Nachrichten zu Restitution und Beutekunst – Teil II

Rückgabe-Rochaden

Daniel Kletke
20. Oktober 2008
Nachdem die öffentlichen Klagen über den laxen Umgang staatlicher Institutionen mit der Provenienzforschung nicht mehr zu überhören waren, legte Kulturstaatsminister Neumann im Frühsommer 2008 eine überarbeitete Auflage der Empfehlungssammlung für die Recherche nach Raubkunst vor. Die Neuauflage der barock betitelten „Handreichung zur Umsetzung der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ war im November 2007 von einer Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt verabschiedet worden. Nun hat man sie nochmals aktualisiert. Die in der Handreichung zusammen gefassten Ziele unterstützen die auf einer Konferenz in Washington im Jahr 1998 definierten Grundsätze, nach denen Kulturgüter nach individueller Prüfung den rechtmäßigen Eigentümern oder deren Erben zurück gegeben werden.

Momentan gibt es überdies regelmäßig Erfolgsmeldungen, in denen Werke an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurück gegeben werden. So restituierte im August das Berliner Kunstgewerbemuseum der Rechtsnachfolgerin der Familie Arnhold (ehemals Dresden) eine einzigartige Meißner Porzellangruppe von Johann Joachim Kändler, die auf abenteuerliche Weise den Zweiten Weltkrieg und seine Nachwirren überlebten. Eine ähnlich erfolgreiche Transaktion hatten bereits im Juni die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen gemeldet, die ein Stilleben mit Porzellankanne des Holländers Willem Kalf von 1653 an die Erben des Exbesitzers, Josef Block zurück führten und im gleichen Moment bekannt gaben, nun dauerhaft ein Referat für Provenienzforschung einzurichten.

Die „leiseren“ und damit auch weniger spektakulären Restitutionen sind dagegen in der Öffentlichkeit weniger sichtbar, weil sich mit ihnen weniger Glamour verbindet. Und dennoch sind es die soliden Rückführungen, die auf wissenschaftlichen Recherchen basieren, an denen die Seriosität zu bemessen ist, mit der Deutschland dieses Segment seiner Geschichte bewältigt. Schlagzeilen machen jedoch eher die sieben- und achtstelligen Sumen. So erreichte am 21. Mai Marsden Hartleys weithin bekanntes Ausnahmewerk Lighthouse (1914/15) bei Christie’s New York mit 6,3 Millionen Dollar einen einsamen Rekord für den Künstler. Seit 1954 in der Stiftung Mortizburg in Halle zu sehen, war das Werk Anfang 2008 Gegenstand einer Einigung zwischen dem Hallenser Museum und den Erben des Vorbesitzers, Baron Hans Hasso von Veltheim, geworden. Noch bis zum Jahr 2014 soll ein weiteres umstrittenes Ölgemälde Hartleys in Halle verbleiben, dann wird man weiter sehen.

Dasselbe gilt auch für den wohl spektakulärsten Restitutionsfall des Jahres 2008: Im Frühsommer war bekannt geworden, dass nach jahrelangem Rechtsstreit mit den Malewitsch-Erben endlich eine Einigung erzielt und den insgesamt 37 Rechtsnachfolgern fünf der mehr als 100 geforderten Arbeiten zurückgegeben worden waren. Verhandelt hatte diesen Fall die in diesem Markt ungemein erfolgreiche New Yorker KanzleiHerrick Feinstein, die auch im Falle Goudstikker spektakuläre Abschlüsse für ihre Mandanten erzielt hat. Anfang Oktober wurde dann gemeldet, dass eines der Werke, nämlich Suprematistische Komposition von 1916, mit einem Schätzpreis von 60 Millionen US-Dollar am 3. November 2008 bei Sotheby’s New York aufgerufen wird. Die gewährte Garantiesumme des Auktionshauses an die Einlieferer bleibt so streng vertraulich wie der Wortlaut der erreichten Rechtseinigung, dürfte sich aber irgendwo in nicht allzu weiter Ferne des Schätzpreises bewegen. Ein eher kryptisches, neu in den Versteigerungskatalog eingeführtes Zeichen klärt darüber auf, dass bereits ein definitives, rechtlich bindendes Gebot in Höhe der angegebenen Schätzung vorliegt.

Grund zu salomonisch ausgleichender Freude hat hingegen das Rijksmuseum Amsterdam, das aus dem Malewitsch Konvolut mit seiner vertrackten Geschichte (die über die Große Berliner Kunstausstellung des Jahres 1927, den Berliner Architekten Hugo Häring und das Provinzialmuseum Hannover reicht) seine restlichen Arbeiten behalten darf. Die Experten haben sich soweit geeinigt, dass Suprematistische Komposition, die Ikone aus diesen Beständen nach Russland reisen und dort eine endgültige Heimat erhalten darf. Im Bereich Suprematismus und russische Avantgardekunst haben die Nachfolger der Sowjetunion heftigen Nachholbedarf, und es wäre eine fromme Hoffnung, dass das Werk zukünftig öffentlich zugänglich bleiben wird, genau so nämlich, wie die anderen Malewitschs, die das Rijksmuseum ab 2009 nach Grunderneuerung seines Gebäudes dauerhaft öffentlich zu präsentieren gedenkt.

Mehr Informationen

Handreichung der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/handreichung, zur Arbeitsstelle Provenienzrecherche unter www.hv.spk-berlin.de

Zur Restitution der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen: www.pinakothek.de


Mehr im Dossier  Kunst und Restitution

Vom Blinden Fleck zum Publikumserfolg von Daniel Kletke
Das einst diskret und verschämt behandelte Reizthema Beutekunst findet nicht nur mehr Öffentlichkeit. Es wird zum Publikumserfolg.


Weitere Artikel von Daniel Kletke


Feedback abgebenFeedback abgeben
Artikel druckenArtikel drucken