14. April 2008
Seit nunmehr fast zehn Jahren kann, wer die Webseite der Londoner
National Gallery anklickt, ohne weitere Probleme zu der
Plattform gelangen, auf der Englands erste Gemäldesammlung sachlich und ohne weitere Umschweife diejenigen Bestände listet, deren Besitzverhältnisse zwischen 1933 und 1945 nicht zweifelsfrei geklärt sind. Die Liste, die erstmals im März 1999 in Zusammenarbeit mit "The Art Newspaper" publiziert worden ist, wird andauernd aktualisiert. Nach einer unlängst erfolgten Veröffentlichung der Wiener Kunsthistorikerin
Birgit Schwarz gibt es ebenda Neuigkeiten zu
Lucas Cranachs berühmtem "Honigdieb" zu lesen (
Cupid complaining to Venus, auf ca. 1525 datiert und seit 1963 in der Sammlung), die aufhorchen lassen. Schwarz fand nämlich anhand erhaltener Fotoalben heraus, dass besagte Tafel sich in
Adolf Hitlers Privatsammlung befand und die New Yorker Händler
E. & A.Silbermann beim Verkauf 1963 diese wichtige Station der Provenienz unterschlagen hatten.
Was vor einigen Monaten die Runde in der Presse machte, hat jetzt die National Gallery selbst auf ihrer Webseite veröffentlicht und so die Ergebnisse der Forschung anerkannt. Neben der hier betriebenen Transparenz ist das Sympathische an dem Auftritt die Unaufgeregtheit und der sachliche Ton. Klickt man die Seite nämlich an, so erscheint unter der Rubrik "Provenance" ganz nüchtern "Adolf Hitler". In dem Versuch, die Herkunft ihrer Bestände so transparent wie möglich zu dokumentieren, ist auch der Appell der National Gallery an die Besucher enthalten, sich aktiv zu beteiligen. Dazu ist unter anderem ein ausführliches Dossier veröffentlicht worden, in welchem man sich über den Stand der Untersuchungen ebenso informieren kann wie über die bislang zu Tage geförderte Provenienz der prominenten Cranach-Arbeit.
Zwei weitere Werke des deutschen Renaissance-Meisters Lucas Cranach d. Ä., die nach neuestem Urteil nicht restituiert werden, sind seine beiden Altarflügel. Diese waren 1980 von unbekannten Tätern aus der Kirche im sachsen-anhaltinischen Klieken gestohlen worden, bevor sie 2007 im Bamberger Kunsthandel auftauchten. Der Händler hatte sie legal und äußerst preisgünstig für 100.000 Euro erworben. Das Landeskriminalamt schätzt ihren Wert auf eine Million Euro. Der Händler ist bereit, die Werke an die Landeskirche Anhalt zurückzugeben, verlangt aber eine Entschädigung. Dieses Beispiel verdeutlicht, was bisher quasi jede Nahbetrachtung mit dem Gegenstand Restitution zutage förderte: Das Thema ist keineswegs neu und Kunstklau hat es immer gegeben. Dabei ist die Durchsichtigkeit der Verfahren ebenso unerlässlich wie eine gesicherte Rechtsgrundlage, die gleiche Rechte und Pflichten für alle garantiert. Noch ist nicht sicher, ob das Bamberger Urteil das letzte Wort in diesem Prozess gewesen sein wird.
Apropos Durchsichtigkeit: Manche Gesetze der russischen Duma sind nicht nur undurchsichtig, das Parlament bricht mit ihnen auch internationale Verträge, wie etwa der andauernde Prozess über zu restituierende deutsche Kulturgüter seit Jahren dokumentiert. Einige der von der Legislative gefällten Entscheidungen widersprechen direkt den Inhalten der von der damaligen UdSSR selbst unterzeichneten Übereinkünfte. Man denke nur an die bis jetzt verweigerte Rückgabe der Bremer und weiter Teile der Berliner Bestände. Eben aber gab der Kulturausschuss des russischen Parlaments endlich grünes Licht für die Rückgabe der restlichen Bleiglasfenster der Frankfurter St. Marienkirche, deren größter Teil bereits 2002 restituiert worden war. Die sechs Spätheimkehrer waren im Nachgang noch im Moskauer Puschkin-Museum gefunden worden. Das Gesamtkunstwerk aus 117 gotischen, zwischen 1360 und 1370 entstandenen Scheiben mit biblischen Szenen ist nach Maßgabe russischer Rechtsauslegung Kircheneigentum und deswegen nicht als Wiedergutmachung für Kriegsschäden zu beanspruchen. So sehr man sich über den Umstand der Rückkehr freuen möchte, bleibt in diesem Fall eben doch der seit Jahren bekannte Beigeschmack juristischer Willkür und die Frage nach dem Wert unterzeichneter Verträge, wenn deren Umsetzung unilateral verweigert wird. Dabei geht es keineswegs um das Abstreiten von Kriegsschuld und -schäden, sondern darum, dass diese qua Vertragslage eigentlich Gegenstand gesonderter Verhandlungen sein müssten.
Wenn etwas ohne großen Medienrummel zurückkehrt, dann wird eine Pressemeldung auch gerne mal mit "Wiedergefunden" überschrieben (FAZ vom 8. April 2008). So geschehen in Braunschweig, wo das Herzog-Anton-Ulrich-Museum ein seit 1945 vermisstes Kernstück der Sammlung "wiederfand" und seit dem 9. April der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Die wertvolle, auf acht bis zehn Millionen Euro geschätzte Reiterstatue des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig, ein Meisterwerk der Zeit um 1600 von Adriaen de Vries, galt nach prophylaktischer Auslagerung in den 1940er Jahren als verloren. Mit der wie üblich in einem solchen Fall vereinbarten Diskretion ist es ja immer so eine Sache und zu Recht bekommen wir große Ohren und fragende Augen bei derartigen Transaktionen. Und das unter anderem auch deswegen, weil die hier geflossenen Mittel mit großer Wahrscheinlichkeit öffentliche Gelder sind und damit dieses "Wiederfinden" eigentlich nicht eine reine Privatsache zwischen einem Museum und seinem Direktor im Rahmen eines mysteriösen Rückkehrvorgangs ist. Der Fremdwörterduden verzeichnet für "Transparenz" auch das deutsche Wort Verstehbarkeit. Um die hier angezeigte Unternehmung zu verstehen, bedarf es freilich einer besonderen Perspektive - für die Öffentlichkeit durchsichtig ist die nicht.
Das Wiener Leopold-Museum tritt in punkto Restitution seit Jahren mit Negativschlagzeilen hervor. Dort könnte sich nun insofern manches ändern, als zwei unabhängigen, von der Regierung finanzierten Provenienzforschern neuerdings der Zutritt zu den Akten gewährt werden soll. Zunächst ist das noch nicht in letzter Instanz beschlossene Projekt auf zwei Jahre terminiert. Sowohl der interne als auch der internationale Druck sind mittlerweile jedoch offenbar so massiv geworden, dass die auf Regierungsebene verantwortliche Kulturministerin Claudia Schmied in Aussicht stellte, fortan den Untersuchungszeitraum für die österreichischen Museen auf die Jahre 1933 bis 1945 auszudehnen und die zwar staatlich mit 2,7 Millionen Euro subventionierten, aber als Privatstiftung ausgewiesenen Leopold-Bestände in die seit 1998 bestehenden Regeln für Bundesmuseen einzubeziehen. Dem stehen naturgemäß Verlustbefürchtungen des Sammlers gegenüber, der in einem rezenten Interview aber "Versachlichung" gewünscht hat.
Hatte sich der letzte Aufschrei gegen ihn noch auf Arbeiten von Albin Egger-Lienz bezogen (FAZ vom 26. März 2008), darunter dessen Bergmäher (1907), so geht es im internationalen Kontext verstärkt um Leopolds umfangreiche Schiele-,Klimt-undKokoschka-Bestände. Egon Schieles berühmt-berüchtigtes Gemälde Bildnis Wally wurde bereits 1998 anlässlich einer New Yorker Sonderschau ebendort mit der Begründung "Diebesgut" beschlagnahmt und bleibt bis auf weiteres konfisziert. Die in der Zwischenzeit angelaufenen Prozesskosten bewegen sich Meldungen zufolge im zweistelligen Millionendollarbereich. Nun bleibt abzuwarten, was die in Aussicht gestellten Recherchen ergeben. Laut unterschiedlicher Gutachten scheint derweil außer Frage zu stehen, dass es in der Sammlung zahlreiche Fälle "eindeutiger Raubkunst" (Expertise des Salzburger Juristen Georg Graf) gibt. Ein kursorischer erster Rundgang durch die Webseite bietet zwar Verweise zum Thema Provenienzforschung, ist aber provisorisch und spart in den meisten Fällen den in Frage stehenden Zeitraum aus. Insofern darf man nach langen Jahren nun auch erstmals im Hause Leopold wirklich gespannt sein. Die Moral des weiten Feldes Restitution heißt zunächst erst einmal Beharrlichkeit.