Thomas W. Eller
25. August 2006
„Werden die Museen geplündert?“ – diese Frage stellt sich
Hanno Rauterberg in der ZEIT vom
24. August 2006, um dann in leicht gereiztem Ton die „vermeintliche Weltverschwörung der Juden“ herbeizuzitieren. Damit ist die wohl größtmögliche Argumentationskeule ausgepackt und wird bedrohlich in der Hand gewogen. Der Antisemitismusvorwurf in der anderen Hand wird auch nur demonstriert, aber noch nicht geschleudert. Solcherart aufgerüstet ist es einigermaßen schwer, sich ein klares Bild über die tatsächlichen Vorgänge um die durch die Berliner Kulturverwaltung veranlasste Restitution des Bildes von E.L. Kirchner aus dem Berliner Brücke Museum an die Erbin
Anita Halpin zu machen. Entsprechend wird ein pauschales Moralurteil gefällt: „Es steht den Deutschen nicht an, über den Verlust zu klagen…“.
Der heutige Herausgeber der ZEIT, Michael Naumann, war in seinem Amt als Kulturstaatsminister für die Ausarbeitung der so genannten „Handreichung“ verantwortlich, die den betroffenen Museen und öffentlichen Sammlungen als Leitfaden für den Umgang mit Restitutionsansprüchen dienen sollte. Auch der Berliner Senat hielt sich nach eigenen Angaben an diese Regeln. Doch gerade die „Handreichung“ ist in letzter Zeit immer wieder kritisiert worden. Nicht nur der Berliner Kunsthändler Wolfgang Wittrock fordert eine dringende Überarbeitung: Sachlicher und klarer solle sie werden. Gerade der Zeitraum unmittelbar nach 1933 stelle sich nach Archivrecherchen anders dar, als im Dokument vielfach angenommen.
Von einer „Gerechte(n) Rückgabe“ des Kunstwerks schreibt der Spiegel in seiner Ausgabe vom 21. August 2006 und berichtet über die „Erschütterung“ des New Yorker Rechtsanwaltes David J. Rowland, der die Restitution des Kirchner-Bildes zuerst betrieb, angesichts des Berliner Protests gegen die Senatsentscheidung und verschiebt damit das eigene Urteil aus der Vorwoche, in der es hieß: „Rückgabe an Erben war rechtens“.
Dass sich die Diskussion um die Rückgabe des Kunstwerks nun von einer rechtlichen Beurteilung auf eine moralische Ebene zurückzieht, stimmt bedenklich. Ist man sich nicht im Klaren, ob die Restitution rechtmäßig war und wendet die Kollektivschuld auf den Einzelfall an? Große Teile der öffentlichen Entrüstung sind sicherlich der Informationspolitik des Berliner Senats zuzuschreiben, oder eben deren Absenz. Wie wurde recherchiert, welche historischen Quellen wurden aufgearbeitet?
Gegenwärtig stehen die verschiedensten Darstellungen über eine nächtliche Bedrohung von Thekla Hess auf offener Straße durch die Gestapo im Raum, ebenso wie andere Schilderungen zu der über ca. 6.000 Kunstwerke umfassenden Sammlung Hess. Die wurde nach der so genannten „Machtergreifung“ weitgehend außer Landes verbracht und zum Zwecke des Verkaufs teilweise auch wieder nach Deutschland zurückgeschickt. Das Konvolut an Kunstwerken, zu dem auch das Berliner Bild gehörte und das an den Kölnischen Kunstverein ging, wurde dort von dem Kunsthändler Peters zum Verkauf angeboten. Damals war es gang und gäbe, dass die Kunstvereinsleiter kein wirkliches Gehalt bezogen, sondern sich durch kunsthändlerische Betätigung ein Zubrot verdienten – weiß die Kunsthistorikerin Ute Haug von der Hamburger Kunsthalle zu berichten, die über die Rolle des Kölnischen Kunstvereins im Nationalsozialismus promovierte. Es gibt Hinweise darauf, dass das Bild 1936 von Peters an den Sammler Carl Hagemann verkauft wurde - auch wenn sich keine Quittung mehr auffinden lässt.
Was aber war das Schicksal der anderen, in einer Kiste im Keller des Kölnischen Kunstvereins verwahrten Kunstwerke der Sammlung Hess? Obwohl das Gebäude in der Bombennacht vom 29. Juli 1943 zerstört wurde, blieb die Kiste dort bis zum Kriegsende erhalten, während andere Sammlungen, wie z.B. die von Haubrich, schon zu Kriegszeiten abtransportiert wurden. Der damalige Hausmeister des Kunstvereins, ein Herr Jenniches, soll sich damals daran „bedient“ haben. Findet sich in den Prozessakten des gegen ihn 1950 in Köln geführten Verfahrens vielleicht noch ein Hinweis auf das genauere Schicksal des Berliner Bildes?
Der Berliner Senat legt nicht offen, auf welchen historischen Forschungen die Grundlage seiner Entscheidung basiert. Sind genauere Nachfragen gar unerwünscht? Denn es bleiben die berechtigten Fragen nach dem Umgang mit dem vom Senat in Auftrag gegebenen Gutachten von Andreas Hüneke, einem laut Senatssprecher „renommierten Kunsthistoriker und Spezialisten für die kunsthistorischen Vorgänge im so genannten ,Dritten Reich´“, das eine Rückgabe im Sinne der Anspruchserhebung nicht nahe legt.
Der Berliner Parlamentspräsident Walter Momper lehnte vorgestern eine von den Oppositionsparteien beantragte Sondersitzung des Kulturausschusses zu den Vorgängen ab. Der Leiter des Kunsthistorischen Institutes der Universität Hamburg und der Forschungsstelle „Entarte Kunst“ an der FU Berlin, Uwe Fleckner, erklärte heute seinen Rücktritt aus der „Kommission zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung“. Er hatte die beim Berliner Senat angesiedelte Kommission zu einer Sondersitzung gebeten - die vom Senat verweigert wurde. Weder wurde die vom Senat bestellte Expertenkommission jemals über die Vorgänge informiert, noch um eine diesbezügliche Stellungnahme gebeten.
Man kommt nicht umhin zu vermuten, dass der Berliner Senat das Bild restituieren wollte, um aus dem moralischen Mehrwert politisches Kapital zu schlagen. Dass der derzeitige Kultursenator Thomas Flierl in der neuen Legislaturperiode nicht mehr in seinem Amt verbleiben könnte, pfeift so mancher Kulturspatz bereits vom Dach. Wenn also eine weitere Person in der Senatsverwaltung die Hoffnung gehabt haben sollte, sich für höhere Ämter zu empfehlen, so ist dieses Kalkül gänzlich gescheitert.
Denn angeblich laufen bereits Bestrebungen, den Senat wegen der in den Augen vieler eklatanten Fehlentscheidung rechtlich zu belangen. Was wirklich Not täte, wäre eine Versachlichung des Themas und der genaue Blick auf jeweilige Umstände und Schicksale. Eine öffentliche Aufarbeitung des gesamten Falles ist jetzt dringend gefordert.