EU fordert Erhöhung der Mehrwertsteuer

Kein Bonus für die Kunst

artnet Magazin
28. Februar 2012

Kunstwerke und Sammlungsstücke könnten schon bald erheblich teurer werden. Schuld wäre eine neue staatliche Verordnung: In einer Pressemitteilung vom 27. Februar 2012 fordert die EU-Kommission einen höheren Steuersatz für den deutschen Kunsthandel. Anstatt dem ermäßigten Satz von 7 Prozent sollen nun für Kunst künftig 19 Prozent gelten. Die Kommission leitete damit die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Berlin ein. Folge Deutschland diesen Forderungen nicht binnen zwei Monaten, drohe eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, so die Kommission. artnet hat sechs Akteure des deutschen Kunstbetriebs nach ihrer Meinung dazu befragt.

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div#article_functions_details hr {display:none;}Juerg Judin 
Galerie Nolan Judin, Berlin
Juerg Judin
Juerg Judin
Galerie Nolan Judin, Berlin

Juerg Judin
Galerie Nolan Judin, Berlin
Foto: Caroline Stummel

Der Vorstoß der EU-Kommission ist für den deutschen Kunsthandel ein Schock - kommt aber nicht völlig überraschend. Die ungleichen Steuersätze in den verschiedenen EU-Ländern führen immer wieder zu Diskussionen zwischen Galeristen und Sammlern. Und sie verleiten Sammler dazu, nach Wegen der Steueroptimierung zu suchen - was die Situation für Galeristen nicht vereinfacht! Man kann die Bildende Kunst als Handelsware sehen - was sie natürlich auch ist - oder als zentralen Bestandteil unserer kulturellen Identität, auf den möglichst alle Bevölkerungsschichten einen erleichterten Zugang haben sollen. Der reduzierte Steuersatz in Deutschland trägt dieser Argumentation Rechnung und es wäre schade, wenn Kunst in einer Zeit verteuert würde, in der die Steuern auf Hotelübernachtungen gesenkt werden. In anderen Ländern ist der Steuersatz für Kunst aber höher - und es ist klar, dass sich diese Länder wehren. Für die Branche bedeutet es, dass vor allem im Sekundärmarkt und bei den Auktionshäusern Kunst in Länder außerhalb der EU abwandert. Die USA und die Schweiz werden sich freuen. Für die Galeristen, die standortgebunden sind, bedeutet es eine Verteuerung ihres Angebots ohne erkennbaren Mehrwert für die Kunden. Aber auch die Künstler sind betroffen, da die Anhebung des Steuersatzes zumindest teilweise auf sie umgewälzt werden wird.


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div#article_functions_details hr {display:none;}Werner Schaub 
Vorsitzender des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)
Werner Schaub
Werner Schaub
Vorsitzender des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)

Werner Schaub
Vorsitzender des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)
Foto: BBK

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter ist ein zentrales Kulturförderinstrument. Die EU-Kommission tritt diese Förderung von Kunst und Kultur in Europa mit Füßen, wenn sie zum normalen Mehrwertsteuersatz für Kunstgegenstände zwingt. Käme die Bundesregierung der Aufforderung der EU-Kommission nach, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kunstgegenstände abzuschaffen, nähme sie eine weitere drastische Verschlechterung der ohnehin überwiegend prekären Lage der Kulturbranche in Kauf. Dies bedeutete eine Gefährdung kultureller Vielfalt, zu deren Schutz sich die Bundesregierung mit der Ratifizierung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verpflichtet hat.

Es rächt sich jetzt, dass Kunst und Kultur nicht von vornherein in die EU-Liste der steuerlich zu privilegierenden Güter aufgenommen wurden. Kulturpolitik ist originäre Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten. In diesem Sinne fordern wir die Bundesregierung auf und appellieren insbesondere an Bundesfinanzminister Schäuble und Kulturstaatsminister Neumann, sich weiterhin für den Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für alle Kulturgüter, auch für Kunstgegenstände, einzusetzen.


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div#article_functions_details hr {display:none;}Ernst Nolte 
Inhaber Hauswedell & Nolte Auktion, Hamburg
Ernst Nolte
Ernst Nolte
Inhaber Hauswedell & Nolte Auktion, Hamburg

Ernst Nolte
Inhaber Hauswedell & Nolte Auktion, Hamburg
Courtesy of Hauswedell & Nolte, Hamburg

Der deutsche Kunsthandel wie das deutsche Auktionswesen, sofern es sich dem internationalen Wettbewerb stellt, hat insbesondere gegen die schweizerischen und englischen konkurrierenden Unternehmen einen schweren Stand.

Die dortigen langen, teils ins 19. Jahrhundert zurückreichenden Traditionen haben zu einer Weltbedeutung geführt, die in Deutschland durch die von den Nazis erzwungene Abwanderung bzw. Auslöschung der wichtigsten Häuser in den 30er Jahren verlustig gegangen ist. Von dieser schicksalshaften Vernichtung hat sich das deutsche Kunsthandelsgewerbe nie wieder wirklich erholt.

In Anbetracht dessen ist die Planung einer drastischen Mehrwertsteuererhöhung eine weitere Strangulierung dieser Branche, da sie gegen die Schweiz und England unverhältnismäßige Wettbewerbsnachteile mit sich bringt.

Sie sind deswegen nicht nachvollziehbar, da die dortigen prozentualen Abgaben dieser Art in etwa den jetzt in Deutschland üblichen gleichen, nach Einführung der geplanten Änderung aber ungleich viel niedriger sein würden.

Auch die Abgaben für die Künstlersozialkasse und das Folgerecht sind im Ausland nicht oder nur rudimentär üblich, stellen also eine zusätzliche Belastung für den deutschen Kunsthandel dar.




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Mehdi Chouakri 
Galerie Mehdi Chouakri, Berlin
Mehdi Chouakri
Mehdi Chouakri
Galerie Mehdi Chouakri, Berlin

Mehdi Chouakri
Galerie Mehdi Chouakri, Berlin
Foto: Nick Ash

Wie der Staatsminister bereits erklärt hat, brauchen Kunst und Kultur Unterstützung. Der Kinomarkt, zum Beispiel, wird europaweit stark gefördert. Der Kunstmarkt wiederum kaum. In Deutschland gibt es, außer der bisher reduzierten Mehrwertsteuer, keine weitere Unterstützung. Andere EU-Länder fördern ihre Galerien bei einer Teilnahme an einer Kunstmesse im Ausland, wie Frankreich, Österreich und Spanien. Hinzu kommt, dass der Wettbewerb sehr groß ist. Frankreich hat eine ermäßigte Mehrwertsteuer von 5,5 Prozent, Österreich 10 Prozent und die Schweiz 8 Prozent. Wenn diese Regelung nur Deutschland betrifft, dann werden wir großen Nachteil haben. Eine höhere Mehrwertsteuer für Kunst kann Künstler und Galerien dazu zwingen, Werke inoffiziell zu verkaufen, belgische und italienische Sammler nutzen diese Möglichkeit permanent, um den Preis nach unten zu drücken, nach dem Motto "ich kaufe bei Dir, wenn Du die ca. 20% Mehrwertsteuer. abziehst. Das Geld bekommst Du in bar". In diesen beiden Ländern leidet der gesamte Einzelhandel darunter. Wenn uns das auch bevorsteht, wäre das Ausmaß dramatisch. Kunst würde abgewertet und proportional mehr Steuern ausfallen. Dazu könnten einige große Kunsthändler ihre Basis in die Schweiz verlagern. Seit gut einem Jahr erlebt man aus Brüssel eine feindliche Attacke gegenüber der Kunst - der Fall der höheren Besteuerung für Neonarbeiten von Dan Flavin war bereits ein perfektes Beispiel für die dort waltende Ignoranz gegenüber zeitgenössischer Kunst.




Licht an, Steuern hoch! von Henrike von Spesshardt
Wer bisher geglaubt hatte, bei Werken von Dan Flavin, Martin Creed oder James Turrell handele es sich um Kunst, wird nun eines besseren belehrt. Heimlich, still und leise hat die EU für Kunstwerke, die aus Leuchtmitteln bestehen, den vollen Mehrwertsteuersatz verordnet. Im Interview mit artnet klärt Birgit Maria Sturm vom BVDG auf über die Leuchten der EU.


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