23. Oktober 2006
„Plunderphonics“ – mit dieser Schallplatte aus dem Jahr 1988 erhob
John Oswald Audiopiraterie und digitales Sampling zum kompositorischen Prinzip: Fragmente aus Werken von
James Brown,
Dolly Parton,
Igor Stravinsky oder den
Beatles verarbeitete er zu einer musikalischen Collage. Trotz ihrer stilbildenden Pionierfunktion musste die Platte allerdings auf Klagen der großen Musikkonzerne hin eingestampft werden, weil Oswald es versäumt hatte, im Vorhinein die Rechte für seine „electroquotes“ zu erwerben.
Einige Jahre zuvor hatten in der bildenden Kunst Sherrie Levine, Richard Prince und Mike Bidlo mit dem Wieder-Verwenden von Bildern begonnen: recognizable images nannte Douglas Crimp, der 1977 die Initial-Ausstellung der Appropriation Art „Pictures“ im New Yorker Artists Space kuratierte, das entscheidende Verbindungselement ihres künstlerischen Ansatzes. Schon diese Künstlerinnen und Künstler waren auf den Widerstand der Rechteinhaber gestoßen: So musste Sherrie Levine nach einer juristischen Auseinandersetzung mit Edward Westons Erben aufhören, dessen Fotos abzufotografieren, und in Zürich erwirkten Fernand Légers Erben ein gerichtliches Verbot, mit dem sie die Abhängung von Bidlos Léger-Appropriationen in der Galerie Bischofsberger erzwangen.
Als historischer Begriff ist Appropriation Art in der bildenden Kunst zwar einerseits festgelegt auf diese New Yorker Ursprungs-Generation der „Appropriationisten“ in den 1980er Jahren. Andererseits steht „Appropriation“ im weiteren Sinne für einen seither omnipräsent gewordenen kreativen Schaffensmodus, der inzwischen alle Bereiche künstlerischer Praxis – Malerei, Fotografie, Musik, Film, Video – erfasst. Obwohl sich die Appropriation Art programmatisch gegen die Rechtsordnung wendet, indem sie provokativ gerade diejenigen Werte in Frage stellt, die die Urhebergesetze schützen – Originalität, Innovation, Kreativität –, muss sich das Recht in irgendeiner Weise zu dieser Kunstform positionieren. Das Urheberrecht des Vorlagenschöpfers kollidiert hier systematisch mit der in der Verfassung garantierten künstlerischen Freiheit. Noch ist in der Rechtsprechung allerdings relativ unklar, wie dieser Konflikt rechtlich gelöst werden könnte.
Sowohl die Gesetzgebung als auch die Gerichte haben sich international bisher schwer getan, die Aneignung fremder Werke als postmoderne künstlerische Strategie anzuerkennen. Besonders amerikanische Richter haben sich wiederholt gegen „Appropriationisten“ ausgesprochen: Jeff Koons, der wegen seiner Skulptur String of Puppies verklagt wurde, unterlag in einem berühmten Prozess Anfang der 1990er Jahre dem Fotografen Art Rogers; David Salle geriet wegen des Zitats eines Rosenquist-Gemäldes in rechtliche Schwierigkeiten; und Barbara Kruger musste sich kürzlich vor Gericht für die Verwendung eines Fotos von Thomas Hoepker rechtfertigen, das sie als Siebdruck in eine Collage integriert hatte.
In juristischer Hinsicht ist Appropriation Art darauf angewiesen, dass der Rechteinhaber des benutzten Werks der Wiederverwertung entweder ausdrücklich zustimmt oder sie zumindest billigt bzw. gar nicht erst davon erfährt. Denn andernfalls kann er dem Appropriationisten die weitere Nutzung seines Werks verbieten und unter Umständen sogar die Vernichtung des Kunstwerks verlangen. Nur ausnahmsweise und unter relativ engen gesetzlichen Voraussetzungen entfällt die Kontrolle des Ersturhebers, so dass er keinerlei Einfluss auf einen freien künstlerischen Zugriff Dritter auf sein Werk hat: Im deutschen Recht spricht man dann vom Recht der „freien Benutzung“, im amerikanischen Recht von „fair use“.
Piraterie und Kreativität liegen eng beieinander. Nicht nur in Deutschland und Amerika herrscht große Unsicherheit, wo genau die Grenzen zwischen einer legitimen künstlerischen Benutzung und einer Urheberrechtsverletzung zu ziehen sind und in welchem Maß ein Künstler auf fremde Werke zurückgreifen darf. Denn weil das Recht auf tatsächliche Entwicklungen oft erst mit Verzögerung reagiert, sind befriedigende Lösungsmöglichkeiten für das relativ neue Phänomen der Appropriation Art noch nicht gefunden.
Da sich diese rechtliche Unsicherheit aber lähmend auf kreative Prozesse auswirkt, haben sich jetzt in Kanada über 500 – größtenteils kanadische – Künstler, Kuratoren, Kunsthistoriker und Institutionen der Initiative Appropriation Art – A Coalition of Art Professionals angeschlossen. In einem offenen Brief wandten sie sich an die kanadische Regierung mit der Forderung, das Urheberrecht an die Realität künstlerischer Schaffensweisen anzupassen. Auch das kanadische Urheberrecht ist – wie die meisten Urheberrechtsordnungen – letztlich noch den Originalitäts- und Genialitätsvorstellungen des 19. Jahrhunderts verhaftet, die der zeitgenössischen Kunstpraxis schon lange nicht mehr gerecht werden.
Auch John Oswald, der sich bereits seit Jahren in der „Copyleft“-Bewegung für freien Zugang zu geistigen Inhalten und deren größere Verfügbarkeit engagiert, hat sich der Initiative angeschlossen. Unter den Unterzeichnern sind außerdem die Künstler Vera Frenkel, Roy Arden, Tom Sherman, Rodney Graham und Terry Graff. Die vollständige Liste ist unter www.appropriationart.ca abrufbar.
In drei Forderungen fasst die Coalition of Art Professionals ihr Anliegen zusammen:
- Statt weiterer Monopolisierung geistiger Inhalte zum Vorteil der Urheber sollte der freie Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten zugunsten der Allgemeinheit im Fokus künftiger Gesetzesvorhaben stehen.
- Die allzu enge gesetzliche Ausnahmevorschrift des „fair dealing“, auf die ein Künstler nach derzeitigem kanadischem Recht seine Aneignung allein stützen kann, sollte, etwa nach Vorbild der US-amerikanischen „fair use“-Rechtfertigung, erweitert werden.
- Der Einbau digitaler Sperren sollte nicht einen prinzipiell zulässigen Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken vereiteln. Daher sollten auch die einschlägigen Gesetze gegen die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen den kreativen Zugang zu urheberrechtlich geschützten digitalen Werken nicht erschweren. Gerade die besonders häufig mit solch technischen Barrieren versehenen Filme und die Popmusik dürfen nicht auf diese Weise gegen eine kritische Reflexion im Werk anderer Künstler immunisiert werden.
Damit sind zentrale Fragen angesprochen, denen sich der – nicht nur kanadische – Gesetzgeber stellen muss. Denn letztlich stehen alle Rechtsordnungen vor der gleichen Aufgabe: Wie lässt sich ein optimaler Ausgleich herstellen zwischen dem Individualinteresse der Urheber an exklusiver Verfügung über ihre Werke einerseits und den Zugangsmöglichkeiten der Allgemeinheit bzw. anderer Künstler anderseits? Sollten Werkschöpfern möglichst umfassende Monopolrechte und Kontrollbefugnisse gewährt werden, um ihnen einen wirtschaftlichen Anreiz zur Kreativität zu setzen? Oder ist es rechtspolitisch sinnvoller, möglichst freie Zugriffsmöglichkeiten für Dritte sicherzustellen, um gesamtgesellschaftlich den kulturellen Fortschritt zu fördern? Kultureller Fortschritt ist nur durch Weiterbau auf den kreativen Fundamenten der Vorläufer möglich.
Der Vergleich verschiedener Rechtsordnungen kann hier interessante Einblicke bieten. Historisch bedingt unterscheiden sich vor allem der europäische und der anglo-amerikanische Ansatz grundlegend: Während in Europa traditionell das schöpferische Individuum im Fokus steht, ist das anglo-amerikanische „copyright“ an der ökonomisch-sozialen Dimension der Kreativität ausgerichtet. Eine Einschränkung der Individualbefugnisse des Copyright-Inhabers ist dort legitim, sofern sie insgesamt die Maximierung der schöpferisch-innovativen Kräfte in der Gesellschaft fördert.
Auch das kanadische Recht steht grundsätzlich in der angelsächsischen Tradition, wobei im Detail durchaus Unterschiede zum US-amerikanischen und auch zum britischen Copyright existieren. Die Coalition of Art Professionals wünscht sich nun allerdings eine weitere Angleichung: Anstelle der bisher in Kanada geltenden „fair dealing“-Regelung fordert die Initiative eine „fair use“-Regelung nach US-amerikanischem Vorbild. Was ist damit gemeint?
Darunter vorzustellen hat man sich primär Flexibilität. Bisher schreibt das kanadische Recht detailliert fest, unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Werke ausnahmsweise frei benutzt werden dürfen – umgekehrt bedarf jede vom „fair-dealing“-Tatbestand nicht erfasste Konstellation der Zustimmung des Urhebers. Dagegen ist die amerikanische „fair use“-Regel im Wortlaut sehr viel offener formuliert, sodass Grenzfälle letztlich flexibler gehandhabt werden können.
Allerdings ist nicht von vornherein ausgemacht, dass eine solche Veränderung für die Künstler auch tatsächlich eine Verbesserung bewirken würde. Denn eine flexiblere Regelung im Gesetz gewährt nicht automatisch mehr Freiraum. Sie verlagert nur die Entscheidungskompetenz: Denn wo das Gesetz auf genaue Vorgaben des Zulässigen verzichtet, wächst der Ermessensspielraum des Richters. Im Ergebnis wäre daher gar nicht unbedingt mehr Appropriation Art erlaubt. Der Vorteil einer flexibleren Regelung läge jedoch vor allem darin, die individuellen Besonderheiten eines Kunstwerks im Streitfall besser berücksichtigen zu können. Hat nämlich ein Richter ein konkretes Werk vor Augen, über dessen urheberrechtliche Zulässigkeit zu entscheiden ist, so kann er dabei auch außergewöhnliche Umstände in seine Erwägungen einbeziehen, ohne an starre gesetzliche Vorgaben gebunden zu sein.
Anderseits bergen solche Spielräume aber die Gefahr richterlichen Missbrauchs – die Kehrseite der Flexibilität kann daher Willkür heißen. Ein weiterer Nachteil liegt in der erheblichen Rechtsunsicherheit, die offen formulierte Vorschriften nach sich ziehen: Da für den Künstler praktisch nicht vorhersehbar ist, welche Aneignungen ein Richter letztlich für zulässig erachten wird, hat er es schwer, sich am gesetzlichen Maßstab zu orientieren und sich auf rechtstreues Verhalten einzurichten.
Ob eine Anpassung des kanadischen Rechts nach US-amerikanischem Vorbild tatsächlich die Verbesserungen für Appropriation Art erreichen würde, die sich die Appropriation Art Coalition davon verspricht, ist also zumindest zweifelhaft. Unabhängig von dieser inhaltlichen Frage setzt die kanadische Initiative aber ein wichtiges Signal. Es wird für die Juristen Zeit, endlich zu erkennen, dass Originalität kein Axiom und Appropriation Art mehr als bloß schöpferischer Parasitismus ist. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis gilt es, angemessene Lösungen für die Rechtspraxis zu entwickeln – ein Prozess, der gerade eben erst begonnen hat.