12. Oktober 2011

Dienstagmorgen am Kölner Landgericht, der fünfte Prozesstag im Kunstfälscher-Krimi steht an, doch heute sind merklich weniger Schaulustige gekommen, um ihm beizuwohnen. Die Anbetung des Idols ruht: Nicht der Hauptangeklagte Wolfgang Beltracchi steht im Mittelpunkt der Verhandlung, es soll um Otto Schulte-Kellinghaus gehen, den 1943 geborenen, mutmaßlichen Komplizen des Erfinders der „Sammlung Jägers“. Schulte-Kellinghaus hat sich bereits im Vorfeld durch seine Verteidigung als Mitläufer aufbauen lassen. Und so verwundert es nicht, dass auch heute wieder das Bild des schwächelnden Greises gepflegt wird, das so gar nicht zu dem angeblich bis vor Kurzem eine Werbeagentur führenden, eigentlich recht frisch wirkenden Angeklagten passen mag.
Er spricht nicht selbst, vielmehr lässt Schulte-Kellinghaus seine Einlassungen durch seinen Anwalt verlesen, weil er sich selbst nervlich dazu nicht in der Lage sehe: „Ich habe einen Knastschaden.“ Mit 68 Jahren sitze er, der „Freigeist“, erstmals im Gefängnis und bereue sein Tun, auch wenn er nicht bestreiten wolle, dass es zwischendurch „richtig Spaß“ gemacht habe. Er habe Wolfgang Beltracchi entgegen dessen Angaben bereits 1984 kennengelernt und sich geschmeichelt gefühlt, als dieser ihm anbot, gemeinsam Bilder zu verkaufen. Sich in Künstlerkreisen zu bewegen, das habe ihn seit jeher fasziniert, ihm Vergnügen bereitet, auch wenn er keine Kenntnisse des Kunstmarktes besessen habe. Stets habe er weisungsgebunden agiert, Instruktionen von Beltracchi entgegengenommen und nur wenig Spielraum beim Aushandeln der Preise gehabt. 1989 schließlich sei es über die Abrechnung eines Bildes zum Streit gekommen und daraufhin seien beide getrennte Wege gegangen. Völlig zu Unrecht habe Beltracchi ihn damals der Falschabrechnung einer Provision bezichtigt und wohl „den Überblick über die finanzielle Situation verloren.“ Erst Ende der 1990er-Jahre habe man sich wieder getroffen und nach einer kurzen Bedenkzeit sei er wieder in das Geschäft eingestiegen. Die 20 Prozent Provision hätten ihn schlussendlich überzeugt – der Altersvorsorge wegen.
Beltracchis Frau Helene habe er nur kurz kennengelernt und höchstens zehnmal gesehen – sie habe ihn ja ohnehin nie gemocht. Dass auch sie selbst am Verkauf von Bildern beteiligt war, will der Angeklagte nicht gewusst haben. Wie ein Mantra werfen sich Wolfgang und Helene Beltracchi und Otto Schulte-Kellinghaus gegenseitige Aversion vor. Dass in der Rechtsprechung seit Längerem umstritten ist, ob sich der Begriff der „Bande“ bereits auf eine Vereinigung ab zwei oder eben erst drei Personen anwenden lässt, mag dabei eine Rolle spielen. Denn die Bande, eine gegenüber der Mittäterschaft gesteigerte, über die Tat tendenziell hinausreichende deliktische Zusammenarbeit, hat ein höheres Strafmaß zur Folge. Und der weitestgehend undefinierte Begriff des „Bandenwilles“ bleibt bei einer Antipathie zweier Mitglieder gegenüber einem Dritten zumindest ein bisschen vage. Oder wie es Wolfgang Beltracchi später ausdrücken wird: „Wir haben nix zu dritt geplant.“
Auch während ihrer gemeinsamen Zeit vor Helene habe man nie offen über die Fälschungen gesprochen, so Schulte-Kellinghaus weiter. Ein einziges Mal habe er Beltracchi gefragt, ob das zu verkaufende Bild eigentlich gefälscht sei und daraufhin die Antwort bekommen, er solle doch die Expertise abwarten, die dann im Übrigen positiv ausfiel. Niemals sei ihm bekannt gewesen, dass tatsächlich alle von Beltracchi gelieferten Bilder gefälscht waren, schließlich sei er zu keiner Zeit beim Malen zugegen gewesen. Die zum Teil horrenden Provisionen seit Ende der 1990er-Jahre, seien ihm schnell wieder durch die Finger geronnen. Auch hier, keine Gier. Jedenfalls angeblich, denn der schnöde Mammon ging für die Förderung von Künstlern drauf und auch den Frauen gegenüber sei er stets großzügig gewesen.
Doch nicht nur das weibliche Geschlecht soll von Otto Schulte-Kellinghaus’ Einkünften profitiert haben. Die Rolle des Direktors des Kunstmuseums Ahlen Burkhard Leismann, gegen den nach wie vor Ermittlungen laufen, wird durch Schulte-Kellinghaus’ verlesene Worte einmal mehr undurchsichtiger. In seiner Aussage geht dieser nämlich auf die zwischen Leismann und ihm bestehende „Freundschaft“ ein. Im Jahr 2000 habe er seinem Kameraden für den privaten Hausbau mal eben 150.000 Euro geliehen, von denen er, Schulte-Kellinghaus, bisher nur etwa 50.000 Euro zurückerhalten habe. Polizeilichen Ermittlungen zufolge soll Leismann gar einen Betrag von 350.000 Euro erhalten haben. Wofür, könnte sich der misstrauische Prozessbeobachter fragen. Leider habe er den Überblick über die von ihm verliehenen Beträge, darunter auch eine Summe von 500.000 Euro an eine gewisse Frau Hoff, vollkommen verloren, lässt Otto Schulte-Kellinghaus durch seinen Anwalt mitteilen. Ihn habe das Geld ja nie interessiert. Eine sehr bemerkenswerte Behauptung angesichts des Umfangs der angeklagten Geschäfte. Und so ergießt sich auch heute die Legende vom naiven Helfershelfer über alle im Saal Anwesenden.
Werner Spies, Experte für Werke Max Ernsts und seit Bekanntwerden des Fälschungsskandals wegen sieben durch ihn ausgestellter Echtheitsbeurkundungen nicht eben in hellem Licht, kommt auch in den Beschreibungen Schulte-Kellinghaus’ nicht gut weg. Spies sei bei jedem neu vorgestellten Gemälde schlichtweg begeistert gewesen und erstaunlich unkritisch zugleich. Vielleicht habe die Aussicht auf den Gewinn durch Provisionen seinen Blick getrübt, behauptet Schulte-Kellinghaus. Zeitweilig hätten sich verschiedene Händler und Experten gar um die herrlichen marktfrischen Werke von Max Ernst gestritten. „Der Kunstmarkt hat es uns leicht gemacht“, „die Expertisen waren immer positiv“, so der Angeklagte.
Alles wirklich so einfach? Widersprüche wie die zwischen der Aussage der Beltracchis, man habe Werner Spies erst über Otto Schulte-Kellinghaus kennengelernt und den auszugsweise verlesenen Ermittlungen des Landeskriminalamts Berlin, in denen von einer angeblichen Freundschaft des Experten und den mutmaßlichen Fälschern die Rede ist, wecken doch Zweifel an der Darstellung der Angeklagten.
Wir erinnern uns: Im Rahmen eines sogenannten „Deals“ verständigte man sich Ende September auf eine Verfahrensbegrenzung im Rahmen des Paragraphen 257 c Strafprozessordnung (artnet Magazin vom 28. September). Anstatt der bis zu zehn Jahre Haft droht Wolfgang Beltracchi nach seiner vollständigen Aussage nun höchstens eine sechsjährige Haftstrafe, bei seiner Frau Helene wären es etwa vier Jahren, Otto Schulte-Kellinghaus höchstens fünf Jahre und Jeanette Spurzem, die Schwester Helenes, käme mit zwei Jahre auf Bewährung davon. Von der Pflicht zur Aufklärung ist das Gericht mit dieser Verständigung jedoch nicht entbunden und so ist es denn auch die Staatsanwaltschaft, die nach einer Prozesspause anfragt, ob es nicht sinnvoll sei, zu erörtern, ob es sich bei den bisherigen Bemühungen des Gerichtes tatsächlich um die geforderte Aufklärung im Sinne des Paragraphen 244 Abs. 2 Strafprozessordnung handele. Eine Frage, die von Prozesstag zu Prozesstag an Relevanz gewinnt, denn wie viel Zeit mag bleiben bis zum Richterspruch, der jedwede Hoffnung auf lückenlose Erhellung zunichtemachen könnte?
Unstimmigkeiten gibt es bereits: Die Aussage Wolfgang Beltracchis, man interessiere sich nicht für „Gelddinge“ und dazu gegenteilige, seitens der Ermittlungen erhobene Erkenntnisse über zeitweise täglich stattfindende Aktiengeschäfte, monatliche Kreditkartenabhebungen von bis zu 17.000 Euro für Hotelkosten und Warenhauseinkäufe, sowie zeitweise 30 Unterkonten in Euro, Japanischen Yen, Britischen Pfund und Schweizer Franken, angeblich alle vollkommen selbstständig von der Bank verwaltet, wollen nicht recht zusammen passen. Auf die Anmerkung des Vorsitzenden Richters Kremer, sie sei doch die Betriebswirtin der Familie, entgegnet Helene Beltracchi mit sich fast überschlagender Stimme: „Ja, aber mit den Finanzen habe ich ja nichts zu tun gehabt!“ Offenbar reichten die Kenntnisse jedoch dazu aus, im Juli 2010, als man wohl ahnte, die langjährigen Tätigkeiten könnten bald ein Ende haben, eine Briefkastenfirma mitsamt eigenem Konto in Panama einzurichten. Auch der angeklagte Otto Schulte-Kellinghaus machte sich schnell an die Verschiebung seines Geldes. Man habe doch nur Beträge für die Kinder zur Seite schaffen wollen, so Wolfgang Beltracchi später in den Befragungen durch den Vorsitzenden Richter. Nun sei man sowieso „völlig blank“ und sammele Pfandflaschen. Von dem Erlös der gesammelten Flaschen wird eventuell der Aufenthalt der Tochter im exklusiven süddeutschen Internat finanziert.
Die wie nebensächlich während des Verfahrens fallenden Namen wichtiger Protagonisten des internationalen Kunsthandels wie beispielsweise die des amerikanischen Großsammlers Ronald S. Lauder, der Händler Marc Blondeau, Jean-Francois Aittouarès, Jeffrey Kaplow oder Henze & Ketterer oder der des Christie’s Chefs Andreas Rumbler lassen erahnen, wie wichtig indes die lückenlose Aufklärung ob der weltumspannenden Dimension des Geschehens wirklich wäre. Fernab der breiten öffentlichen Wahrnehmung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten eine Kunstmarktindustrie entwickelt, die weitgehend unreglementiert Milliarden umsetzt und ein grundlegendes Überdenken der gängigen Praxis dringend nötig hätte, notfalls gezwungenermaßen. Ob es Aufgabe einer Strafkammer sein kann, dieses anzustoßen, kann man bezweifeln. Doch geplant war zu Prozessbeginn immerhin die Vernehmung rund 170 geladener Zeugen. Auf die Bemerkung des Vorsitzenden Richters, er wolle sich bald Klarheit darüber verschaffen, wie er mit den Zeugen umzugehen gedenke - schließlich fragten einige schon an, ob sie denn nun wirklich kommen müssten - ruft Wolfgang Beltracchis Verteidiger, Rainer Maria Birkenstock, in den Saal: „Wir brauchen keine!“ Wen wundert’s. Zuvor hatte er gegenüber einem Lokalsender geäußert, er halte es für eine gute Idee, die Fälschungen des Angeklagten auszustellen, um die „Genialität des Malers Beltracchi“ einem größeren Publikum zugänglich zu machen. Vielleicht wäre es sinnvoller, Wolfgang Beltracchis Heldenepos in der Rolle als Enthüller gängiger Kunstmarktmiseren fortzuführen.
Es mag den Zeitgeist treffen, einem charismatischen Kunstfälscher, der vor allem schwerreiche Sammler, wirtschaftsorientierte Händler und bekannte Experten an der Nase herumzuführen weiß, Sympathien entgegenzubringen. Aber ist das die ganze Wahrheit? Wie steht es um die Bemerkung Wolfgang Beltracchis, die „Bilder, die viel gebracht haben“, seien doch „die Ausnahme gewesen“? Es kursieren Gerüchte, nach denen das LKA Berlin mit über 100 Fälschungen rechnet. 100 Fälschungen von einer Person, die angibt, gerne auch einmal jahrelang nicht gemalt und vor allem den südfranzösischen Garten bestellt zu haben? Wer sagt eigentlich, dass nicht auch auf lokalen Messen echte falsche Beltracchis gehandelt wurden? Fängt der typische Fälscher im Großen an zu fälschen oder testet er vielleicht sein Können und die Resonanz des Kunstmarktes zunächst an finanziell weniger risikobehafteten Arbeiten aus?
Wolfgang Beltracchi selbst erklärt, ein Gemälde ohne die entsprechende Expertise zu verkaufen, sei ihm zu riskant gewesen. Trotz des Verkaufswillens seitens des freilich ahnungslosen Auktionshauses Christie’s habe er einen Verkauf zweier gefälschter Bilder im Stile André Derains und Fernand Légers abgelehnt. Der entsprechende Experte sei nämlich erblindet und eine weitere Expertin sei ihm nicht geeignet genug vorgekommen. Woher bezog er die entsprechenden Kenntnisse über die jeweiligen Experten und Anlaufstellen des bis heute meist sehr verschlossen arbeitenden Kunstmarktes, wie kamen die vielzähligen Kontakte des angeblich so ahnungslosen Otto Schulte-Kellinghaus zustande? Zum Teil bereits Anfang der 1990er-Jahre wohlgemerkt, also vor Zeiten der globalen Vernetzung durch Internet und E-Mail.
Fragen über Fragen und doch keine zu erwartende Antwort, Deal hin oder her. Er sei „für praktische Lösungen“, ließ der Vorsitzende Richter im Laufe des fünften Prozesstages in einem Nebensatz verlauten. Für den Kunstmarkt und die Öffentlichkeit wäre eine vollständige wünschenswerter.
Der nächste Prozesstag ist für kommenden Donnerstag angesetzt.