29. Januar 2008
Restitutionen beschäftigen die Museen unverändert intensiv. Wie ein aktueller Fall in Dresdens Gemäldegalerie Alte Meister einmal mehr zeigt, geht es in zahlreichen deutschen Museen immer noch um die Wiederbeschaffung der unter dem Rubrum „vermisst – verloren - verlagert“ vermehrt auch in publizierter Form vorliegenden Bestände. Dass dieses unter diplomatischen Aspekten betrachtet ein ausgesprochen sensibles Thema ist, beweisen die seit Jahren in diversen Sackgassen steckenden Gespräche mit Russland, wo sich ungezählte kriegsbedingt verlagerte Objekte befinden, die zu einer mehr als zähen Verhandlungsmasse geworden sind.
Das hier anzuzeigende Kunstwerk kehrt jedoch aus einer anderen Himmelsrichtung an seinen seit 1708 angestammten Platz heim: Wie die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden unlängst bekannt gaben, bestätigte das Oberlandesgericht Antwerpen im Dezember 2007 – nach einem sechsjährigen Rechtsstreit – Dresdens Eigentumsanspruch an dem Gemälde Ebene mit Windmühlen von Jan Brueghel dem Älteren (1568-1625) aus der Gemäldegalerie Alte Meister. Unter August dem Starken war das Gemälde 1708 über den Kunsthändler Lemmers in Antwerpen für Dresden angekauft worden, wo es seit 1722 in den Sammlungsinventaren verzeichnet ist. Nach einer mehr als sechzigjährigen Odyssee ist das Bild seit dieser Woche wieder in der Gemäldegalerie Alte Meister (erstes Obergeschoss, Raum 111) zu sehen.
Die nun bekannt gewordene Geschichte seit 1945 liest sich wie ein Krimi und auch die kriminellen Anteile sind beachtlich: Als Kriegsverlust publiziert, verliert sich die Spur des Kunstwerks im Sommer 1945, als es gemeinsam mit tausenden von anderen Objekten aus Dresden nach Moskau abtransportiert wird. Im Jahr 2001 taucht es dann ausgerechnet in Antwerpen, dem Ort seiner auf 1611 zu datierenden Entstehung, wieder auf. Der Erbe eines aus Lemberg stammenden Musikers, ein US-Amerikaner mit Namen Aaron Blekh, hatte das Bild einem verdeckt arbeitenden Ermittler der belgischen Justizbehörden angeboten. Nachdem es beschlagnahmt worden ist, stellt sich rasch heraus, dass die auf der Rückseite befindlichen Aufkleber und Inschriften vorsichtig entfernt bzw. unleserlich gemacht worden sind und es sich in der Tat um eines der ungezählten Kleinformate der Dresdener Galerie handelt, die seit dem zweiten Weltkrieg vermisst werden. Als Blekh den Vorwurf der Hehlerei pariert, indem er den Breughel als Erbstück seines Vaters deklariert, bleibt den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden nur noch die Zivilklage als probates Mittel. Am 6. Dezember 2007 ergeht in der zweiten Instanz das Urteil, Ebene mit Windmühlen sei immer Eigentum der Dresdner Museen geblieben.
Da er noch nicht gerahmt ist, wird der Brueghel vorerst in einer Vitrine verwahrt. Das Gemälde entstammt der bedeutendsten Entwicklungsphase seiner Landschaftsmalerei, was sich besonders am tiefen Blickpunkt verdeutlicht, der es dem Maler ermöglicht, eine extreme Tiefenillusion zu suggerieren und so gleiche Gegenstände in der Tiefe gestaffelt zunehmend kleiner erscheinen zu lassen. Wie bedeutend Jan Breughel d. Ä. als Erneuerer der flämischen Landschaftsmalerei im beginnenden 17. Jahrhundert war, beweist das zeitgleich angeschaffte Landschaftsbild von 1605, das noch eine ganz andere Herangehensweise vorstellt: Ein weitaus höherer Blickwinkel resultiert in einer gänzlich anders aufgefassten Landschaft, die auch weniger auf den genrehaften Charakter dieser Malerei abhebt, zu deren Meistern Brueghel in seiner Spätphase avancierte.
Die späte Heimkehr von Ebene mit Windmühlen verdeutlicht, wie wichtig es ist, in jedem einzelnen Fall die Rechtslage genau abzuwägen und zu prüfen. Mit vorschnellen Urteilen oder Pauschalhandlungen bleibt stets ein schaler Geschmack zurück – und dies ist ebenso kontraproduktiv wie mangelnde Dialog- und Gesprächsbereitschaft. Dabei ist abermals zu betonen, dass das Prinzip Demokratie es gebietet, umstrittene Bestände aus öffentlichen Sammlungen auch unbedingt in öffentlichen Foren zu diskutieren.