Kulturausschuss tagt zu Kirchner- Restitution

Transparenz kommt an

Thomas W. Eller
28. August 2006
Kurz vor der Sitzung des Kulturausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus am heutigen Montagmorgen konnte man in Deutschlands größter Boulevardzeitung bereits eine Willensäußerung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Klaus Wowereit, nachlesen: Berlin wird am 8. November nicht mitbieten, wenn es zur Versteigerung des Bildes Berliner Straßenszene von Ernst Ludwig Kirchner bei Christie’s in New York kommt.

In der Sitzung selber, energisch geleitet von der Ausschussvorsitzenden Alice Ströver (Die Grünen), kam es zu einem ausführlichen Austausch der Argumente, die zu der Rückgabe geführt hatten, sowie der Einwände der Restitutionsgegner. Doch auch die eingeladenen Sachverständigen – Wolfgang Henze vom Kirchner- Archiv in Wichtrach/Bern, Ludwig von Pufendorf als Vorsitzender des Freundeskreises des Brücke-Museums, Norbert Zimmermann als Vizepräsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und Rechtsanwalt Jost von Trott zu Solz - schienen nicht mehr Licht in die Angelegenheit bringen zu können. Am Ende erklärte sich die Mehrzahl der Abgeordneten für unbefugt, die rechtliche Situation - in der die Restitution stattgefunden hatte - zu bewerten und zog sich mehrheitlich auf moralische Stellungnahmen zurück.

Im Zentrum der Auseinandersetzung standen vor allem zwei Problempunkte: Der Senat, vertreten durch den Anwalt Jost von Trott zu Solz, konnte zum einen bis zum Ende der Verhandlungen nicht den Beweis erbringen, dass der Betrag von 3.000 Reichsmark beim Verkauf des Bildes durch die Witwe Tekla Hess an den Sammler Carl Hagemann auch tatsächlich geflossen ist. Zudem gab es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob es sich beim Verkauf des Gemäldes seinerzeit um eine „verfolgungsbedingte Veräußerung“ handelte, oder nicht.

Darüber hinaus konnten auch weitere während der Sitzung vorgebrachte Widersprüche - in Bezug sowohl auf das Schicksal der Sammlung Hess, sowie auch auf ein bereits 1961 zugunsten der Familie Hess entschiedenes Entschädigungsverfahren - nicht aufgeklärt werden. Der Senat musste sich während der Sitzung vorwerfen lassen, nicht die nötige Sorgfalt zum Erhalt öffentlichen Eigentums geleistet zu haben. In Vertretung von Jost von Trott zu Solz bezog er eine Position, die die Restitution aufgrund der „Washingtoner Erklärung“ und der diesbezüglichen Berliner Beschlüsse als unausweichlich darstellte.

Auch nach der vierstündigen Erörterung standen die Positionen schlussendlich unversöhnlich nebeneinander. Die Bitterkeit der nicht rechtzeitig informierten Fachöffentlichkeit, sowie der eigentlich zuständigen politischen Gremien, schwelt demzufolge weiterhin – zumal das Bild zunächst unwiederbringlich für Berlin verloren ist.

Kultursenator Thomas Flierl (PDS) warf man aus den Reihen der Grünen „Demokratiedefizite“ vor. Die CDU behielt sich in der Schlussbemerkung durch Uwe Lehmann-Brauns ein Misstrauensvotum vor. Alice Ströver bezeichnete den Gegenstand als noch nicht abschließend beraten – man darf also gespannt sein, welche neuen Facetten der Fall Kirchner noch birgt.

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Rücktritt im Fall Kirchner von Thomas W. Eller
Uwe Fleckner verlässt die „Kommission zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung“ als Reaktion auf die Vorgänge im Fall der Restitution des Gemäldes von E. L. Kirchner.


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