28. September 2011
Wolfgang Beltracchi hat gestanden. Vor dem ihm gebannt zuhörenden Publikum im Kölner Landgericht sagte der 60-Jährige am Dienstagvormittag aus, er allein sei Urheber der 14 Bilder, um die es im größten Kunstfälscherskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte geht. Ausführlich berichtete er anschließend darüber, wie er die Bilder malte und in den Handel brachte, vor allem aber, woher er das nötige Wissen und die Materialien dafür nahm.
Vorausgegangen war dem Geständnis ein umgangssprachlich so genannter „Deal“ nach Paragraph 257c der Strafprozessordnung, eine „Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten“, der langwierige Verfahren beschleunigen und Gerichtskosten einsparen soll – immerhin waren für den Prozess 40 Verhandlungstage angesetzt. Anstatt für maximal zehn kann der als Fälscher angeklagte Wolfgang Beltracchi nunmehr lediglich für bis zu sechs Jahre verurteilt werden. Mit weiteren Geständnissen wird gerechnet. Auch sie setzen das Strafmaß der jeweils noch zu verurteilenden Beklagten herab. Helene Beltracchi drohen nunmehr höchstens vier Jahre Haft, Otto Schulte-Kellinghaus höchstens fünf und Jeanette Spurzem zwei Jahre, die unter Umstände auf Bewährung ausgesetzt werden. Die Eheleute Beltracchi müssen zudem 954.000 Schweizer Franken, die zum Zeitpunkt ihrer Festnahme auf einem Konto in der Schweiz lagen, an das Kölner Gericht überweisen. Mit Jeanette Spurzem wurde die Spende von 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung vereinbart.
Bei vielen anwesenden Prozessbeobachtern hinterließ der Deal einen schalen Beigeschmack, bedeuten das umfangreiche Geständnis Beltracchis und ein verkürzter Prozess schließlich auch, dass rund 70 Zeugen nicht verhört werden müssen. Dabei hätte man doch zu gerne gewusst, was der viel gescholtene Max Ernst-Experte Werner Spies, der „Aufdecker“ Ralph Jentsch und Lempertz-Chef Henrik Hanstein zur weiteren Erhellung der Angelegenheit hätten beitragen können. Freilich ist das Gericht laut Paragraph 244, II der Strafprozessordnung nicht von seiner rechtlichen Aufklärungspflicht entbunden und so kann man nur hoffen, dass am Ende mehr Informationen auch zur Verhinderung weitere derartiger Fälle an das Licht der Öffentlichkeit gelangen werden, als die, die der Angeklagte selber als erwähnenswert erachtet.
Doch zurück zur Legende: Beltracchis Karriere begann demnach schon sehr früh: Als Kind habe er seinem Vater, seines Zeichens Kirchenmaler und Restaurator, bei der Arbeit geholfen und die figürliche Malerei bei Restaurierungsarbeiten an Fresken übernommen. Bereits ab dem zwölften Lebensjahr sei er darin besser gewesen als der Vater selber, der in seiner Freizeit Kopien alter Meister angefertigt habe. „Er hat zum Beispiel Rembrandts Mann mit dem Goldhelm gemalt. Der galt damals ja noch als echter Rembrandt“.
1965 habe sein Vater ihm schließlich eine Postkarte von Pablo Picassos Frau mit Hund mitgebracht und ihn dazu aufgefordert, diese zu kopieren. Statt nach einer Woche sei er, damals 14-jährig, bereits nach einem Tag mit der Aufgabe fertig gewesen. Zudem habe er das Bild nicht kopiert, sondern eine neue Variante davon geschaffen, weil ihm das Original nicht gut genug erschien. Sein Vater soll ob seines Talents regelrecht schockiert gewesen sein – für Wolfgang Beltracchi, der damals noch Wolfgang Fischer hieß, habe das Erlebnis hingegen einem „Erweckungserlebnis“ geglichen. Gleichwohl, so fügte er als ironischen Seitenhieb auf den auf viele seiner Fälschungen auf den Leim gegangenen Kunstexperten Werner Spieß hinzu, sei das Bild sein einziger falscher Picasso geblieben: „Das wird Herrn Spieß jetzt aufatmen lassen.“
Nach dem Besuch der Werkkunstschule in Aachen, an der er ohne Abschluss nur die Kurse besuchte, die ihn interessierten um das zu lernen, was er noch nicht konnte, hätten viele Jahre lang mehrere „Künstlerseelen parallel in mir existiert.“ Eigene Arbeiten zeigte Beltracchi in den Folgejahren in Ausstellungen im Haus der Kunst in München und im Suermondt-Ludwig-Museum in Aachen, gleichzeitig habe er Fälschungen hergestellt und vor allem über Antikmärkte verkauft, denn „Ich mochte den Kunstmarkt und insbesondere die Galeristen nicht besonders.“ Das eingenommene Geld habe er schnell wieder ausgegeben: „Geld war für mich nur ein Mittel, um mich frei bewegen zu können.“ In der von ihm selber so genannten „wilden Zeit“ reiste Beltracchi viel durch Europa und Nordafrika. Und wie in den vergangenen Prozesstagen auch, legt er Wert auf die Aussage: „Es war, wie man sich das so vorstellt: Sex, Drugs und Rock 'n' Roll.“
Auf Antik- und Flohmärkten in Frankreich habe er alte Gemälde erstanden, die er anschließend als Grundlage für seine Neuschaffungen verwendete. Wichtige Kriterien für ihren Kauf und die Möglichkeit zur Wiederverwendung seien dabei immer deren Herkunft aus der richtigen Zeit und dem richtigen Land gewesen – schließlich gebe es diesbezüglich mitunter große Unterschiede bei Formaten und Herstellungsprozessen: So seien die französischen Spann- und Keilrahmen bereits Ende des 19. Jahrhunderts industriell und mit entsprechend genormten Maßen hergestellt worden, während sie in Deutschland noch von Hand gefertigt wurden. Auch möglichst wenig Farbe auf der Leinwand sei von Vorteil gewesen, so wie Beltracchi hin und wieder auch alte, unbemalte Leinwände fand.
Die in der Vergangenheit durch Zeitungsnachrichten kolportierte naturwissenschaftlichen Analyse, der zufolge vier Rahmen seiner gefälschten Bilder aus ein und demselben Baum hergestellt worden seien, halte er deshalb für „schwer vorstellbar“. Alle Rahmen habe er zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Orten erworben; die Ursprungskünstler stammten ebenfalls aus verschiedenen Perioden. Auch sei es Unsinn, dass er die Holzwurmlöcher selbst eingebracht habe – die Rahmen seien einfach alt gewesen.
Die auf den Flohmärkten erworbenen Rahmen und Bilder lagerte Beltracchi ein. So hatte er stets die entsprechende Auswahl, wenn er ein neues Bild malen wollte. Das bereits auf der Leinwand Vorhandene – mal waren es Blumenstillleben, mal Venedigmotive - entfernte der Angeklagte. Wie genau er das anstellte, verriet er vor Gericht nicht: „Ich will keine Gebrauchsanweisung für Nachahmer liefern.“ Auch zum komplizierten, künstlich hergestellten Alterungsprozess der Bilder liefert er daher keine Informationen. Aufklärung sieht anders aus.
Ins Detail ging Beltracchi hingegen bei der Darlegung der verwendeten Farben. Stets habe er diese selbst hergestellt und sich dabei an den chemischen Zusammensetzungen der historisch verwendeten Original-Farben orientiert. Um die entsprechenden Rottöne zu erhalten, verwendete er beispielsweise hochgiftiges Bleioxid. Hin und wieder habe er aber auch alte Farbreste auf Antikmärkten erstanden.
Man müsse ein kunsthistorischer Experte für den Künstler werden, den man malen wolle, so Beltracchi. Er selber habe dafür Literatur gewälzt, sich eine umfassende, entsprechende Bibliothek angelegt, Ausstellungen und die Orte besucht, an denen die Künstler damals selbst lebten und arbeiteten. Seine von ihm selber als „besondere Gabe des Sehens“ titulierte Fähigkeiten habe er so kontinuierlich verfeinert: „Danach erkannte ich Gemälde in Museen als Fälschung.“ Ihm sei es zudem immer wichtig gewesen zu wissen, wie genau der Kunstmarkt funktioniere und wie sich die Preise welcher Künstler gerade entwickelten.
Die Auswahl der Künstler, in deren Stil er malte, sei meist ausgesprochen subjektiv von statten gegangen: „Ich habe nur Bilder gemalt von Künstlern, die mich berührten.“ Gleichzeitig habe er es besser machen wollen als diese selbst. Nicht eben uneitel fügte er hinzu, das sei ihm offensichtlich gelungen, wie die jeweiligen Auktionsergebnisse ja gezeigt hätten. „In Gedanken habe ich ein Original erschaffen. Ich malte Bilder, die nicht im Oeuvre des Künstlers hätten fehlen dürfen.“ Dabei sei er intuitiv vorgegangen und habe versucht, sich in die Künstler hineinzuversetzen: „Einen Linkshänder malte ich ebenfalls mit Links.“ Nie habe er Raster oder Projektionen anderer Bilder genutzt - wie man es ihm beispielsweise bei Max Pechsteins Liegender Akt mit Katze habe nachweisen wollen. Das Original des Bildes gilt als verschollen, aber es existiert die Originalzeichnung Pechsteins. In diesem Moment wird vor Gericht deutlich, wie sehr sich Wolfgang Beltracchi als Künstler fühlt. Kein profaner Fälscher möchte er sein. Fast wie eine böswillige Unterstellung weist er empört den in seinen Augen offenbar ungeheuerlichen Vorwurf zurück, er habe bei einer so einfachen Linienführung wie bei Pechstein mit Projektionen arbeiten müssen. „Absurd“ sei das!
Auch zum Handel mit den Fälschungen äußerte sich Wolfgang Beltracchi gestern erstmals ausführlich. Verkauft wurden die Bilder über den ebenfalls angeklagten Otto Schulte-Kellinghaus, den er in den 1980er-Jahren in einem Krefelder Café kennengelernt habe: „Im Vergleich zu mir sah er einigermaßen seriös aus, aber er hatte von Kunst nicht den leisesten Schimmer.“ Als die Arbeiten jedoch immer teurer und die Provisionen an Schulte-Kellinghaus entsprechend höher wurden, beauftragte Beltracchi stattdessen seine Frau Helene mit dem Verkauf. Helene ist es übrigens auch, die als „Josefine Jägers“ auf den vergilbten Fotos zu sehen, die als Beweis für die Echtheit der erfundenen „Sammlung Jägers“ vorgezeigt wurden: „Helene hat sich ein schwarzes Kleid angezogen und die Haare nach hinten gesteckt“, sagte Beltracchi in einem Ton, als hätten die beiden einen Lausbubenstreich ausgeheckt. Die Bilder habe er mit einem neuen Rollfilm in einer alten Kamera aufgenommen, den Film schlecht entwickelt und beim Abziehen der Fotos ein wenig experimentiert.
Auch zum gängigen System von Kunstexperten und Gutachten äußerte Beltracchi sich in seinem Geständnis. Er halte den unerschütterlichen Glauben an naturwissenschaftliche Gutachten für naiv. Jederzeit könne er Arbeiten herstellen, die allen Tests standhalten würden. Dem Geschäftsführer des Kölner Kunstauktionshauses Lempertz, Henrik Hanstein, warf Beltracchi in seinem Geständnis gar vor, dieser habe ihn betrogen und ein angeblich über Lempertz versteigertes Bild privat für sich behalten. Bei manch anderem Kunstexperten sei aber eine Entschuldigung fällig, sagte der Angeklagte und fügte hinzu, dass er niemals einen Experten für sein Urteil bestochen oder überhaupt einen persönlichen Kontakt zu einem von ihnen gehabt habe. Voll des Lobes war der Fälscher allein für eine Amsterdamer Gutachterin, die seine Max Ernst-Fälschung La Mer so detailliert in 30 Arbeitsschritten analysierte, „als hätte sie beim Malen neben mir gestanden. Vor dieser Frau sollten sich alle Fälscher in Acht nehmen.“ Geändert hat dies am Großen Ganzen allerdings nichts - La Mer verkaufte sich für rund 590.000 Euro.
Nach Wolfgang Beltracchis umfangreicher Aussage wartet das Gericht nun noch auf die Geständnisse der drei weiteren Angeklagten. Helene Beltracchi wird ihres aller Wahrscheinlichkeit nach morgen ablegen, ihre Schwester sowie Otto Schulte-Kellinghaus in der nächsten Woche.