Das Folgerecht in Frankreich

La grande confusion

Roswitha Erbslöh
15. Mai 2006
Die Anekdote ist zu hübsch, um nicht erwähnt zu werden: Kurz nach dem Ersten Weltkrieg sollen zwei Waisenkinder in einem Saal des Pariser Versteigerungshauses Hôtel Drouot gestanden und zugesehen haben, wie ein Gemälde zu hohem Preis zugeschlagen wurde. „Guck mal“, sagte da das eine zum anderen, „das ist ein Bild von Papa!“ Der Gesetzgeber muss direkt neben den Kindern gestanden haben, denn angeblich kamen die Franzosen auf diese Weise im Jahr 1920 zum Folgerecht. Ferner heißt es ja auch, dass eben jener Gesetzgeber ohne Unterlass damit befasst ist, die Interessen „der Witwe und des Waisen“ (la veuve et l’orphelin) zu wahren.

Zunächst galt die Abgabe lediglich für Auktionen. Anfang der 1950er Jahre war es nur mehr eine Frage der Zeit, bis die Steuer auch für die Galeristen anfiel. So gründete der Handel nach ersten Absprachen, anlässlich derer die Künstler auf das Folgerecht verzichteten, 1957 eine Künstlersozialkasse, die 1964 gesetzlich verankert wurde. 1997 appellierte die Leiterin der französischen Delegation an die Brüsseler Behörden, in der geplanten Direktive bezüglich der „Harmonisierung“ des Folgerechts ausschließlich die Auktionshäuser zu veranlagen.

Mit dem im Januar 2006 gültig gewordenen Text jedoch wird der französische Galerienmarkt empfindlich getroffen, denn er wird offensichtlich nicht ausdrücklich von der Steuer befreit. So heißt es in einem Communiqué des französischen Galerienverbandes „Le Comité des Galeries d’Art“, dass man die Galeristen verpflichten könne, außer der Künstlersozialabgabe von 3,3 Prozent auf 30 Prozent des Umsatzes inklusive Steuer oder 3,3 Prozent auf die Kommission an die „Maison des Artistes“ 4 Prozent Folgerechtsabgabe zu zahlen. Der Schwellenwert für die Abgabe liegt bei einem Verkaufspreis von 3.000,- Euro, der Höchstbetrag der Abgabe insgesamt bei 12.500.- Euro

Wie hoch die Abgabenlast vor Einführung der Folgerechte auch für Galerien schon ist, darauf weist der französische Galerienverband in diesem Zusammenhang hin. Im Jahre 2004 führten in Frankreich 1082 mit Kunst befasste Unternehmen insgesamt 3.469.972,- Euro ab. 300 Galerien kamen dabei für 72 Prozent des Arbeitgeberanteils auf. Mehr als 50 Prozent der Künstler, die sozialabgabepflichtig sind, verkaufen nie über Galerien bzw. den Kunsthandel. Das Comité kritisiert vor allem, dass für Kunst, die über parallele Märkte wie beispielsweise Banken, Restaurants, kommunale Ausstellungsflächen, Frisörsalons etc. verkauft wird, keine Gebühren entrichtet werden.

In einer Stellungnahme der Berufsorganisation heißt es: „Mit Ausnahme von Deutschland gibt es kein Land in der Europäischen Union, in dem Sozialabgaben für Künstler gezahlt werden. Die Galerien, die in Frankreich die höchsten Sozialabgaben entrichten, zahlen auch die höchsten Beträge, die über die Folgerechtsabgaben fällig werden. Sie haben allerdings auch die besten Möglichkeiten, im Ausland tätig zu werden.“

Von einer Mobilmachung der am französischen Kunstmarkt Beteiligten kann jedoch nicht die Rede sein. Patrick Bongers von der Galerie Louis Carré, seit Beginn des Jahres 2005 Präsident des französischen Galerienverbandes, will die Hoffnung, dass an den Bedingungen noch etwas zu ändern ist, noch nicht aufgeben: „Im vergangenen Jahr hat Premierminister Villepin anlässlich der Eröffnung der FIAC versprochen, dass die französischen Galerien nicht zu schlechteren Bedingungen arbeiten müssen als die europäischen Kollegen; zum Beispiel die Briten, die es wieder geschafft haben, einen Fristenaufschub zu erwirken. Wir wollen ihm also vertrauen.“

Tatsächlich steht der von der Regierung erarbeitete Text, „le décret d’application“, mit dem jedes Mitglied der EU die Anwendungsmaßnahmen der Direktive innerhalb der eigenen Landesgrenzen definiert, noch aus. Wie zu hören war, sollte im März eine erste Version auf den Tisch kommen. Bongers lässt keinen Zweifel an den Konsequenzen einer möglichen Fehlentscheidung: „Ein Galerist, der einen Künstler vertritt, muss einen Stock anlegen, kommentiert Bongers. „Es gibt genügend Künstler außerhalb der EU, für die das Engagement des Galeristen nicht mit demselben finanziellen Einsatz verbunden wäre. Als Händler ist man gezwungen, finanziellen Kriterien Rechnung zu tragen“. Die Folge wäre, dass französische oder andere aus der EU stammende bzw. dort ansässige Künstler auf die Dauer auf der Strecke blieben.

Die Direktive, so heißt es im Communiqué des Galerienverbandes, sei auf der Grundlage der Erfahrungen der Auktionshäuser entstanden, die praktisch als einzige die Auswirkungen der Abgabe gekannt hätten. Die Galerien habe man nie zu den Beratungsgesprächen hinzugezogen. Die Versteigerer seien dagegen keinesfalls für den Bekanntheitsgrad eines Künstlers verantwortlich, der sei lediglich ein Ergebnis der jahrelangen Arbeit seines Galeristen oder Händlers und ihm sei letztlich der ordentliche Zuschlagspreis zu verdanken. In den Auktionen werde die Folgerechtabgabe außerdem auf der Basis des Hammerpreises errechnet, während die Galerien diese auf den Endpreis des Kunstwerks zu berechnen hätten. Damit sei das Ende des privaten Galerienmarktes sozusagen vorprogrammiert.

Francis Briest – Partner des Auktionsunternehmens Artcurial, welches französischer Leader im Bereich der Moderne-Auktionen ist – vertritt die Ansicht, dass das Interesse der europäischen Auktionshäuser von der Direktive im Moderne-Sektor, „der weltweit 50 Prozent des Kunstmarktes ausmacht“, ganz enorm beeinträchtigt werde. Man habe, so Briest, die Commissaires Priseurs überhaupt nicht zu den Diskussionen hinzugezogen. Letztlich habe das zur Folge, so Briest, dass der Moderne Markt dauerhaft in Länder wie die Schweiz und die USA „delokalisiert“ werde. Briest hofft, dass der kürzlich gegründete, aus Vertretern des Handels und der verschiedenen Expertenverbände bestehende „Think Tank“, dem Hervé Poulain (Artcurial) vorsteht, sich für die Belange der betroffenen Franzosen bei ihrer eigenen Regierung einsetzt. Vom Conseil des Ventes, der vor einigen Jahren als eine Art Vermittler zwischen Behörden und Versteigerern gegründet wurde, hält er offensichtlich nicht viel. Dann schon eher vom SYMEV, der als Dachverband der Versteigerer freiwillige, das heißt nicht gerichtlich angeordnete Auktionen organisiert. Der Pariser Versteigerer Hervé Chayette übernahm hier erst vor kurzer Zeit das Amt des Präsidenten vom Vorgänger.

Erinnert man sich jedoch daran, dass es nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Öffnung des französischen Versteigerungsmarkts Jahre dauerte, bis das entsprechende Dekret fertig gestellt wurde, ist anzunehmen, dass noch viel Wasser die Seine herunter fließen wird, bis man sich zum ersten Mal in Paris zu diesbezüglichen Beratungen zusammensetzen wird.


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