20. Juli 2007
Auf keinen Fall wollte sich der französische Staat
Die Flucht nach Ägypten von
Nicolas Poussin (1594 - 1665) entgehen lassen. Monatelang suchten die französischen Institutionen nach Sponsoren für das bedeutende Kunstwerk, das trotz Ausfuhrverbot und Klassifizierung zum wertvollen nationalen Kulturschatz, zum „Trésor National“, Gefahr lief, ins Ausland verkauft zu werden, sofern sich die von den Eigentümern geforderten 17 bis 19 Millionen Euro innerhalb einer gewissen Zeitspanne nicht in Frankreich würden auftreiben lassen.
Bereits vor Monaten hatte das Museum von Lyon, das eine der besten Sammlungen mit Malerei des 17. Jahrhunderts im Lande beherbergt, Interesse für das bedeutende Werk dieses Hauptmeisters der französischen Klassik angemeldet, verfügte jedoch nicht über das nötige Budget. Dank eines mannigfaltigen unternehmerischen Mäzenatentums scheint nun die Lösung gefunden und das Gemälde, für den Louvre erworben, soll als Leihgabe in das städtische Museum der Rhônestadt gehen. Eine diesbezügliche Pressemitteilung des Kultusministeriums wurde am 17. Juli 2007 veröffentlicht.
Die Provenienz des Meisterwerkes – denn das ist es zweifellos – und die Hintergrundgeschichte werfen jedoch einige Grundsatzfragen auf, die wieder einmal die Diskussion um die Vorrechte und Verpflichtungen des Staates bzw. die Arbeit der Kunsthändler beleuchten. Die Flucht nach Ägypten war 1986 in einer gemischten Auktion in Versailles als Werkstattarbeit von Poussin mit einer Taxe von 150.000,- bis 200.000,- Francs aufgetaucht. Bei dem Vorbesichtigungstermin am Tag vor der Auktion mit Möbeln und Krimskrams eher bescheidener Qualität war dem interessierten Besucher auf Anfrage mitgeteilt worden, das in der „Gazette de l’Hotel Drouot“ abgebildete Los sei bereits und zuletzt am frühen Vormittag von „den wichtigen Spezialisten“ begutachtet worden, doch niemand habe besonderes Interesse gezeigt. Dies allerdings, die Dissimulierung von Interesse an einem Auktionslos, ist nun wirklich eine primäre Vorsichtsmaßnahme. Wer vor einer Auktion Informationen an den Versteigerer weitergibt, ist selbst sicher nicht an einem Los interessiert.
Tatsächlich waren am Auktionstag nur wenige Spezialisten für Malerei im Saal. Die Nummer ging dann aber für immerhin 1,6 Millionen Francs an die Pariser Kunsthändler Richard und Robert Pardo, die sich damit gegen eine renommierte amerikanische Galerie durchsetzten. Der Staat meldete sich nicht, bot anscheinend nicht mit und erwarb auch nicht per Vorkaufsrecht. „Un faux prix, ein falscher Preis“, hieß es sofort, „zu wenig für einen echten Poussin, viel zu viel für das Werk eines Nachfolgers, Schülers oder Kopisten“.
Die Gebrüder Pardo waren überzeugt, ein eigenhändiges Meisterwerk entdeckt zu haben, wurden aber zu ihrem Erstaunen nicht von den Institutionen bestätigt. Sie führten Recherchen durch, ließen die Leinwand reinigen und identifizierten das Gemälde als die um 1658 für M. Cérisier gemalte Version des Meisters, gestochen von Piero del Po.In ihrer Galerie organisierten sie zusammen mit anderen Werken aus ihrem Fonds eine bemerkenswerte Ausstellung, zu der ein kritischer Katalog mit Farbreproduktionen gedruckt wurde. Doch die Experten schwiegen. Einige ließen sich anscheinend noch nicht einmal in der Galerie blicken. Die Einlieferer allerdings, die dem Versteigerer ein Dankesschreiben für die gelungene Auktion hatten zukommen lassen – immerhin hatte das Bild ja das Zehnfache der Taxe gebracht – waren aufmerksam geworden.
Und dann meldete sich auch noch ein Experte: Sir Denis Mahon, ein renommierter Kunsthistoriker, der über Poussin geschrieben hatte und als Berater der polnisch-amerikanischen Milliardärin Barbara Piasecka Johnson auftrat. Diese besaß nämlich auch eine Flucht nach Ägypten von Poussin, tatsächlich mit demselben Sujet und fast identischer Ikonografie. Hatte man allerdings das Bild der Gebrüder Pardo gesehen, reichte ein Blick auf die Piasecka-Version um festzustellen, dass letztere keinesfalls eigenhändig sein konnte. Trotzdem stellte Sir Denis das Werk aus dem Besitz der von ihm beratenen Sammlerin der Kunstpresse in Monte Carlo als „von der Hand“ des Künstlers stammend vor und erwartete offensichtlich einstimmigen Zuspruch.
Bisher hatte eine vom englischen Fachmann Anthony Blunt entdeckte Version des Motivs als Original gegolten. In der Zwischenzeit bekannte sich jedoch Jacques Thuillier – Professor am College de France, unumstrittener Poussin-Spezialist und international anerkannter Kenner der französischen Kunst des 17. Jahrhunderts – zu der Pardo-Version. Angeblich war es auf Antrag von Sir Denis im Pariser Hotel Ritz als „neutralem Ort“ zu einer Gegenüberstellung der beiden Versionen gekommen. Da ging die Einlieferin, Mme. Barbier de La Serre mit ihrem Anwalt Maître William Bourdon vor Gericht. Unter Berufung auf den Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches „Irrtum über den Vertragsgegenstand“ verlangte die Klägerin die Annullierung des Versteigerungsvertrages, um so wieder in den Besitz ihres nun eindeutig eigenhändigen Poussins zu kommen. Die Sache durchlief alle Instanzen.
Nun vorsichtig geworden, versah der Staat im August 2004 das Gemälde mit dem Label „Trésor National“, was auf zweieinhalb Jahre die Ausfuhr unmöglich machte. Schließlich gab das Kassationsgericht der Klage der Verkäuferin statt. Die Gebrüder Pardo mussten das von ihnen entdeckte Werk zurückgeben, ohne einen Centime Entschädigung für die von ihnen aufgewendeten Kosten zur Reinigung, Recherche, Werbung etc. erstattet zu bekommen und ohne ihre Entdeckung in irgendeiner Weise honoriert zu sehen. Aus Gram über diese Entscheidung schlossen sie ihre Galerie.
Inzwischen verging die Zeit und kaum noch jemand erinnerte sich an die wenig ruhmvollen Umstände, unter denen die Flucht nach Ägypten in die Hände ihrer ursprünglichen Eigentümerin zurückgelangt war. So konnte der Staat in der Presse die Werbetrommel für die „Rettung“ des einmaligen Werks rühren. Wann kommt schon ein erstklassiger Poussin auf den Markt? Bei Sotheby’s hatte in New York 1999 ein mittleres Format mit der Szene aus der Passionsgeschichte im Garten Gethsemane (1650) mit 6,7 Millionen Euro das Doppelte der Taxe eingespielt, einige Jahre zuvor (1993) hatte bei demselben Auktionator in Monte Carlo eine Pariser Galerie für das kleine Format Ruhe auf der Flucht nach Ägypten mit 3,66 Millionen Francs ebenfalls das Doppelte des Schätzpreises gezahlt. Doch in diesem Falle übersteigt der vermutlich zu zahlende Preis die ursprüngliche Taxe mindestens um ein 100-faches…
Letztlich ist aber nicht dieser Mehrwert schockierend, wenn sich denn Geldgeber finden. Unverständlich ist immer noch das damalige Schweigen der Fachleute bzw. die Missachtung der Händler, die schließlich „ihre Arbeit getan“ haben. In gewisser Weise ist der Sachverhalt charakteristisch für die damaligen Beziehungen zwischen Museen und Handel, die sich angeblich inzwischen geändert haben. Ganz zu schweigen von der abstrusen Rechtsprechung. Doch wie heißt es so schön: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“.