informationen, Ästhetiken und Einsichten herzustellen. Solch ein Tun sei ein transformatives. Zudem sei das entnommene Objekt Blanchs nur schwierig urheberrechtlich zu schützen. Denn auch die Fotografin habe kein Recht auf Eigentum, was die Darstellung der Sandalen betrifft – als das, wie der Richter kommentiert, wohl bedeutendste Element in der Darstellung. Denn ohne den Schuh bliebe allein das Frauenbein zurück. Dies jedoch sei nicht ausreichend originell, um es urheberrechtlich schützen zu können.
Andrea Blanch, die bereits seit 20 Jahren als Fotografin arbeitet und bei Richard Avedon gelernt hatte, entdeckte die Verwendung ihrer Gucci-Sandale am Frauenfuß per Zufall während dem Besuch einer Ausstellung im New Yorker Guggenheim 2002. Gegen das Urteil will sie nun neuerlich Klage erheben - eine Entscheidung, die jedoch teuer werden kann. Denn hierin sind auch die Deutsche Bank und das Guggenheim einbezogen, die ihrer Ansicht nach durch den Ankauf der Werke von Koons ebenfalls das Urheberrecht verletzt haben.
Vielleicht dürfte sie dennoch Recht gewinnen. Erinnert sei hier erneut an jenen kritischen anderen Urteilsspruch, der ebenso zu Gunsten Koons ausgefallen war. Hier hatte der Maler selbst geklagt, und zwar gegen die Zeitung Bravo, da diese den Musiker Campino in der Pose des bekannten Diskuswerfers Diskobolos nach der Skulptur des Griechen Myron gezeigt hatte – zugleich eine Körperhaltung, in der sich Jeff Koons zuvor von der Fotografin Annie Leibovitz hatte ablichten lassen. Angesichts solcher Urteile scheint klar, dass die Diskussion um Sinn und Zweck des Urheberrechts noch längst nicht beschlossen ist.