Handel mit expressionistischer Kunst durch Restitutionsforderungen gefährdet?

Russisch Roulette

Stefan Kobel
26. März 2007
Um die Restitutions-Debatten ist es ruhiger geworden, auch wenn am kommenden Mittwoch in Berlin der Ausschuss für Kultur und Medien auf Antrag der FDP-Fraktion zahlreiche Experten zur Frage der „Anwendung der Grundsätze der Washingtoner Erklärung in Deutschland und im internationalen Vergleich“ anhören wird. Wolfgang Henze von der Galerie Henze & Ketterer und demErnst Ludwig Kirchner Archiv in Wichtrach/Bern sagt dennoch, dass der Handel mit expressionistischer Kunst zunehmend zum Russisch Roulette mutiere. Auf derart Karlsruhe hielt er am vergangenen Freitag vor zahlreichen Kunsthändlern einen Vortrag zur Problematik ungeklärter Restitutionsfragen für den internationalen Handel. Stefan Kobel stellte ihm im Vorhinein einige Fragen zum Thema.

artnet Magazin: Herr Henze, worin genau besteht die derzeitige Rechtsunsicherheit für den Handel?

Wolfgang Henze: Wir Händler kaufen nur Kunstwerke, die nicht durch eventuelle Restitutionsansprüche gefährdet sind. Aber wir stehen vor dem Problem, dass bei vielen Werken auch mit allen Mitteln die Provenienzgeschichte nicht ganz klar geklärt werden kann. Diese Werke dürften wir dann eigentlich gar nicht mehr anrühren. Das heißt: Wir können auch jetzt schon nur mit Kunstwerken handeln, die nicht durch Restitutionsansprüche gefährdet sind.

artnet Magazin: Was müsste Ihrer Meinung nach denn neu geregelt werden?

Wolfgang Henze: Bevor wir in die Einzelheiten gehen und Provenienzforschung für alle Werke – auch die in privatem Besitz – betreiben, müssen wir uns überlegen: Was kommt danach? Das muss vorher passieren. Sonst schaffen wir nur wieder neues Unrecht. Eine der Möglichkeiten wäre, zunächst per Hochrechnung zu eruieren, um wie viele Werke es überhaupt gehen kann und um welchen Gesamtwert es sich handelt. Und dann muss sich die Bundesrepublik überlegen, wie sie sich dieser Verantwortung stellen kann. Das könnte über einen Sonderfonds geschehen, aus dem bei berechtigtem Anspruch eine Ausgleichszahlung erfolgt. Ich bin grundsätzlich gegen Restitution, weil ich der Meinung bin, dass ein Kunstwerk einen anderen individuellen Lebensweg hinter sich gebracht hat als Wertsachen wie Geld oder Gold, der zu respektieren ist. Der materielle Schaden, der damals entstanden ist, ist meiner Meinung nach durch den Nachfolger des damals Verantwortlichen – also durch die Bundesrepublik – voll auszugleichen. In den meisten Fällen geht es ja nicht um verborgene Kulturgüter (von denen in den Washingtoner Prinzipien die Rede ist), sondern um Werke, deren Verbleib weitgehend bekannt war (weil sie sich in Museen befinden) und in den meisten Fällen (siehe Sammlung Hess) war dies den Überlebenden und Erben bekannt.

artnet Magazin: Nun scheint in die Debatten um die Restitution Ruhe eingekehrt zu sein. Warum?

Wolfgang Henze: Seitdem nach der Restitution von Kirchners Berliner Straßenszene zum ersten Mal eine derartige Frage breit und gründlich in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, haben sich die öffentlichen Sammlungen in Deutschland und einige private Interessenten wie Galeristen und Sammler kurzgeschlossen. Der Austausch der Informationen erfolgte in so kurzer Zeit, dass plötzlich ganz anders diskutiert werden konnte. Seitdem haben die großen Rechtsanwaltskanzleien nichts mehr von sich hören lassen.

artnet Magazin: Warum werden die noch anhängigen Fälle nicht mehr verfolgt?

Wolfgang Henze: Den Grund kann ich mir nicht erklären. Vielleicht wird auf irgendwelche Gerichtsurteile gewartet. Es wird auch nicht öffentlich mit der moralischen Keule gedroht. Das könnte daran liegen, dass das seit der Berliner Straßenszene zurzeit nicht mehr funktioniert. Hier und da sind Restitutionsfälle an die Öffentlichkeit gekommen. Allerdings ist von den entsprechenden Partien nie öffentlich Druck ausgeübt worden und nach dem „Fall Kirchner“ glaube ich nicht, dass es je dazu kommen wird. Das würde sich wahrscheinlich auch negativ auf die Ansprüche auswirken.


Mehr im Dossier  Causa Kirchner

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