Das neue Passgesetz zwingt Künstler zur Aufspaltung ihrer Identität

Ausgewiesen

Ric Schachtebeck
13. Februar 2008
Wer dieser Tage einen Reisepass beantragt und von Berufs wegen außerhalb der bürgerlichen Normen lebt, wird mit überraschenden Neuregelungen konfrontiert. Mit der Änderung des Passgesetzes vom 1. November 2007 weist der „elektronische Pass der zweiten Generation“ neben dem 2005 eingeführten biometrischen Porträtfoto mit integriertem Chip zwei gravierende Veränderungen auf. Zum einen werden auf dem Datenträger die Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert. Zum anderen aber wurde die Rubrik „Ordens- oder Künstlername“ im Pass und Personalausweis ersatzlos gestrichen. Zur eigenen Sicherheit, wie es in diesen Fällen immer heißt.

Im vergangenen Jahr nämlich hatte die Bundesregierung auch die Gruppe der Kunst schaffenden Bevölkerung unter die Lupe genommen. Dabei hatten die Ministerialexperten im rechtmäßig eingetragenen Künstlernamen einen Angriff auf die innere Sicherheit entdeckt. Eine Unterstellung mit katastrophalen Folgen, wie sich zeigt. Während die Medien über die Einführung der Fingerabdrücke ausführlich berichteten und eine öffentliche Debatte in Gang setzen konnten, verlief die Streichung des Künstlernamens gänzlich unbemerkt. Für Personen mit eingetragenem Künstlernamen bedeutet diese Streichung einen enormen Einschnitt in ihr privates und berufliches Leben und den Anfang einer Identitätsspaltung der besonderen Art.

Die Verschmelzung von privater und öffentlicher Person im Kunstbetrieb ist hinreichend bekannt. In den meisten Fällen fungieren Künstlernamen als Markenzeichen und Rufnamen zugleich. Auf diese besondere Situation hatte der Gesetzgeber bisher Rücksicht genommen und Künstlernamen als Identifikationsmerkmal im Pass und Ausweis legitimiert. War der Passinhaber imstande den Nachweis zu führen, dass er einer breiten Öffentlichkeit unter einem Künstlernamen bekannt sei, wurde der Name als solcher im Ausweis dokumentiert und auch als Unterschrift im bürgerlichen Rechtsverkehr rechtskräftig. Postadresse, Verträge, Bankkonten, Versicherungen, kurz: alle privaten und geschäftlichen Belange ließen sich über den Künstlernamen abwickeln. Eine enorme Erleichterung, denn das unübersichtliche Doppelleben hatte ein Ende. Was den Gesetzgeber nunmehr zu einer Streichung des Künstlernamen veranlasst hat, bleibt nebulös. Eine überzeugende Stellungnahme war dem Bundesministerium des Inneren nicht zu entlocken. Die Vermutung drängt sich auf, dass die Politiker aus Unwissenheit und Fahrlässigkeit gehandelt haben.

Das Bundesministerium des Inneren bestätigte, dass mit der Änderung des Passgesetzes auch die parallele Streichung des akademischen Titels geplant war. Ein Vorschlag, der bei den Abgeordneten auf heftige Kritik stieß, massiven Widerstand formierte und erfolgreich für die Titel-Verteidiger ausging. Die Streichung des Künstlernamens jedoch bedurfte keiner weiteren Klärung. Sie wurde im Mai 2007 in einer zweiten und dritten Lesung vom Bundestag beschlossen und einen Monat darauf, am 8. Juni, durch die Zustimmung des Bundesrates bekräftigt. Wen wundert es? In der Regel sind Künstlernamen unter Politikern eher unüblich. Auf die ungleichen Endergebnisse der Änderungsvorschläge angesprochen, brachte es eine Pressesprecherin des Bundesministeriums auf den Punkt: „Einen Doktortitel“, so stellte sie klar, „müsse man sich ja schließlich hart erarbeiten...“

Dass sich diese Forderungen in der Praxis des Kunstbetriebes nicht umsetzen lassen, bleibt unberücksichtigt. Lösungsvorschläge bietet der Gesetzgeber nicht an. Im Klartext bedeutet das: Künstlerische Arbeiten dürfen zwar mit der Signatur des Künstlernamens unterzeichnet werden, der Scheck des Käufers jedoch sollte an einen bürgerlichen Namensträger ausgestellt sein. Verträge, Versicherungen, Geldanlagen, die mit dem Künstlernamen abgeschlossen wurden, behalten auch in nächster Zeit ihre Gültigkeit, stehen aber auf wackeligem Boden, weil der rechtmäßige Namensnachweis nicht mehr erbracht werden kann. Zukünftige Missverständnisse und Komplikationen sind vorprogrammiert. Und die Postadresse? Sie mutiert zur Fiktion. Kafkaeske Situationen entstehen, wenn der Adressat sich nicht mehr als solcher ausweisen kann und die Postzustellung wieder zurückgeschickt werden muss – es sei denn, man schreibt sich selbst eine Vollmacht (Künstler bescheinigt bürgerlicher Existenz die Erlaubnis zwecks Entgegennahme von Einschreiben).

Ausweglos wird es am Flughafenschalter, wenn Tickets von Galeristen- oder Intendantenbüros auf den Künstlernamen gebucht wurden – denn zur Identifikation ist der Name des Ausweises verbindlich und da kennen Fluggesellschaften kein Pardon. Gezwungenermaßen sollte man sich gegenüber Auftraggebern, Agenten und Sammlern mit seinem bürgerlichen Namen outen, was zu einer allgemeinen Verwirrung führen kann – auf beiden Seiten. Wer sich dem nicht beugen will, der erwägt die öffentlich rechtliche Namensänderung. Sie ist eine kostspielige Angelegenheit und kann bis zu 1500 Euro kosten. Aber auch hier hat der Gesetzgeber seine unüberwindlichen Hürden installiert. Ein wichtiger Grund, so die offizielle Formulierung, müsse vorliegen. Eine Änderung vom bürgerlichen Namen zum Künstlernamen – darin sind sich beispielsweise die zuständigen Berliner Bürgerämter einig – wird grundsätzlich nicht darunter verstanden.

Experten empfehlen derweil, den alten Pass einzubehalten und als Verlust anzumelden, um bei Missverständnissen und Identifikationslücken ein – wenn auch verjährtes – Beweismittel in der Hand zu halten. Bekanntermaßen wird das als strafbare Handlung geahndet und dürfte im Bundesministerium des Inneren wohl kaum auf Verständnis stoßen. Deshalb sollte die Bundesregierung das neue Passgesetz unbedingt einer Überarbeitung unterziehen. Überzeugende Lösungen sind gefragt, Korrekturen unumgänglich.


Weitere Artikel von Ric Schachtebeck


Feedback abgebenFeedback abgeben
Artikel druckenArtikel drucken
artnet - Die Welt der Kunst online. ©2012 Artnet Worldwide Corporation. Alle Rechte vorbehalten. artnet® ist eine eingetragene Handelsmarke der
Artnet Worldwide Corporation, New York, NY, USA.