Thomas W. Eller
7. September 2006
Nach der außerplanmäßigen Mitgliederversammlung am Dienstag veröffentlichte der Förderkreis Brücke-Museum unter Vorsitz von Lutz von Pufendorf gestern folgenden Forderungskatalog:
- Überprüfung, ob der Restitutionsvertrag des Landes Berlin mit der Hess-Erbin Halpin rechtswirksam zustande gekommen sei.
- Einsetzung eines unabhängigen Gutachters zur Klärung der Umstände des Verwaltungsvorgangs im Zusammenhang mit der Restitution und der Re-Evaluation der Rechtslage aufgrund der Washingtoner Erklärung sowie der Handreichung.
- Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus
- Rücktritt der Staatssekretärin im Kultursenat, Frau Kisseler, von Vorsitz und Kuratorium der Karl Schmidt-Rottluff Stiftung (angesiedelt im Brücke Museum).
- Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts der Veruntreuung von Landeseigentum gegen die Staatssekretärin Frau Kisseler und den Senator Herrn Flierl
Worauf stützt sich der Förderverein bei seinen Forderungen? – Nach Darstellung von Lutz von Pufendorf wurde der Förderverein am 20. Juli dieses Jahres von Frau Kisseler über die bevorstehende Restitution, die nach verschiedenen Quellen entweder am 24. oder 27. Juli 2006 stattfand, unterrichtet. In diesem Treffen habe sie den Verein über den Hergang der Verhandlungen unterrichtet. Bereits am 19. April 2005 sei sie mit Frau Halpin, der Erbin der Sammlung Hess, zusammengetroffen und habe ihr „stolz und froh“ die Rückgabe des Bildes Berliner Straßenszene von E. L. Kirchner zugesagt. Erst am 29. September 2005 sendet der von der Senatsverwaltung beauftragte Anwalt Jost von Trott zu Solz sein Rechtsgutachten in der Sache.
Eines der Hauptargumente des Senats für die Rückgabe war die Tatsache, dass sich keine Quittung für den Verkauf des Kunstwerks an den Sammler Carl Hagemann durch den Kölnischen Kunstverein auffinden ließ. Dadurch habe nicht belegt werden können, ob ein angemessener Kaufpreis bezahlt wurde und ob der Betrag auch tatsächlich geflossen sei. Im Gutachten selbst wird die Beweislast – die durch die Washingtoner Erklärung und ihrer Auslegung durch die „Handreichung“ beim Besitzer liegt – nicht so eng ausgelegt, wie der Senat das in seiner Darstellung im Kulturausschuss vortrug. Ein Indizienbeweis hätte wohl ausgereicht. Bekannt war dem Senat ein Brief des Sammlers „Arnold Bodczies an Carl Hagemann vom 25. März 1937, indem dieser Carl Hagemann zu dem Erwerb des Bildes gratuliert und den Preis [3000,- RM, TWE] als sehr hoch bezeichnet.“
Nun legte der Förderverein ein neues Dokument aus dem Archiv der Ferdinand-Möller-Stiftung vor: In einem Brief an den Galeristen Möller vom 3. September 1953 beschreibt Tekla Hess ihre Freude „die vielen alten Bilder meiner Sammlung dort wieder gesehen zu haben, und dabei fest zu stellen – was für „Qualität“ die Sammlung Hess doch hatte – u(nd) wie gut mein Mann gekauft hat. – Der Kichner-Potsdamer Platz – z. B. einer der besten Kirchner – kommt von mir“. Das Bild Potsdamer Platz von E. L. Kirchner jedoch war nicht in dieser Ausstellung. Frau Hess hatte sich getäuscht. Laut Katalog der Ausstellung, die 1953 unter dem Titel „Deutsche Kunst“ stattfand, war es die Berliner Straßenszene, die Tekla Hess dort gesehen hatte. Weiter unten im Brief weist sie auf die in den Trümmern des Kölnischen Kunstvereins wieder aufgefundenen Gemälde ihrer Sammlung hin, die sie offensichtlich zurückgefordert hatte. Mit diesen Dokumenten, so der Förderverein, könne man den benötigten Indizienbeweis führen.
Zudem referierte Christina Feilchenfeldt, selbst aus einer verfolgten jüdischen Familie stammend, von ihrem Zusammentreffen mit Anita Halpin zur Vorbereitung eines in der Weltkunst im Jahre 2000 erschienenen und viel zitierten Artikelsüber die Sammlung Hess. Sie habe nicht den Eindruck gehabt, dass die Erbin damals – die Washingtoner Erklärung war zu diesem Zeitpunkt gerade verabschiedet – die Kunstwerke zurückerstattet haben wollte. Die Tatsache, dass zwei weitere Kirchner-Gemälde des Brücke Museums, ehemals aus der Sammlung Fischer, am 11. Januar 2005 ebenso vom Berliner Anwaltsbüro Schink und Studzinki mit Restitutionsansprüchen belegt wurden, lasse die Angelegenheit ohnehin in einem anderen Licht erscheinen, so der Förderkreis.
Weiteres Argument des Senats für die Restitution war, dass die Verkäufe der Kunstsammlung durch Hans und Tekla Hess als „verfolgungsbedingte Verluste“ zu werten seien. Darin sieht der Förderkreis eine zu weite Auslegung der Washingtoner Erklärung sowie der „Handreichung“. Im vorliegenden Fall der Familie Hess beurteilt der Förderverein den Sachverhalt anders und argumentiert, dass die M+L H. Schuhfabrik schon in der Weltwirtschaftskrise in die Insolvenz rutschte, die Familie Hess daraufhin schon vor 1933 ihre Privatvilla verkaufen musste und seitdem von der Kunstsammlung lebte, über „die sie frei verfügen konnte“ (L. v. Pufendorf).
Die Hauptargumente, die eine Restitution notwendig gemacht hätten, seien damit widerlegt, so Dr. Wolfgang Henze vom Ernst-Ludwig-Kirchner-Archiv. In der Kulturverwaltung selber sei der Rat ausgesprochen worden, das Bild nicht zurück zu geben, berichtet Lutz von Pufendorf. Frau Kisseler aber habe sich darüber hinweg gesetzt. Insgesamt sieht der Förderverein Grund genug, ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung von Landeseigentum gegen den Senator und seine Staatssekretärin einzuleiten.