David Hockney gegen die EU-weite Einführung des Folgerechts

Hockney wider den Amtsschimmel

Anne Schreiber
25. Januar 2006
Das britische House of Lords hat am gestrigen Dienstag über das Folgerecht abgestimmt, als Teil einer europaweiten Harmonisierung des Kunstmarktes. Absicht ist es, eine Abgabe auf Wiederverkäufe von Kunstwerken durch Händler oder Auktionäre einzuführen. Von den EU-Staaten haben lediglich Großbritannien, Irland, die Niederlande und Österreich noch kein Folgerecht kodifiziert, worin der restliche europäische Kunsthandel einen Wettbewerbsnachteil sieht.

In einem Brief an die Londoner Times hat sich der britische Künstler David Hockney zusammen mit anderen bekannten Künstlern vehement gegen die „art tax“ gewandt. Diese sei „ineffective and damaging“ und führe dazu, dass der Amtsschimmel den Kunstmarkt reite. Der Brief, der auch von Gillian Ayres, Michael Craig-Martin, Anthony Green und Ian Davenport unterzeichnet wurde, besagt, dass die Abgabe einer großen Mehrheit von Künstlern wenig, wenn nicht gar nichts bringe. Jüngere Künstler befürchteten dagegen, die Regelung werde dazu führen, dass Kunsthändler nurmehr Arbeiten von bereits bekannten Künstlern kaufen.

Entgegen dem Protest hat das House of Lords nun für die Einführung des Folgerechts abgestimmt. Anders als in den anderen europäischen Staaten soll die „art tax“ jedoch nur für lebende – und damit zeitgenössische – Künstler gelten. Dieses Recht war bisher in Großbritannien unbekannt. Die Abgabe kostet britische Händler bis zu 4 Prozent des Verkaufspreises für alle Arbeiten über 1.000,- Euro. Hierüber sind Hockney und die anderen Künstler besonders verärgert, da die Grenze bisher 3.000,- Euro betrug.

Für Großbritannien wird die Höhe des Betrages von der „Design and Artists Copyright Society“ bestimmt, die die Tantieme an der Künstler statt einsammelt und einen Teil der Gelder für Verwaltungskosten anberaumt. Die Gesellschaft behauptet, die Abgabe sei gerade für noch junge Künstler entscheidend, zumal eine neuere Studie herausgefunden habe, dass 37 Prozent von ihnen weniger als 5.000,- britische Pfund im Jahr verdienten.

In Deutschland wurde die „Kunststeuer“ 1965 eingeführt und hat nach Beobachtung von Kritikern dazu geführt, dass sich der deutsche Anteil am Kunstmarkt gegenüber beispielsweise den USA mehr und mehr verringert. Aufgrund dieser Verzerrung zumindest im europäischen Raum ist eine EU-weite Einführung beschlossen worden. Zahlreiche deutsche Künstler, darunter namhafte wie etwa Georg Baselitz, Jörg Immendorff, Markus Lüpertz und Sigmar Polke, haben sich in der Vergangenheit gegen das Folgerecht ausgesprochen.


Mehr im Dossier  Kunst und Recht

Weitere Artikel von Anne Schreiber


Feedback abgebenFeedback abgeben
Artikel druckenArtikel drucken