12. September 2006
Der Restitutionsfall des Kirchner-Gemäldes
Berliner Straßenszene erscheint weiter unerledigt. Ob die Rückgabe des Werkes, das seit 1980 eines der Anziehungspunkte des Brücke-Museums war, rechtswirksam zustande gekommen sei, oder aber ob der Senat „dilettantisch“ gehandelt habe – wie ihm von Kritikern mehrfach vorgeworfen wurde – und Landeseigentum veruntreut habe, sind die Fragen, die immer noch im Fokus der Diskussion stehen. Zuletzt veröffentlichte der Förderkreis Brücke-Museum unter Vorsitz von
Lutz von Pufendorf einen
Forderungskatalog, dessen einzelne Punkte unter anderem die Überprüfung der Rechtswirksamkeit des Restitutionsvertrages, die Einsetzung eines unabhängigen Gutachters sowie die „Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts der Veruntreuung von Landeseigentum gegen die Staatssekretärin Frau Kisseler und den Senator Herrn Flierl“ betreffen.
Dr. Konrad Schmidt-Werthern, Leitungsreferent für Kultur der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, hat in Vertretung des Senats zu einigen Behauptungen und Forderungen des Förderkreises Stellung genommen.
Dass die Staatssekretärin Frau Kisseler der Hess-Erbin Anita Halpin bereits am 19. April 2005 „stolz und froh“ die Restitution des Kirchner-Gemäldes zugesichert habe, wie Lutz von Pufendorf auf der außerplanmäßigen Mitgliederversammlung am vergangenen Dienstag darstellte, dementiert der Senat energisch. „Frau Staatssekretärin Barbara Kisseler legt Wert auf die Feststellung, dass sie der Kirchner-Erbin nach ihrer ersten Begegnung im April 2005 keineswegs ‚stolz und froh’ in Aussicht gestellt habe, dem Anliegen auf Rückgabe des Bildes stattzugeben. Sie hat vielmehr darauf hingewiesen, dass eine Restitution nur dann möglich sei, wenn die in der Washingtoner Erklärung und der Gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden formulierten Kriterien erfüllt sind."
Auch aufgrund der Chronologie der von Seiten des Senats angestrengten Recherchen, die Anfang Oktober 2004 begannen, könne eine Zusicherung der Staatssekretärin an die Hess-Erbin zu dem besagten Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Schließlich hätte eine solche Zusage zu diesem Zeitpunkt jeglicher Grundlage entbehrt. Wesentliche Prüfungen hätten zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal begonnen, so der Senat.
Die am 28. August 2006 im Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses gehaltene Rede der Staatssekretärin Barbara Kisseler legt die Chronologie der Recherchen des Senats wie folgt dar: Der Senat habe im September 2004 von dem Rückgabeersuchen Kenntnis erhalten. Nachdem das Brücke-Museum am 4. Oktober durch ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei über die Restitutionsforderung informiert worden sei, habe der Senat bereits zwei Tage später mit seinen Recherchen begonnen. Diese umfassten zunächst Forschungen zur Provenienz des Gemäldes. Um die betreffenden Unterlagen habe der Senat das Brücke-Museum gebeten. Neben der Expertise, die die Kirchner-Expertin Magdalena M. Moeller beisteuerte, habe der Senat im November 2004 zudem einen „externen Kunsthistoriker um Unterstützung bei der Provenienzklärung“ hinzugezogen. Unterlagen aus dem Städelschen Kunstinstitut, in dessen Besitz sich Kirchners Berliner Straßenszene ebenfalls längere Zeit befand, seien konsultiert und daneben intensive Diskussionen mit Vertretern anderer deutscher Museen geführt worden. So fand zum Beispiel eine große Gesprächsrunde im Lehmbruck-Museum in Duisburg statt.
Im November 2004 habe die Gegenseite einen Auszug aus der Akte des Entschädigungsamtes Berlin sowie die Abschrift des Erbscheins von Hans Hess vorgelegt: Hieraus sei hervorgegangen, dass dem Sohn von Alfred Hess mit Bescheid vom 8. Juli 1961 eine finanzielle Entschädigung von 75.000,- DM zugesprochen wurde. Das Entschädigungsamt sei demnach davon ausgegangen, dass Hans Hess „ein Opfer nationalsozialistischer Verfolgung“ war.
Der Entschädigungsakte habe ein weiteres wichtiges Dokument vorgelegen, nämlich eine eidesstattliche Erklärung, in der Frau Hess Folgendes versichere: „An einem Abend im Jahre 1936 erschienen zu später Stunde zwei Beamte der geheimen Staatspolizei aus Nürnberg, die mich unter Drohungen zwangen zuzusagen, die Bilder der Sammlung Hess, die zu dieser Zeit im Kunsthaus Zürich aufbewahrt wurde, ohne Verzug sofort nach Deutschland zurückzubringen. Obwohl ich voll verstand, dass diese Drohung den Verlust der gesamten Sammlung mit sich bringen könnte, blieb mir nichts anderes übrig, als dem Druck dieses allmächtigen Staatsorgans nachzugeben, in der Hoffnung, damit mein eigenes Leben und das meiner Familie nicht weiter zu gefährden. Ich unternahm die nötigen Schritte die Sammlung nach Deutschland zu bringen, wo die Bilder auch unversehrt eintrafen.“ Im Weiteren sei durch eine beglaubigte Abschrift des Ullstein-Verlages hervorgegangen, dass Hans Hess seinen Arbeitsplatz im Juni 1933 aus „rassischen Gründen“ verlassen musste.
Neben den bereits angestellten Recherchen und den Erkenntnissen aus der Akte des Entschädigungsamtes sei selbstverständlich auch das Gemälde selbst Gegenstand zahlreicher Untersuchungen gewesen: So sei zunächst der Keilrahmen des Gemäldes durch die Restauratoren der Neuen Nationalgalerie geprüft und das Landeskriminalamt damit betraut worden, den Stempel und die Stempeltinte des Werks zu untersuchen, um sicher zu stellen, dass das betroffene Gemälde in der Tat zur Sammlung Hess gehörte. Einer Mitteilung des Großneffen von Carl Hagemann, Hans Delfs, habe der Senat im Juni 2005 entnommen, dass Hagemann die Berliner Straßenszene zu einem Preis von 3.000,- RM erworben habe. Dass der Kaufpreis aber tatsächlich geflossen ist und die Familie Hess frei über diesen verfügen konnte, habe der Senat nicht beweisen können. Ebenso wenig habe der Beweis geführt werden können, dass die Veräußerung auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus stattgefunden hätte. Die Auswertung der oben genannten Recherchen, Unterlagen und Untersuchungen habe dem Senat schließlich erlaubt, von einem Sachverhalt auszugehen, der die Rückgabe des Kirchner-Gemäldes erfordert habe.
Sollte der Förderkreis dennoch ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung von Landeseigentum einleiten und es zum Prozess gegen die Staatssekretärin und den Senator kommen, sieht der Senat diesem „gelassen“ entgegen. Es stehe jedem frei, staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren anzustrengen. Man solle das aber nicht zu Mitteln der Politik machen. „Wir sind der festen Überzeugung, dass der Vorwurf der Untreue haltlos ist, da die Rückgabeforderung intensiv, umfassend und unvoreingenommen seit Oktober 2004 geprüft wurde und die Entscheidung daher rechtlich einwandfrei ist.“
Der von Lutz von Pufendorf geforderte Rücktritt der Staatssekretärin Frau Kisseler von Vorsitz und Kuratorium der Karl-Schmidt-Rottluff-Stiftung, steht – wie Dr. Schmidt-Werthern erklärt – intern im Stiftungsrat nicht zur Debatte. „Kein Mitglied des Stiftungsrates hat bislang den Rücktritt Kisselers gefordert. Sie arbeitet gerne in diesem Gremium. Herr von Pufendorf gehört dem Kuratorium bekanntlich nicht an.“ Des Weiteren gibt es keine Aussage des Senats, ob er der Forderung nach Einsetzung eines unabhängigen Gutachters nachkommen wird.