Interview: EU hebt Mehrwertsteuersatz für Lichtkunst an

Licht an, Steuern hoch!

Henrike von Spesshardt
29. Juni 2011

Seit Anfang 2011 gilt für Lichtkunst und Lichtinstallationen der volle Mehrwertsteuersatz – so will es eine Verordnung der Europäischen Kommission (Nr. 731/2010). Aus Leuchtmitteln bestehende Kunstwerke werden fortan als Wandleuchten eingeordnet, denn: „Die Einreihung […] als Erzeugnis der Bildhauerkunst ist ausgeschlossen, da nicht die Installation selber, sondern das Ergebnis ihrer Verwendung (der Lichteffekt) ein ‚Kunstwerk‘ darstellt“. Einmal mehr erweist sich das „sanfte Monster Brüssel“ (Hans Magnus Enzensberger) als gnadenlos anachronistisches Paragraphenungetüm, dessen Entscheidungen zum Teil offenbar immer noch von haarspalterischen Schreibtischathleten getroffen werden, die, wie in diesem Fall, zweifelsohne noch nie ein Museum von innen gesehen haben. Dabei dachte man, die Sache sei ausgestanden, nachdem schon Claes Oldenburg sich in der 1980er-Jahren erfolgreich dagegen gewehrt hatte, seine soft-sculptures aus Textilien und Kunststoff seien keine Kunstwerke und damit nicht umsatzsteuerbegünstigt. Birgit Maria Sturm vom Bundesverband Deutscher Galerien und Editionen e.V. (BVDG) kritisiert die abstruse Verordnung.

artnet: Frau Sturm, handelt es sich bei der Verordnung auch wirklich nicht um einen verspäteten Aprilscherz?

Birgit Maria Sturm: Man könnte die Sache für einen Kalauer halten, wenn sie nicht so bitterernst wäre. Die EU hat sich schon die irrsinnigsten Gebote und Verbote ausgedacht, man denke an die Abschaffung der Glühbirne, gegen die auch Künstler protestiert haben, leider ohne Erfolg. Dass die EU-Bürokraten lichtscheu und kunstfremd sind, zeigt auch die Verordnung über Kunstwerke, die aus „Leuchtkörpern“ bestehen. Hier geht es wirklich ans Eingemachte, denn die reduzierte Mehrwertsteuer ist für die Kulturwirtschaft von existenzieller Bedeutung. Im Verkaufspreis von Büchern, Konzerttickets und Kunstwerken ist in den meisten europäischen Ländern statt des vollen ein erheblich niedrigerer Mehrwertsteuersatz enthalten. Der BVDG setzt sich seit Jahren dafür ein, dass das auch so bleibt.

Wie kommt es überhaupt zu so einem Gesetz? Kennen Sie den Anlass?

Man muss sich schon wundern, dass sich die EU mit der Besteuerung von Lichtkunstwerken befasst – schließlich handelt es sich dabei um eine Nanogröße im gesamten wirtschaftlichen Warenverkehr.
Ich vermute, dass ein Rechtsstreit im Jahr 2008 eine gewisse Rolle spielt. Die Galerie Haunch of Venison geriet bei der Einfuhr einer Video-Installation von Bill Viola und einer Lichtskulptur von Dan Flavin aus den USA in die Fänge des englischen Zolls. Dieser hatte angesichts der transportbedingt demontierten Arbeiten behauptet, es handele sich lediglich um elektrische Geräte, Lampen und Zubehör – und dafür gelte die volle Einfuhrumsatzsteuer. Die Galerie hat sich zu Recht dagegen gewehrt, die Sache landete vor einem Londoner Finanzgericht. Museumsleute wurden als Gutachter bestellt und konnten dem Richter deutlich machen, womit ein Zollbeamter hoffnungslos überfordert ist: dass Skulpturen heutzutage nicht zwangsläufig aus Marmor oder Bronze bestehen. Die Galerie hat den Prozess gewonnen. Möglicherweise hat sich die Finanzkommission der EU dadurch zu einer Gegenaktion berufen gefühlt. Hinzu kam das Abschaffungsverfahren der Glühbirne und die immer wieder aufflackernde Debatte um die Sinnhaftigkeit der ermäßigten Mehrwertsteuer. All dies zusammen gesehen, könnte ein Klima begünstigt haben, in dem kunstfeindliche Gesetze gedeihen.

Was hat denn der Zoll überhaupt mit der Bewertung von Kunst zu schaffen?

Die Höhe der Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, orientiert sich am Zolltarif. Der Zolltarif ist eine Riesenliste mit Waren, angefangen von Aluminiumblech bis zur Zwiebelknolle. Die sind alle durchnummeriert und daran erkennt der Zoll oder das Finanzamt, ob es sich um eine steuerbegünstigte Ware handelt oder nicht. Bei einem Gemälde, einer Zeichnung oder einer Radierung ist die Sache relativ klar. Die sind einer Ziffer zugeordnet, die signalisiert: Vorsicht Kunst – bedeutet reduzierte Mehrwertsteuer. In Deutschland sind es 7 Prozent. Kompliziert wird es bei Installationen und Werken, die aus mehreren Komponenten oder aus „untypischen“ Materialien bestehen und auf den ersten Blick nicht wie Kunst aussehen. Da schalten Beamte mitunter auf stur. Selbst ein Künstler wie Constantin Brâncusi hatte 1928 in New York Probleme bei der Deklaration seiner Skulpturen. Es sind dann übrigens fast immer die Galerien, die für ihre Künstler aufreibende und teure Prozesse führen. Bei dem genannten Fall Claes Oldenburg war es Reinhard Onnasch, bei Brâncusi war es Edward Steichen.

Zahlreiche wichtige internationale Künstler wie Dan Flavin, Tracey Emin, Mike Kelley, Bill Viola, Martin Creed, James Turrell, Pierre Huyghe arbeiten häufig oder sogar ausschließlich mit Leuchtröhren. Was ändert sich für sie und ihre Galeristen?

Das bedeutet, dass im Verkaufspreis für solche Werke nun die volle Mehrwertsteuer enthalten sein muss. Es passiert das, was beispielsweise in Deutschland für Fotografie, Videokunst oder Siebdrucke leider schon lange Realität ist. Denn auch für diese Kunstformen gilt der Regelsatz von 19 Prozent. Der Grund: Hier wird nicht rein manuell, sondern mit medial-technischen Hilfsmitteln Kunst produziert. Das ist grotesk, aber so ist es. Wenn etwa eine Galerie eine Grafik oder eine Leinwand für 1.000 Euro verkauft, dann muss sie dafür 70 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen; verkauft sie für denselben Preis eine Fotografie oder ein Neonobjekt, dann sind es schon 190 Euro. Das ist ein gewaltiger Unterschied und eine inakzeptable Ungleichbehandlung. All diesen neueren Medien wird also auf steuerrechtlicher Ebene der Kunststatus komplett abgesprochen; urheberrechtlich hingegen genießen sie weiterhin allen relevanten Schutz. Das ist schön und gut, macht die Sache allerdings noch ein bisschen absurder. Und man fragt sich jetzt, was ist mit Kunstwerken, die aus einem Materialmix bestehen? Unterliegen solche Werke komplett dem vollen Mehrwertsteuersatz oder nur entsprechend dem Anteil des verwendeten Lichtmaterials?

Inwieweit sind Ihren Kenntnissen nach das Bundesministerium der Finanzen und der Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, vor dem Entwurf der Verordnung konsultiert worden?

Diese Verordnung wurde in die Welt gesetzt, ohne die jeweiligen nationalen, für Kunst und Kultur zuständigen Behörden zu informieren. Wir haben gleich Anfang des Jahres beim BKM angerufen – niemand wusste dort Bescheid. Das erscheint unmöglich, hängt aber mit politischen Zuständigkeiten zusammen. Das Thema Zoll und Mehrwertsteuer ist grundsätzlich beim mächtigen Finanzministerium angesiedelt. Da werden offenbar eigene Süppchen gekocht und andere Ressorts werden mit Fakten konfrontiert, die sich nicht mehr ändern lassen.

Was für ein Signal muss für Ihren Verband von derartigen Entscheidungen ausgehen?

Wir bewerten die Lichtkunst-Verordnung als den Versuch, einen schleichenden Dammbruch der ermäßigten Mehrwertsteuer für Kunstwerke in Gang zu bringen. Dagegen wehren wir uns und wollen die Öffentlichkeit für die Interessen der Galeriearbeit und der Künstler sensibilisieren. Der Zugriff auf die avanciertesten Spielarten der bildenden Kunst darf nicht sang- und klanglos hingenommen werden!

Was bedeutet die Verordnung für den europäischen Kunstmarkt?

Dass man den herausragendsten Künstlern unserer Zeit erklären muss, dass allein durch die Nutzung von Lichtquellen ihre Arbeiten zu „Wandleuchten“ degradiert und steuerlich nicht mehr als Kunstwerke anerkannt werden. Ein Unding und eine Zumutung auch für jede Galerie, die entsprechende Künstler im Markt vertritt. Wir fordern von den Politikern mehr Wachsamkeit in Richtung EU: Sie dürfen die Intransparenz und Ignoranz der EU-Gesetzgebung nicht dulden. Der deutsche Kulturstaatsminister hat für EU-Angelegenheiten eine eigenen Stab an Mitarbeitern und da kann man erwarten, dass dort die Augen und Ohren offen gehalten werden - denn schließlich ist es deren Job, alle Gesetze auf Kulturverträglichkeit abzuklopfen.

Ist die Verordnung reversibel? Hat es bereits entsprechende Entscheidungen europäischer Gerichte gegeben?

EU-Verordnungen müssen in allen Mitgliedstaaten nach drei Monaten Schonzeit angewandt werden. Gerichtsentscheidungen gibt es noch nicht, dafür ist es viel zu früh. Der BVDG hat jedoch das Finanzministerium und das BKM massiv mit dem Unfug der Verordnung konfrontiert. Wir argumentieren mit dem deutschen Steuergesetz, in dem klipp und klar steht, dass „Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art“ in den Genuss der Steuerermäßigung kommen. Das Perfide ist aber, dass das EU-Gesetz die Zuordnung von Installationen oder Leuchtobjekten unter den Begriff der „Bildhauerkunst“ verwehrt – und zwar mit der Behauptung, dass hier nicht das Objekt selbst, sondern „das Ergebnis seiner Verwendung von Mitteln das Kunstwerk darstellt“. Das deutsche Finanzministerium hat sich diese scheinargumentative Volte angeeignet, wie wir einem Brief an unseren Verband entnehmen mussten. Da wird eine Unterscheidung gemacht, die es so in der Kunst überhaupt nicht gibt – schließlich ist auch jedes Gemälde ein Ergebnis der Verwendung seiner Mittel.

Was kommt als nächstes? Subodh Guptas Installationen aus Töpfen werden steuerlich wie Küchengeschirr behandelt, Felix Gonzalez-Torres Werke unterliegen der Süßwarenbesteuerung?

Gute Frage. Spätestens seit dem 20. Jahrhundert bedienen sich bildende Künstler aller denkbaren Materialien. Die Arbeit mit „kunstfremden“ Stoffen ist charakteristisch für die unterschiedlichsten Strömungen der modernen und zeitgenössischen Kunst. Der Kunstbegriff der EU-Bürokraten und des Steuerrechts ist hoffnungslos antiquiert in vormodernen Zeiten stecken geblieben - bei Bronze, Holz und Gusseisen. Der Kulturstaatsminister hat uns immer wieder versichert, dass er sich rückhaltlos für die reduzierte Mehrwertsteuer für Kunst einsetzten wird. Wir erwarten seine Antwort, welche der von Künstlern genutzten Materialien in Gefahr sind, als nächstes auf den Index zu kommen und was wir als Galeristenverband unternehmen können, damit dies nicht geschieht. Anderenfalls gehen auf dem Kunstmarkt die Lichter aus.


Kein Bonus für die Kunst von artnet Magazin
Schon bald könnten Kunstwerke hierzulande teurer werden. Die EU-Kommission fordert die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von derzeit 7 auf 19 Prozent.


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