5. Akademie-Gespräch „Reform gegen Urheber?“

Tischlein deckel Dich

Anna Blume Huttenlauch
13. Oktober 2006
5. Akademie-Gespräch „Reform gegen Urheber?“, Akademie der Künste am Pariser Platz, Berlin. 11. Oktober 2006

Unter der Überschrift „Reform gegen Urheber?“ wurde in dieser Woche beim 5. Akademie-Gespräch in der Akademie der Künste am Pariser Platz der Gesetzesentwurf zum neuen Urheberrecht – dem so genannten „Zweiten Korb“ – verhandelt. Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung moderierte das Panel, auf dem mit dem Regisseur Hark Bohm, dem Komponisten Manfred Trojahn und dem Künstler und Akademiepräsidenten Klaus Staeck drei Künstler vertreten waren, sowie das Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst Gerhard Pfennig und die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Hauptthemen waren die künftigen Vergütungsregelungen sowie die geplante Vorschrift zu den so genannten unbekannten Nutzungsarten.

Ihre missverständliche Aussage, das Urheberrechtgesetz könne doch nicht das Einkommen der Kreativen regeln, wurde der Bundesjustizministerin an diesem Abend mehrfach vorgehalten. Dabei stellte Zypries klar, nicht die grundsätzliche Funktion des Urheberrechts in Abrede gestellt, sondern lediglich die Vorstellung konkreter Gehaltsvorschriften für unrealistisch erklärt zu haben. Natürlich ist ein Hauptanliegen des Urheberrechts, Autoren und Kreativschaffende am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke partizipieren zu lassen. Trotzdem bereitet der aktuelle Gesetzesentwurf zum Zweiten Korb vielen Urhebern Sorge. So haben die Lobbyisten der Geräteindustrie im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf maßgebliche Änderungen zu Lasten der Urheber durchgesetzt, die nochmals zu überdenken die Ministerin am vergangenen Donnerstagabend eindringlich aufgefordert wurde.

Bisher beziehen Urheber einen Teil ihrer Vergütung aus Abgaben, die pauschal beim Verkauf aller Geräte anfallen, die prinzipiell zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke geeignet sind – wie zum Beispiel DVDs, Videorekorder oder PCs. Künftig soll diese Abgabe allerdings nicht mehr pauschal anfallen, sondern nur, wenn das Gerät tatsächlich und in nicht unerheblichem Umfang zum Kopieren benutzt wird. Ob dies der Fall ist, sollen nach Aussage der Ministerin Marktforschungen ergeben. Außerdem soll sich die Gebühr prozentual nach dem Kaufpreis richten und bei fünf Prozent gedeckelt sein.

Damit aber, so befürchtete Prantl, falle das geistige Eigentum letztlich dem Preiskampf von Saturn und Media Markt zum Opfer. Die Vorstellung, künftig sogar durch Aufkleber auf den den Urhebern zufließenden Anteil hingewiesen zu werden, reizte Klaus Staeck zum Vergleich mit der Tankstelle. Gerhard Pfennig wiederum wünschte sich eine Befreiung von den von ihm so genannten „Hand- und Fußfesseln“ der bisherigen Regelungen, um Verhandlungen zwischen Urhebern und Verwertern auf gleicher Augenhöhe zu ermöglichen. Hark Bohm bemängelte in seinem Statement die fehlenden Möglichkeiten von Filmregisseuren, über die Werktreue weiterer Nutzungen ihrer Filme wachen zu können, etwa beim Vertrieb als Video. Der Regisseur müsse zumindest eine Möglichkeit haben, grobe Entstellungen zu verhindern, die sich durch neue Verwertungswege ergäben.

Als eine Art Abschluss las dann Klaus Staeck der Ministerin, die in letzter Zeit möglicherweise eher der Verwerterseite angehörte als den Urhebern, nochmals die guten Vorsätze der Koalitionsvereinbarung vor. Damals hatte sich die Regierung die Stärkung des geistigen Eigentums als Kapital Deutschlands groß auf die Fahnen geschrieben. Es scheint, als könnte sich an dem Gesetzesentwurf noch einmal die eine oder andere Regelung ändern bis dieser zum Jahresende verabschiedet werden soll. Immerhin zeigte die Ministerin in manchen Punkten Gesprächsbereitschaft. Ob wir tatsächlich einer Reform gegen Urheber entgegenblicken – wie vom Titel der Veranstaltung suggeriert – bleibt also noch eine Weile offen.


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