Kunstwelt nimmt Anstoss an Kirchner- Rückgabe

Geberlaune im Senat

Henrike von Spesshardt
11. August 2006
Für die Ende Juli erfolgte Restitution eines bedeutenden Gemäldes Berliner Straßenszene des Expressionisten Ernst Ludwig Kirchner bestand unter Umständen weder die rechtliche noch die moralische Verpflichtung. In einem Briefwechsel weist der Geschäftsführer des Berliner Versteigerungshauses Villa Grisebach, Bernd Schultz, auf die eklatanten Versäumnisse der Behörde bei der Überprüfung der Ansprüche der Erben der Sammlerfamilie Hess hin und fordert eine öffentliche Stellungnahme von Berlins Kultursenator Thomas Flierl.

Das 1913 entstandene Gemälde hing bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des Berliner Senats im Berliner Brücke-Museum, in das es 1980 nach einem Ankauf aus Mitteln des Museumsfonds des Senators für Kulturelle Angelegenheiten gelangt war. Das nun an die Erben des bereits 1932 verstorbenen Erfurter Schuhfabrikanten und Kunstsammlers Alfred Hess und seiner Frau Thekla Hess restituierte Werk wird bereits im November bei Christie’s in New York versteigert – zu einem Schätzpreis von 14 bis 20 Millionen Euro. Wie Andreas Rumbler, Deutschlandchef des Auktionshauses, vor wenigen Tagen stolz verkündete, handele es sich „um die bedeutendste Arbeit des deutschen Expressionismus, die jemals in eine Auktion gelangte“. Rund eine Woche nach seiner Abhängung im Berliner Museum befindet sich das Bild also bereits in New York.

Der Senat bezieht sich bei seiner Entscheidung zur Rückgabe auf die „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ vom 3. Dezember 1998 und der die Grundsätze umsetzenden „Erklärung zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes“ der Bundesregierung vom Dezember 1999. In der Handreichung zur Umsetzung der Erklärung heißt es, in Fällen des Zweifels sollten „im Fall, dass Vorkriegseigentümer oder Erben von durch die Nationalsozialisten beschlagnahmten und in der Folge nicht zurückgegeben Kunstwerken ausfindig gemacht werden können, rasch „faire und gerechte Lösungen“ gefunden werden, „wobei diese je nach Gegebenheiten und Umständen des spezifischen Falls unterschiedlich ausfallen “ müssten.

Derartig schwammige Formulierungen bieten hingegen wenig Anhalt für konkrete Lösungsansätze, sondern verweisen vielmehr auf eine nebulöse Spannbreite von Entscheidungsmöglichkeiten, die allein den Gerechtigkeitsbegriff dem Rechtsbegriff vorziehen und die Debatte um Rückgabeansprüche weg von formaljuristischen hin zu moralischen Ansprüchen drängen. Der Fall dürfte für zukünftige Entscheidungen in zweifelhaften Restitutionsfällen als Präzedenzfall gelten und macht zugleich deutlich, dass es der dringenden Überarbeitung der Handreichung bedarf.

Aus dem Briefwechsel zwischen Bernd Schultz und dem Berliner Senat geht nunmehr zusätzlich hervor, dass die angewendeten Empfehlungen unter Umständen aufgrund eines historisch abweichenden Sachverhaltes eben gar nicht erst zur Anwendung hätten kommen müssen.

Die Geschichte des Bildes liest sich in Kürze folgendermaßen: Nach der Flucht der Familie Hess nach England befand sich die Berliner Straßenszene gemeinsam mit anderen Werken der Sammlung in der Schweiz. Auf Betreiben der Eigentümer gelangte das Bild zu einer Ausstellung zunächst in den Kölnischen Kunstverein, später dann in den Kunsthandel. Der Frankfurter Sammler Carl Hagemann erwarb es 1936 und schrieb dazu in einem Brief an Ernst Ludwig Kirchner: „Freilich ist der Preis sehr hoch“. Das geht aus einem von Bernd Schultz zitierten Dokument des Kirchner-Archivs bei Bern hervor. Das Archiv scheint der Senat im Übrigen offenbar zu keinem Zeitpunkt seiner angeblich zweijährigen Bemühungen um das Bild kontaktiert zu haben. Vor und nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten kamen immer wieder Werke aus der bedeutenden Sammlung der Familie Hess in den internationalen Kunsthandel – dafür, dass der Verkauf der Berliner Straßenszene erzwungenermaßen erfolgte, bestehen laut Bernd Schultz keine Anhaltspunkte.

Damit steht das Argument des Senats, man habe nicht ermitteln können, ob der damals erzielte Verkaufspreis des Bildes „angemessen“ gewesen und an die rassisch verfolgte Familie überhaupt ausgezahlt worden sei, zumindest auf wackligen Beinen. Denn welch fraglicher Art müssen Nachforschungen sein, die nicht einmal das Hauptarchiv zum Werk eines Künstlers um Mithilfe bitten, wenn es um den Verlust eines ideell ebenso wie materiell kostbaren Werkes im Besitz des Landes Berlin geht? Die von Bernd Schultz geforderte lückenlose Darlegung der Gründe für die Rückgabeentscheidung scheint nun tatsächlich mehr als angebracht.


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