Vertreter des Bundes, der Länder, deutscher Museen und des Auswärtigen Amtes, um die 20 Personen an der Zahl, sind gestern auf Einladung des Kulturstaatsministers Bernd Neumann (CDU) in Berlin zusammen gekommen, um über Fragen zur Restitution von NS-Raubkunst in deutschen Museen zu beraten. Zuvor hatte die Rückgabe des Gemäldes Berliner Straßenszene (1913) von Ernst Ludwig Kirchner aus dem Brücke-Museum an die Erben des jüdischen Kunstsammlers Alfred Hess für Aufruhr gesorgt. Das Gemälde war Anfang November für 38 Millionen US-Dollar beim Auktionshaus Christie’s in New York an Ronald S. Lauder versteigert worden.
Dem mehrstündigen Expertengespräch folgte eine schriftliche Erklärung des Kulturstaatsministers, in der dieser mitteilte, die „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ von 1998 stünden nicht zur Disposition. Deutschland stehe uneingeschränkt zu seiner moralischen Verantwortung für die NS-Raubkunst, eine Aushöhlung werde es nicht geben.
Sowohl die der Umsetzung dienende gemeinsame Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden als auch die „Handreichung“ von 2001 sollten jedoch von einer noch einzuberufenden Arbeitsgruppe „im Hinblick auf ihre friedensstiftende Wirkung und auf ihre Praktikabilität überprüft“ werden. Ziel sei es, eine Befriedigung zwischen den Beteiligten zu erreichen und die eher emotionale Diskussion zu versachlichen. Zudem wolle man die engere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden anstreben. Die Provenienzrecherche solle deutlich gestärkt und bundesweit koordiniert werden – unter stärkerer Einbeziehung der Kulturstiftungen des Bundes und der der Länder. Besondere Betonung fand der Wunsch, die Restitutionsverfahren in Zukunft transparenter, koordinierter und nachvollziehbarer zu gestalten. Kleinere Museen müssten beraten, bisherige Restitutionsfälle offen gelegt werden.
Mit dem Treffen der Fachleute im Kanzleramt und der nachfolgenden Erklärung ist nach den Querelen der vergangenen Monate im Fall Kirchner ein erster wichtiger Schritt getan. Vor allem der Ruf nach mehr Transparenz und der Vernetzung der Institutionen scheint mehr als begrüßenswert und kommt doch auch einem Eingeständnis der Bundesregierung gleich. Die hatte sich zuletzt zu sehr ihrer Verantwortung entzogen und sich auf die 2001 entstandene „Handreichung“ zur Umsetzung der „Washingtoner Grundsätze“ und die „Lost Art Internet Database“ der Magdeburger Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste kapriziert – zwei Institutionen indes, die Museumsleute und andere mit Rückgabeanfragen oder Rückgabebegehren beschäftigte Personenkreise oftmals ratlos zurückließen.
Wer Schuld anerkennt, muss sich seiner Verantwortlichkeit in vollem Ausmaß stellen. Dazu gehört auch die Schaffung eindeutiger Regelungen im Zusammenhang mit den Verbrechen der Nazizeit, denn auch diese Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sollten von dem Gedanken der Rechtssicherheit und Klarheit geprägt sein. Die „Handreichung“ in ihrer bisherigen Form ist nicht in der Lage, diese Ansprüche zu erfüllen. Die Entscheidung über die Rückgabe während der Zeit des Nationalsozialismus geraubter, abhanden gekommener oder verkaufter Kunstwerke kann explizit nicht Aufgabe eines Einzelnen oder einzelner im Klandestinen verhandelnder Gruppen sein. Sie ist Teil der deutschen Geschichte und muss alleine daher der Gemeinschaft offen gelegt werden – und sei es auch als Erfahrung des Verlustes des einzelnen Kunstwerkes.
Eine Angstbeladene, von Unsicherheiten geprägte Stimmung kommt keiner der beteiligten Positionen zugute. Einige deutsche Museen wagen indes langsam den Schritt an die Öffentlichkeit und zeigen, für welche der bei ihnen verwahrten Bilder Restitutionsanfragen vorliegen.
Kerstin Burk und Kristina Diall stellen einige der Werke in kurzen kunsthistorischen Porträts vor.
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