Limbach-Kommission bewährt sich

Salomonischer Pragmatismus

Anna Blume Huttenlauch
18. Juni 2008
Ein weiteres Mal hat die so genannte Limbach-Kommission am 12. Juni 2008 eine Empfehlung an zwei Parteien ausgesprochen, die sich um ein Kunstwerk aus ehemals jüdischem Besitz streiten: das Land Hessen und Karl Ernst Baumann, der Enkel von Laura Baumann. Im Streit steht das Gemälde Portrait der Familie von Dithfurth (1829) von Johann J. August von der Embde, das sich seit 1941 im Besitz der Kunstsammlungen Kassel-Wilhelmshöhe des Landes Hessen befindet und auf das Karl Ernst Baumann Anspruch erhoben hatte. Der heutige Marktwert des Werks wird laut einer Mitteilung des Bundespresseamtes auf ca. 30.000 bis 40.000 Euro geschätzt. Bisher hat der Maler einen Auktionsrekord von weniger als 14.000 Euro erzielt - vor zwei Wochen in London für ein Genreporträt. Abzüglich der Verkaufskosten sind also bisher höchstens 12.000 Euro für einen privaten Verkäufer zu gewinnen gewesen.

Die Kommission empfiehlt, das umstrittene Bild an seinem derzeitigen Platz zu belassen und dafür an Karl Ernst Baumann eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen. Laura Baumann war während der Verfolgung durch die Nationalsozialisten als Jüdin von der Gestapo verhaftet worden und befand sich Ende 1939 oder Anfang 1940 aus ungeklärtem Grund für eine Woche in Haft im Kasseler Polizeigefängnis. Am 26. November 1940 nahm sie sich - wohl aus Angst vor weiteren Repressalien - das Leben, nachdem sie erneut zu einem Verhör vorgeladen worden war. Um ihr Vermögen, darunter das jetzt umstrittene Bild, für ihre beiden nach Schottland emigrierten Kinder zu sichern, hatte sie Martha Rieck, "arische" Schwiegermutter ihres Sohnes Heinz,  testamentarisch zur Alleinerbin bestimmt.

Wie das Gemälde in den Besitz der Kunstsammlungen Kassel-Wilhelmshöhe des Landes Hessen gelangt ist, lässt sich heute nicht mehr zweifelsfrei ermitteln. Im Archiv des Museums befindet sich zwar ein Dokument, wonach Frau Rieck im Frühjahr 1941 das Bild für 1.000 Reichsmark (RM) an das Museum verkauft haben soll. Ob dem damit ausgewiesenen Verkauf eine freiwillige Entscheidung zugrunde lag und ob der Kaufpreis tatsächlich bezahlt worden und den Erben wirklich zugeflossen ist, ist unter den Parteien strittig. Nach den Vermutungsregelungen der so genannten Handreichung zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung gehen solche Beweisschwierigkeiten grundsätzlich zu Lasten des betroffenen staatlichen Museums. Entsprechend hat die Kommission im Ergebnis einen verfolgungsbedingten Verlust des Gemäldes "angesichts der Verfolgung der Erblasserin, der verfolgungsbedingten Erbeinsetzung von Frau Rieck durch Frau Laura Baumann und der Unsicherheit über die Modalitäten und die Wirksamkeit des Verkaufs" grundsätzlich bejaht. Gesichtspunkte, die bei der Entscheidung für die Belassung im Museum und die Festlegung der empfohlenen Entschädigungssumme eine Rolle gespielt haben, seien die Tatsache gewesen, dass der Antragsteller nur zur Hälfte Miterbe gewesen und möglicherweise bereits eine Zahlung - jene 1000 RM - geleistet worden sei. Zugleich forderte die Kommission die Museumslandschaft Kassel auf, bei der Präsentation des Gemäldes auf dessen Provenienz und die Entschädigungszahlung an den Antragsteller hinzuweisen. An der Empfehlung haben neben den drei (Rechts-) Philosophen Günther Patzig, Dietmar von der Pfordten und Ursula Wolf sowie dem Historiker Reinhard Rürup die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach und der Bundespräsident a. D. Richard von Weizsäcker mitgewirkt.

Die "Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz" unter Leitung von Jutta Limbach wurde 2003 vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), der Kultusministerkonferenz (KMK) und den kommunalen Spitzenverbänden auf der Grundlage der Washingtoner Erklärung von 1998 eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den heutigen Besitzern und den ehemaligen Eigentümern von Kulturgütern bzw. deren Erben als Mediatorin auf einen fairen und gerechten Interessenausgleich hinzuwirken. Die Kommission wird nur tätig, wenn dies von beiden Seiten gewünscht wird. Die Möglichkeit, auf einseitigen Wunsch hin aktiv zu werden, wie zuweilen verlangt wird, besteht bisher (noch) nicht. Zur Lösung des Konflikts kann die Kommission eine moralisch begründete Empfehlung aussprechen, die für die Konfliktparteien allerdings nicht bindend ist, das heißt, es bleibt letztlich ihnen überlassen, ob sie sich daran halten oder nicht. Die Anhörung der Beteiligten ist nicht öffentlich und auch eine ausführliche Entscheidungsbegründung ist nicht vorgesehen.

Damit bestehen erhebliche Unterschiede zu Entscheidungen im förmlichen Gerichtsverfahren. Bislang wurde die "Beratende Kommission" im Streit um die Plakatsammlung Sachs sowie im "Fall Clara und Justus Freund" zu drei Gemälden Karl Blechens und einem Aquarell Anselm Feuerbachs angerufen. Ein Novum der jüngsten Empfehlung besteht darin, dass sich die Kommission nicht wie in den vorherigen Fällen auf eine Entscheidung für oder gegen Rückgabe beschränkt, sondern sich erstmals auf andere Weise um einen fairen und gerechten Interessenausgleich bemüht hat. Bei ihrer Sitzung zum Fall Baumann hatte die "Limbach-Kommission" Besuch von ihrer vier Jahre älteren französischen Schwesterinstitution, der "Commission pour l'indemnisation des victimes de spoliations intervenues du fait des législations antisémites en vigueur pendant l'Occupation" (CIVS). Diese französische Restitutionskommission, gegründet 1999 auf Empfehlung eines Untersuchungsausschusses zur historischen Aufarbeitung der Okkupationszeit, befasst sich ebenfalls mit Anträgen zur Entschädigung entzogenen Privateigentums, zu dem auch Kunstgegenstände gehören.

Weitere vergleichbare Spruchkörper gibt es in Großbritannien und Belgien, das "Spoliation Advisory Panel" (Beratender Ausschuss für plünderungsbedingte Enteignungen, seit 2001) und die "Commissie Schadeloosstelling leden van de Joodse gemeenschap" (Kommission für die Entschädigung der Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft Belgiens, seit 2002). All diese Kommissionen sind bei ihren Entscheidungen insofern um Einheitlichkeit bemüht, als sie Entschädigungszahlungen, die in einem bestimmten Fall bereits in anderen Ländern geflossen sind, bei ihren Empfehlungen berücksichtigen.


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