19. Oktober 2006
Kurz drohte es still zu werden um die „Causa Kirchner“. Das Gemälde
Berliner Straßenszene von Ernst Ludwig Kirchner war Ende Juli auf Anweisung des Berliner Kultursenators Thomas Flierl (PDS) aus dem Brücke-Museum an die Erben des ehemaligen jüdischen Eigentümers zurückgegeben worden. Dies hatte zu einem Sturm der Entrüstung geführt, zumal das Auktionshaus Christie’s nur wenige Tage nach Kundmachung der Restitution den Verkauf des Gemäldes auf einer Auktion im November bekannt gegeben hatte – zu einem Schätzpreis von 18 bis 24 Millionen US-Dollar. Nun kommt neuer Wind in die Debatte, der dunkle Wolken bis heran ans Berliner Kanzleramt weht.
Bernd Schultz – Berliner Kunsthändler und einer der entschiedenen Verfechter der Annahme, die Rückgabe des Bildes sei unrechtmäßig gewesen – hatte sich in einem bis heute nicht beantworteten Brief vom 14. August an die Bundeskanzlerin gewandt und sie darum gebeten, sich wenn nicht gar für die Rettung des Gemäldes, so doch zumindest für eine Überarbeitung der der Rückgabe Boden bereitenden „Handreichung“ einzusetzen. Dieses 2001 verabschiedete, rund 90-seitige Papier versteht sich als Hilfe zur Umsetzung der „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ (1998) und einer nachfolgenden Erklärung der Bundesregierung vom Dezember 1999. Die darin enthaltenen Erläuterungen sind als „Orientierung gedacht, die den Kulturgut bewahrenden Institutionen Hilfestellung bei ihren Bemühungen um (…) Rückgabe geben soll“.
Was sich so einfach anhört, die Überprüfung einer Herkunft nämlich, ist in der Realität ein mühsamer, oft jahrelang andauernder Prozess, mit dem sich viele Institutionen alleingelassen oder gar überfordert fühlen. Die Erforschung der Geschichte eines Gemäldes, einer Zeichnung, eines Möbels oder gar eines wertvollen Buches erfordert sowohl hohe finanzielle Mittel, als auch fachliche Kompetenz und bestenfalls höchste wissenschaftliche Vernetzung. Eine Mischung aus Sherlock Holmes, Archivar, Netzwerkkönig und Menschenfreund muss derjenige sein, der das leider immer noch verbreitete Gegeneinander der Institutionen zu einem Miteinander umzumodeln weiß. Doch viele Restitutionsforscher, die lieber ungenannt bleiben möchten, beschleicht zunehmend das Gefühl der Sinnlosigkeit ihrer Tätigkeit. Die entsprechenden, offiziellen Stellen der Bundesregierung (etwa die Magdeburger „Koordinierungsstelle für Kulturgüterverluste im Bereich kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter“ oder die sog. „Limbach-Kommission“), die eigentlich mit Rat und Tat zur Seite stehen sollten, dümpeln derweil traurig vor sich hin – stets von Schließung bedroht – oder erwecken den Eindruck, doch eigentlich nur Alibiorgan zu sein.
Die Schwammigkeit der einschlägigen, von lügnerischer Sentimentalität geprägten, juristisch schlecht gemachten Vorschriften und Vorschläge, vor allem eine Nichtbefristung der Rückgabe – eigentlich völlig systemfremd – erschwert die Anwendung der entsprechenden Erklärungen und der Handreichung darüber hinaus in hohem Maße. In jeder Hinsicht integre Experten bemängeln, vielen Einzelempfehlungen der Handreichung läge ein historisch falsches Bild der damaligen Abläufe zugrunde.
Es steht außer Frage, dass bei allen Betrachtungen nie aus den Augen verloren werden darf, was Ausgangspunkt aller geschaffenen Restitutionsregelungen war, ist und sein soll: die Wiedergutmachung eines nur kleinen Teils der Verbrechen an den europäischen Juden; ein Ausgleich für ihre gewaltsame Enteignung, die Zerstörung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Existenz und die daraus folgende Begünstigung „Hitlers kleiner Profiteure“, das heißt großer Teile der deutschen Bevölkerung. Die Restitutionsfrage ist und bleibt mit dem Umgang mit der deutschen Geschichte und der Frage nach der Erinnerung daran und dem Wissen darüber verbunden. Den Verfechtern der Theorie, dass die Schuld der Eltern ihre Nachkommen über viele Generationen hinweg treffen soll, steht die These gegenüber, dass ein unbegrenztes Streben nach Gerechtigkeit zu neuer Ungerechtigkeit führen könne und die Forderung, dass es legitim sei, die Entschädigungsfrage irgendwann zum Abschluss zu bringen oder zu beschränken.
Die deutsche Restitutionspraxis scheint dem Begriff des „Eigentums“ zunehmend und in nicht unwesentlicher Weise einen symbolischen Wert zukommen lassen zu wollen und bewegt sich damit von einer juristischen Kategorie hin zum kulturellen Konzept. Keine Berücksichtigung findet dabei im konkreten Fall zum Beispiel die Tatsache, dass sich hinter den Forderungen neuer Generationen Anspruchsberechtigter auch nach Erfolgshonorar entbrannte Anwälte und Interessensvertreter des Kunstmarktes verbergen können – einem Markt übrigens, auf dem frische Ware zunehmend schwieriger zu bekommen ist. Die Befürchtung von Bernd Schultz, die deutschen Kunstmuseen sähen einer „fatalen Zukunft“ entgegen, ist somit nicht von der Hand zu weisen.
Die Vorgänge um die Berliner Straßenszene werfen nach wie vor mehr Fragen auf, als beantwortet werden können. Nur eines scheint sicher: Es besteht Bedarf an einer Stellungnahme aus dem Bundeskanzleramt.