Gründung des „International Committee of Russian Modernism“

Lebe lieber ungefährlich

Anna Blume Huttenlauch
18. April 2007
Kunstexperten leben juristisch einigermaßen ungefährlich. Da Expertisen zur Urheberschaft eines Werks in der Regel als reine Meinungsäußerungen abgefasst werden, kann ihr Verfasser nach deutschem Recht nur unter engen Voraussetzungen haftbar gemacht werden, falls andere seine Einschätzung später widerlegen. Soweit nicht vertragliche Sonderpflichten mit dem Auftraggeber einer Expertise vereinbart wurden, können allenfalls die Verletzung von Sorgfaltspflichten oder nachweisbare betrügerische Absichten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Entscheidung des Londoner High Court, der das Auktionshaus Christie´s im Jahr 2004 wegen einer mangelhaften Zuschreibung für schadensersatzpflichtig gehalten hatte, wurde in der Berufungsinstanz aufgehoben, weil sich auch nach britischem Recht eine Haftung für Meinungsäußerungen letztlich nicht aufrechterhalten ließ.

Diese juristische Unangreifbarkeit stärkt eine Machtposition, die manche Experten im Kunstmarkt ohnehin genießen. Die Zuschreibung eines Kunstwerks an einen Künstler durch einen bestimmten Experten entscheidet bisweilen über dessen Verkäuflichkeit oder Unverkäuflichkeit und konstituiert damit den oft ausschlaggebenden Wert bildenden Faktor. In einem zunehmend spekulativen Kunstmarkt ist die Unabhängigkeit von Experten, die gerade aufgrund ihrer Monopolstellung so wichtig ist, in besonderem Maße gefährdet. Aber auch aus dem frühen 20. Jahrhundert wird schon beispielhaft von Missbrauch und Interessensverbindungen berichtet. Berüchtigt für seine bisweilen recht großzügige Zuschreibungspraxis ist der amerikanische Kunsthistoriker Bernard Berenson, der aufgrund seiner Zusammenarbeit mit dem Kunsthändler Joseph Duveen oft ein offensichtliches finanzielles Eigeninteresse an Positivzuschreibungen hatte. Heute gilt mehr denn je, dass dem Autoritätsmonopol von Experten zugleich ein nicht zu unterschätzendes Missbrauchspotential innewohnt. In Kritik geriet in jüngster Zeit etwa das Warhol Authentification Board, weil die restriktive Politik, mit der das Gremium „Original-Warhols“ anerkennt, als gewisser Widerspruch zu Warhols eigenem künstlerischen Ansatz wahrgenommen wird. Dieser Marktregulierung durch Beschränkung des Angebots steht allerdings in anderen Marktbereichen ein ungleich fragwürdigeres Überangebot an Expertisen oder Positivzuschreibungen gegenüber.

Besonders aus dem russischen Raum drangen im letzten Jahr skandalöse Nachrichten an die Öffentlichkeit: Die Moskauer Behörden ermitteln seit einiger Zeit zusammen mit Interpol gegen eine internationale Kunstmafia, die sich auf die Vervielfachung russischer Meister des späten 19. Jahrhunderts spezialisiert hat. Da die Nachfrage nach solchen Kunstwerken aus der wohlhabenden russischen Oberschicht das Angebot längst übersteigt, wurde durch systematischen Aufkauf westlicher Meister, deren „russifizierender“ Überarbeitung und einer abschließenden „Experten“-Zuschreibung Nachschub geschaffen. Mancher um seine Reputation besorgte russische Kunsthistoriker zog aus dem Fälschungsskandal die Konsequenz, selbst überhaupt keine Zuschreibungen mehr vorzunehmen.

Eine neuere Strategie, die sich primär auf Werke der russischen Avantgarde. bezieht, scheint nun darin zu bestehen, dass russische Käufer in Europa Kunst erwerben, deren Authentizität nach kurzer Zeit durch Gegenexpertisen in Zweifel gezogen wird. Die aufgrund solcher Negativ-Zuschreibungen erzwungenen Rückgaben führen dazu, dass dieselben Werke makelhaft zurück auf den Markt gelangen und in der Folge zu einem niedrigeren Preis (wieder) erworben werden können. Im letzten Jahr erließ die TEFAF ein Verkaufsverbot für fast alle auf der Messe angebotenen Werke der russischen Avantgarde, für die mitunter mehrere widersprüchliche Expertisen existierten. Die betroffenen Händler konnten nur spekulieren, dass auch hinter dieser Maßnahme die Befürchtung des Messeveranstalters stand, sich andernfalls dem Vorwurf einer Verwicklung in Geschäfte mit dubiosem Hintergrund auszusetzen.

Um dieser fatalen Entwicklung entgegen zu wirken und das mittlerweile undurchdringbare Netz an Experten aufzubrechen, haben sich nun prominente Kunstmarkt-Akteure zusammengeschlossen und in Paris das „International Committee of Russian Modernism“ (InCoRM) gegründet. Hauptanliegen des InCoRM ist es, den Handel mit Russischer Avantgarde für alle Akteure transparenter zu gestalten. In seinem Statut hat sich die Non-Profit-Organisation zum Ziel gesetzt, dem Markt bestimmte Instrumentarien zur Verfügung zu stellen, anhand derer sich zuverlässige und sachgerechte Entscheidungen treffen lassen. So sollen etwa bestimmte Regeln für die Authentifizierung aufgestellt und Experten für die russische Avantgarde-Kunst dazu bewogen werden, ihre Gründe für eine Zuschreibung nachvollziehbarer darzulegen, anstatt sich auf bloß pauschale Äußerungen auf dem Foto des begutachteten Werks zu beschränken.

Dass anerkannte Kunstexperten ihre Zuschreibungen für nicht weiter begründungsbedürftig halten, ist kein neues Phänomen – schlagend formulierte dies Walter Friedländer: „Das Bild ist echt, wieso brauchen Sie eine Expertise?“ Umgekehrt wird dem kennerschaftlichen Blick von Seiten des Markts oft ein Vertrauen entgegen gebracht, das gerade in der Kennerschaft selbst gründet und überhaupt nicht nach weiterer Begründung verlangt. Beansprucht ein Gutachter für seine Stellungnahme allerdings ein gewisses Maß an Nachvollziehbarkeit, die über die bloße „Richtigkeit des Blicks“ (Anton Springer) hinausgeht, so kann ihm zumindest abverlangt werden, dass er sein Urteil auf zureichender Tatsachenbasis und nach den anerkannten Regeln seines Fachs erreicht. Bei naturwissenschaftlichen Gutachten, die ein Werk nach wissenschaftlichen, also objektiv nachprüfbaren Kriterien untersuchen, ist der anzulegende Maßstab einigermaßen eindeutig.

Da sich aber die einzuhaltenden Standards für alle anderen, überwiegend subjektiv geprägten Einschätzungen sehr viel schwieriger benennen lassen, ist die Initiative des InCoRM ein begrüßenswerter Ansatz. Zu hoffen bleibt nun, dass sie im Markt auf Anerkennung stößt und sich durchzusetzen vermag. Vielleicht hilft dabei die Erinnerung an den bereits erwähnten Kunsthändler Sir Joseph Duveen: Dieser wurde 1929 vor einem New Yorker Gericht verklagt, weil er ein Gemälde allein aufgrund einer Fotografie als bloße Kopie nach Leonardo da VincisLa belle Ferronière bezeichnet hatte, ohne das in Frage stehende Gemälde selbst je gesehen zu haben („Die echte belle Ferronière hängt im Louvre“). Für diese unvorsichtige Äußerung auf ungesicherter Tatsachenbasis entschädigte er die Eigentümerin letztlich mit der damals stattlichen Summe von 60.000,- US-Dollar. Da die Zahlung allerdings auf einem außergerichtlichen Vergleich beruhte, blieb dem Gericht eine abschließende Klärung des Falls erspart.


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