Kommentar zur Restitutionspraxis 2006

Was bleibt? Ein Gschmäckle

Stefan Kobel
19. Dezember 2006
2006 war das Jahr der Restitutionen. Und nicht immer ging es dabei ganz sauber zu – auf allen Seiten. In Deutschland beklagt man den Verlust von Ernst Ludwig Kirchners Straßenszene, die der Berliner Senat ohne Not ziehen ließ. Ohne Umwege landete das Bild bei Christie's in New York, wo es für 38 Millionen Dollar erneut den Besitzer wechselte. Das wäre ohne Weiteres zu vermeiden gewesen, wenn die Politik nicht in vorauseilendem Gehorsam und aus Angst vor amerikanischen Anwälten offensichtlich kopflos gehandelt hätte. Eine nachvollziehbare rationale Begründung für die Entscheidung auf der Basis gesicherter Fakten war zumindest nicht zu hören.

Deutsche Politiker und Museen könnten tatsächlich wesentlich selbstbewusster auftreten, wenn es hierzulande eine institutionalisierte Provenienzforschung gäbe, die von sich aus die Bestände auf ihren rechtmäßigen Erwerb prüfte. Doch das geschieht bestenfalls halbherzig, meistens jedoch gar nicht. Zu groß ist die Angst, dass bei diesen Nachforschungen zu Unrecht Erworbenes auftauchen könnte. Dann doch lieber gar nicht erst anfangen! Und wenn gespart werden muss, fallen solche Stellen, die nicht unmittelbar dem Betrieb dienen, als erste weg. Ohne eigene Ressourcen auf dem Gebiet muss man sich nicht wundern, wenn die großen internationalen Auktionshäuser mit ihren Rechercheabteilungen und Anwälten den Erben mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es darum geht, tatsächlichen oder vermeintlichen Familienbesitz wieder zu beschaffen und in bare Münze umzuwandeln.

Regelrecht dreist war jedoch das Verhalten der Republik Österreich im Fall der Klimt-Gemälde aus dem Wiener Belvedere. Allen Beteiligten musste klar sein, dass Maria Altmann als Erbin von Adele Bloch-Bauer nach international gültigem Recht einen Anspruch auf Rückerstattung der fünf Gemälde hatte. Trotzdem wurde die alte Dame über Jahre hingehalten und abgekanzelt. Nach einer solchen Behandlung wäre wohl jedem der möglicherweise vorhandene Wille zur gütlichen Einigung abhanden gekommen. Ob eine Viertelmilliarde Dollar, über die Frau Altmann jetzt verfügen dürfte, eine unanständige Summe ist, hat mit dem Gegenstand des Streites überhaupt nichts zu tun. Bei einer Zeichnung im Wert von 10.000,- Euro hätte sich die Volksseele wohl kaum erregt. Die Legitimation eines Anspruchs kann nicht von der Höhe seines monetären Wertes abhängig gemacht werden. Und wenn Frau Altmann sich schon im Vorfeld der Unterstützung von Christie's bedient hat, war das ihr gutes Recht.

Dass Kunstwerke im Anschluss an die Restitution nicht selten auf dem Auktionsblock landen, ist – gerade bei Werken, die zum kulturellen Erbe eines Landes gehören – der Mehrheit irgendwie diffus moralisch suspekt. Den amerikanischen Bundesrichter Jed Rakoff etwa motivierte der Picassos Absinthtrinker betreffende Rückerstattungsanspruch möglicher Erben aus Deutschland und Schweden zu der sarkastischen Bemerkung: „Ich weiß, dass niemand in der Kunstwelt nur an Geld oder am gewinnbringenden Verkauf von Bildern interessiert ist – sondern dass es um den Glauben an das Wahre und Schöne geht. Trotzdem könnte man hier fast vermuten, dass dieser Streit sich allein um Geld dreht.“

Doch spielt es keine Rolle, ob es sich um Omas Häuschen oder eine Ikone der Kunstgeschichte handelt: Zum Glück kann jeder mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren. Das wusste schon der japanische Versicherungsmogul, der Anfang der 1990er Jahre verkündet hatte, seine rekordteuren Van Goghs im Falle seines Ablebens mit ins Krematorium nehmen zu wollen. Skandalös ist eher der unprofessionelle Umgang mit dem Thema von offizieller Seite aus. Es hat allerdings ein leichtes Gschmäckle, dass ausgerechnet Christie's den amerikanischen Richter auf die Idee gebracht hatte, bei Picassos Absinthtrinker könnte es den Antragstellern möglicherweise nur ums Geld gehen.


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